In der Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) finden Sie die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechpartnerin, die Sie während Ihres Studiums betreut. Sie erhalten hier Informationen zu allen Prüfungsangelegenheiten. Sie werden beraten bei Fragen zum Studiengangverlauf, Ihren Noten, Ihrer Leistungsübersicht, Modulen, Prüfungsordnungen, Curricula etc.
Die Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) legt für alle Studiengänge die Prüfungstermine und die Anmeldezeiträume fest. Sie ist zuständig für das Veröffentlichen der Termine in den Informationskästen des Campusgebäudes und auf den Internetseiten der Hochschule. Des Weiteren ist dies Ihre Anlaufstelle bei Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium. Bei Anträgen an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs werden Sie hier gerne beraten.
Benötigen Sie Bescheinigungen Ihres Leistungsstandes für Behörden etc. wenden Sie sich ebenso an die StoP. Die Anmeldung und Prüfung der Zulassung zur Abschlussarbeit (Thesis) und dem Kolloquium (mündliche Abschlussprüfung) erfolgt ebenfalls hier, wie auch das Erstellen Ihrer Zeugnisse und Ihrer Urkunden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen zu Ihrem Studium jederzeit an die Mitarbeiterinnen der StoP. Nehmen Sie die Möglichkeit der Unterstützung und Hilfestellung gerne in Anspruch.
Die Prüfungstermine des SoSe 2023 Termin 2 (Haupttermine) sind veröffentlicht.
Sie können sich m QIS/EXA zu den Prüfungen anmelden.
Bei Fragen zu den Prüfungen wenden Sie sich bitte an die Fachberaterin Ihres Studiengangs im Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) im MTH, Erdgeschoss.
akt.: 18.07.2023 U.Schneider
Die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Geisenheim (ABPO) enthalten die für die Besonderen Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim verbindlichen Regelungen. Die ABPO hat im Zweifel Vorrang vor den studiengangspezifischen Regelungen, die in den BBPO festgelegt sind. Die BBPO der Hochschule Geisenheim für die Studiengänge (Prüfungsordnung) legen die Rahmenbedingungen für Prüfungen der Studiengänge fest. Sie regeln das Prüfungsverfahren und die Prüfungsanforderungen. Die BBPO finden Sie bei den spezifischen Informationen zu Ihrem Studiengang.
Bitte orientieren Sie sich am Curriculum Ihres Studiengangs, und wenden Sie sich an den Koordinator/Modulverantwortlichen per Email oder persönlich.
Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Anerkennungsformular. Fehlende Angaben wird die/der modulverantwortliche Dozent*in ergänzen.
- Ihr Zeugnis oder
- Ihren Leistungsnachweis, falls Sie das vorangegangene Studium nicht abgeschlossen haben.
- Modulbeschreibungen der Leistungen, die Sie anerkennen lassen wollen.
Nach Unterschrift und Prüfung durch die/den Modulverantwortliche/n bitte die Unterlagen an die Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) weitergeben.
Der Prüfungsauschussvorsitzende Ihres Studiengangs wird die Anerkennungen final prüfen und genehmigen.
Abschließend werden Ihre anerkannten Leistungen in das QIS eingetragen und die Anerkennungen haben damit ihre Gültigkeit.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Studiengangbetreuerin im StoP.
Die Regularien zu An- und Abmeldungen von Prüfungen, zur Krankmeldung bei Prüfungen und die Regeln zur Teilnahme an Prüfungen werden in den Prüfungsausschüssen festgelegt und sind bindend für alle Studiengänge der Hochschule Geisenheim University.
Die BAföG-Beauftragten der HGU sind zuständig für das Formblatt 5, Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG.
Bitte wenden Sie sich mit einem aktuellen Sammelschein (Leistungsnachweis aus dem QIS) an die/den BAföG-Beauftragte/n Ihres Studiengangs. Sie/Er wird den Stand Ihrer Leistungen prüfen und das Formblatt gemäß dem Ergebnis unterschreiben.
Weitere Informationen finden Sie hier: Infos zu Formblatt 5
Für Bescheinigungen zu Studiengangzeiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Prüfungswesen.
Zuständig für die Studiengänge:
Gartenbau, Logistik und Management Frischprodukte und Landschaftsarchitektur
Zuständig für die Studiengänge:
Getränketechnologie B.Sc., Internationale Weinwirtschaft B.Sc., International Wine Business B.Sc., Lebensmittelsicherheit B.Sc., Vinifera Master, Vitis Vinum M.Sc., Weinbau und Oenologie B.Sc., Weinbau, Önologie und Weinwirtschaft M.Sc.
Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss dem Diploma Supplement beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden.
Abschnitt 8 des Diploma Supplements - ALLGEMEINE ANGABEN ZUM NATIONALEN HOCHSCHULSYSTEM:
Die Informationen über das nationale Hochschulsystem, Abschnitt 8 des Diplomas Supplements,geben Auskunft über den Grad der Qualifikation und den Typ der Institution, die sie vergeben hat.
Abschnitt 1 - 7 des Diploma Supplelements beinhaltet die persönlichen Daten des Studierenden.
Die Allgemeinen Informationen finden Sie in Abschnitt 8 - siehe download rechts.
Den Prüfungsausschüssen obliegt die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge. Sie treffen sich zu regelmäßigen Sitzungen und entscheiden u.a. über Anträge, Zulassungen zu Abschlussprüfungen, Prüfungskommissionen, Entscheidungen bei Täuschungen und Täuschungsversuchen, Nachteilsausgleich, Gewährung von Klausureinsichten und Anerkennungen von Leistungsnachweisen.
Bitte sehen Sie ergänzend dazu auch Punkt 4.2 Prüfungsausschüsse in der ABPO (Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim).
Die Anträge an den Prüfungsausschuss sind meist formlos per Email oder Anschreiben an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengangs zu richten.
Unterstützung und Beratung zu den Anträgen erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Studiengangbetreuerin in der Geschäftsstelle Prüfungswesen,
siehe "Spezifische Informationen zu Ihrem Studiengang".
Studienbereiche:
Getränketechnologie und Lebensmittelsicherheit, Weinbau / Oenologie, Weinwirtschaft
Studienbereiche:
Gartenbau und Logistik Frischprodukte, Landschaftsarchitektur
Vorlesungszeiten
Die Vorlesungszeiten und Prüfungszeiträume der Hochschule Geisenheim University werden im Senat der Hochschule beschlossen.
Termine der Studiengänge
Die Termine der Studiengänge (s. Terminpläne rechts) werden in den jeweiligen Prüfungsausschüssen festgelegt.
Sie enthalten die Termine der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeiten, Prüfungszeiten, Fristen in Bezug auf Thesisschreibung- und abgabe und Termine der Absolventenverabschiedungen.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine (Klausuren) werden im Prüfungswesen (Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen - StoP) geplant.
Ihre Ansprechpartnerin: Ute.Michler(at)hs-gm.de.
Weitere Infos und Ansprechpartner finden Sie unter den "spezifischen Informationen zu Ihrem Studiengang"
-> Seite nach unten scrollen.
Achtung: Die HS 2 und 18 stehen nicht mehr als Prüfungsräume zur Verfügung - bitte beachten Sie die Änderungen.