Prüfungsangelegenheiten und Studienorganisation

Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP)

In der Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) finden Sie die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechpartnerin, die Sie während Ihres Studiums betreut. Sie erhalten hier Informationen zu allen Prüfungsangelegenheiten. Sie werden beraten bei Fragen zum Studiengangverlauf, Ihren Noten, Ihrer Leistungsübersicht, Modulen, Prüfungsordnungen, Curricula etc.

Die Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) legt für alle Studiengänge die Prüfungstermine und die Anmeldezeiträume fest. Sie ist zuständig für das Veröffentlichen der Termine in den Informationskästen des Campusgebäudes und auf den Internetseiten der Hochschule. Des Weiteren ist dies Ihre Anlaufstelle bei Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium. Bei Anträgen an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs werden Sie hier gerne beraten.

Benötigen Sie Bescheinigungen Ihres Leistungsstandes für Behörden etc. wenden Sie sich ebenso an die StoP. Die Anmeldung und Prüfung der Zulassung zur Abschlussarbeit (Thesis) und  dem Kolloquium (mündliche Abschlussprüfung) erfolgt ebenfalls hier, wie auch das Erstellen Ihrer Zeugnisse und Ihrer Urkunden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen zu Ihrem Studium jederzeit an die Mitarbeiterinnen der StoP. Nehmen Sie die Möglichkeit der Unterstützung und Hilfestellung gerne in Anspruch.


    Information zur Thesisanmeldung

    Aktuell gehen die Anmeldungen zur Bearbeitungszeit der Bachelor- und Master-Thesen bei uns im StoP ein.

    Wir möchten in diesem Zusammenhang auf folgende überarbeitete Dokumente hinweisen:

    • die Eigenständigkeitserklärung finden Sie hier
    • das Thesisvergabeprotokoll finden Sie hier

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter spezifische Informationen zu Ihrem Bachelor bzw. Master Studiengang.

    Gerne stehen wir, vom Team StoP, Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Funktionsadresse Prüfungsverwaltung@hs-gm.de.

     

    Prüfungsportal

    Zum Prüfungsportal

    Allgemeine und studiengangübergreifende Informationen

    Allgemeine Bestimmungen der Hochschule Geisenheim für Prüfungsordnungen der Studiengänge

    Die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Geisenheim (ABPO) enthalten die für die Besonderen Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim verbindlichen Regelungen. Die ABPO hat im Zweifel Vorrang vor den studiengangspezifischen Regelungen, die in den BBPO festgelegt sind. Die BBPO der Hochschule Geisenheim für die Studiengänge (Prüfungsordnung) legen die Rahmenbedingungen für Prüfungen der Studiengänge fest. Sie regeln das Prüfungsverfahren und die Prüfungsanforderungen. Die BBPO finden Sie bei den spezifischen Informationen zu Ihrem Studiengang.

    Anerkennungen

    Bitte orientieren Sie sich am Curriculum Ihres Studiengangs, und wenden Sie sich an den Koordinator/Modulverantwortlichen per Email oder persönlich.

    Benötigte Unterlagen:
    - ausgefülltes Anerkennungsformular. Fehlende Angaben wird die/der modulverantwortliche Dozent*in ergänzen.
    - Ihr Zeugnis oder
    - Ihren Leistungsnachweis, falls Sie das vorangegangene Studium nicht abgeschlossen haben.
    - Modulbeschreibungen der Leistungen, die Sie anerkennen lassen wollen.

    Nach Unterschrift und Prüfung durch die/den Modulverantwortliche*n oder Studiengangleiter*in bitte die Unterlagen an die Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) weitergeben.
    Der Prüfungsauschussvorsitzende Ihres Studiengangs wird die Anerkennungen final prüfen und genehmigen.
    Abschließend werden Ihre anerkannten Leistungen in das QIS eingetragen und die Anerkennungen haben damit ihre Gültigkeit.

    Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Studiengangbetreuerin im StoP.

     

    Anmeldungen, Krankmeldungen und Verhaltensregeln bei Prüfungen

    Die Regularien zu An- und Abmeldungen von Prüfungen, zur Krankmeldung bei Prüfungen und die Regeln zur Teilnahme an Prüfungen werden in den Prüfungsausschüssen festgelegt und sind bindend für alle Studiengänge der Hochschule Geisenheim University.

    BAföG-Beauftragte der HGU

    Die BAföG-Beauftragten der HGU sind zuständig für das Formblatt 5, Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG.
    Bitte wenden Sie sich mit einem aktuellen Sammelschein (Leistungsnachweis aus dem QIS) an die/den BAföG-Beauftragte/n Ihres Studiengangs. Sie/Er wird den Stand Ihrer Leistungen prüfen und das Formblatt gemäß dem Ergebnis unterschreiben.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Infos zu Formblatt 5

    Für Bescheinigungen zu Studiengangzeiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Prüfungswesen.

    BAföG-Beauftragte

    Claudia Kammann
    Prof. Dr. Claudia Kammann
    Gebäude 6101
    Raum 00.04
    Tel. +49 6722 502 755
    Claudia.Kammann(at)hs-gm.de Details

    Zuständig für die Studiengänge:
    Gartenbau, Logistik und Management Frischprodukte und Landschaftsarchitektur

    Christian von Wallbrunn
    Dr. Christian von Wallbrunn
    Gebäude 6120
    Raum 01.61
    Tel. +49 6722 502 333
    Christian.Wallbrunn(at)hs-gm.de Details

    Zuständig für die Studiengänge:
    Getränketechnologie B.Sc., Internationale Weinwirtschaft B.Sc., International Wine Business B.Sc., Lebensmittelsicherheit B.Sc., Vinifera Master, Vitis Vinum M.Sc., Weinbau und Oenologie B.Sc., Weinbau, Önologie und Weinwirtschaft M.Sc.

    Diploma Supplement

    Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss dem Diploma Supplement beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden.

    Abschnitt 8 des Diploma Supplements - ALLGEMEINE ANGABEN ZUM NATIONALEN HOCHSCHULSYSTEM:
    Die Informationen über das nationale Hochschulsystem, Abschnitt 8 des Diplomas Supplements,geben Auskunft über den Grad der Qualifikation und den Typ der Institution, die sie vergeben hat.

    Abschnitt 1 - 7 des Diploma Supplelements beinhaltet die persönlichen Daten des Studierenden.
    Die Allgemeinen Informationen finden Sie in Abschnitt 8 - siehe download rechts.

     

    Prüfungsausschüsse der Hochschule Geisenheim

    Aufgaben und Informationen

    Den Prüfungsausschüssen obliegt die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge. Sie treffen sich zu regelmäßigen Sitzungen und entscheiden u.a. über Anträge, Zulassungen zu Abschlussprüfungen, Prüfungskommissionen, Entscheidungen bei Täuschungen und Täuschungsversuchen, Nachteilsausgleich, Gewährung von Klausureinsichten und Anerkennungen von Leistungsnachweisen.
    Bitte sehen Sie ergänzend dazu auch Punkt 4.2 Prüfungsausschüsse in der ABPO (Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim).

    Die Anträge an den Prüfungsausschuss sind meist formlos per Email oder Anschreiben an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengangs zu richten.

    • Antrag auf mündliche Prüfung im Drittversuch -> Information
    • Antrag auf Rücktritt von Wahlmodulen ->Information
    • Antrag auf Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland, von anderen Hochschulen/Universitäten, Technikerschulen etc. ->s. Allgemeine Informationen - Anerkennungen
    • Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten -> Information
    • Antrag auf Nachteilsausgleich

    Unterstützung und Beratung zu den Anträgen erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Studiengangbetreuerin in der Geschäftsstelle Prüfungswesen,
    siehe "Spezifische Informationen zu Ihrem Studiengang".

    Studienbereiche:
    Getränketechnologie und Lebensmittelsicherheit, Weinbau / Oenologie, Weinwirtschaft

    Stellvertretender Vorsitzender Prüfungsausschuss

    Christian von Wallbrunn
    Dr. Christian von Wallbrunn
    Gebäude 6120
    Raum 01.61
    Tel. +49 6722 502 333
    Christian.Wallbrunn(at)hs-gm.de Details

    Studienbereiche:
    Gartenbau und Logistik Frischprodukte, Landschaftsarchitektur

    Vorsitzender Prüfungsausschuss

    Alexander Peters
    Dipl.-Ing. (FH) Alexander Peters, M.H.Edu
    Gebäude 6701
    Raum 104
    Tel. +49 6722 502 772
    Alexander.Peters(at)hs-gm.de Details
    Termine: Prüfungstermine, Terminpläne der Studiengänge, Vorlesungszeiten

    Vorlesungszeiten
    Die Vorlesungszeiten und Prüfungszeiträume der Hochschule Geisenheim University werden im Senat der Hochschule beschlossen.

    Termine der Studiengänge
    Die Termine der Studiengänge (s. Terminpläne rechts)  werden in den jeweiligen Prüfungsausschüssen festgelegt.
    Sie enthalten die Termine der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeiten, Prüfungszeiten, Fristen in Bezug auf Thesisschreibung- und abgabe und Termine der Absolventenverabschiedungen.

     

     

     

    Prüfungstermine
    Die Prüfungstermine (Klausuren) werden im Prüfungswesen (Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen - StoP) geplant.
    Ihre Ansprechpartnerin: Ute.Michler(at)hs-gm.de.
    Weitere Infos und Ansprechpartner finden Sie unter den "spezifischen Informationen zu Ihrem Studiengang"
    -> Seite nach unten scrollen.

    Wichtige Infos zu den Prüfungsterminen

    • Die Termine und Angaben der Prüfungsliste, die durch die Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) ausgehängt werden, sind bindend.
    • Im Stundenplan ist immer nur ein Zeitfenster von 2 h angegeben. Die Dauer der Klausur gemäß Prüfungsordnung,
      ist auf der Prüfungsliste zu finden und ist maßgeblich.
    • Bitte informieren Sie sich immer rechtzeitig vor Antritt der Prüfung, ob es Änderungen gegeben hat.

    Achtung: Die HS 2 und 18 stehen nicht mehr als Prüfungsräume zur Verfügung - bitte beachten Sie die Änderungen.

    administrative/technische Mitarbeiter/-innen

    Anna Bakalo
    Anna Bakalo
    Gebäude 5905
    Raum 00.01
    Tel. +49 6722 502 713
    Anna.Bakalo(at)hs-gm.de Details
    Jutta Brandscheid
    Jutta Brandscheid
    Gebäude 5905
    Raum 00.02
    Tel. +49 6722 502 79719
    Jutta.Brandscheid(at)hs-gm.de Details
    Martina Diefenbach
    Martina Diefenbach
    Gebäude 5905
    Raum 00.02
    Tel. +49 6722 502 88771
    Martina.Diefenbach(at)hs-gm.de Details
    Vanda Klein
    Vanda Klein, M.A.
    Gebäude 5905
    Raum N.N.
    Tel. +49 6722 502 715
    Vanda.Klein(at)hs-gm.de Details
    Ute Michler
    Ute Michler
    Gebäude 5905
    Raum 00.03
    Tel. +49 6722 502 716
    Ute.Michler(at)hs-gm.de Details
    Elke Wittemann
    Elke Wittemann
    Gebäude 5905
    Raum 00.01
    Tel. +49 6722 502 707
    Elke.Wittemann(at)hs-gm.de Details