Studienorganisation und Prüfungswesen

Unsere Aufgaben

Im Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen finden Sie Ihre zuständige Studiengangsbetreuerin – Wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle für alle organisatorischen Fragen rund um Studienverlauf, Prüfungen und Leistungsnachweise.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Fragen zum Studienverlauf, zu Modulen, Prüfungsordnungen, Curricula und Ihrer Leistungsübersicht
  • Anliegen rund um Prüfungen, Noten, An- und Abmeldungen sowie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • der Beantragung individueller Anliegen beim Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs
  • der Ausstellung von Bescheinigungen für Behörden und andere Institutionen

Darüber hinaus:

  • legen wir die Prüfungstermine und Anmeldezeiträume für alle Studiengänge fest und veröffentlichen diese
  • übernehmen wir die Anmeldung und Zulassungsprüfung für Abschlussarbeiten (Thesis) sowie Kolloquien (mündliche Abschlussprüfungen)
  • erstellen wir Ihre Zeugnisse und Urkunden nach erfolgreichem Studienabschluss
Das Team

Martina Diefenbach
Leitung des Sachgebiets

Anna Bakalo
Sachbearbeitung Gartenbau B.Sc., Spezielle Gartenbauwissenschaften M.Sc., Management in der Weinwirtschaft, MBA
Stellvertretende Sachgebietsleitung

Jutta Brandscheid
Sachbearbeitung Vitis-Vinum M.Sc., Vinifera Euromaster M.Sc., International Wine Business B.Sc.

Vanda Klein
Sachbearbeitung Weinbau B.Sc.
Gremienbetreuung: Prüfungsausschuss I

Ute Michler
Sachbearbeitung Internationale Weinwirtschaft B.Sc., Getränketechnologie B.Sc.
Klausurenplanung

Yvonne Weis
Sachbearbeitung Landschaftsarchitektur B.Eng., Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung M.Sc. und UMSB , Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft M.Sc.

Elke Wittemann
Sachbearbeitung Lebensmittelsicherheit B.Sc., Lebensmittelsicherheit M.Sc., Lebensmittellogistik und -Management B.Sc.
Gremienbetreuung: Prüfungsausschuss II


Aktuelles

Video: HGU How To – Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Die Prüfungstermine für die Wiederholungsklausuren T1 im Wintersemester 2025/2026 sind veröffentlicht.
Die Termine sind auf der Website einsehbar und werden vor der Mensa ausgehängt.

Die Anmeldung zu den Prüfungen ist ab dem 01. Oktober 2025 über das EXA-Portal (HiS in One) möglich.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Prüfungen. 

 

The 'T1' examination dates for the 2025/2026 winter semester have now been published. The dates can be viewed on the website and will also be displayed on the notice boards outside the cafeteria. 

You will be able to register for these examinations via the EXA portal as of Oktober 01, 2025. We wish you every success for your upcoming exams.

 

 

Prüfungsportal HiSPro/EXA Anleitung

Prüfungsportal

Zum Prüfungsportal

Allgemeine und studiengangübergreifende Informationen

Allgemeine Bestimmungen der Hochschule Geisenheim für Prüfungsordnungen der Studiengänge

Die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Geisenheim enthalten grundlegende und für alle Studiengänge verbindliche Regelungen zu Prüfungsverfahren und Prüfungsanforderungen. 

Die Besonderen Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) konkretisieren diese allgemeinen Vorgaben für die einzelnen Studiengänge. Sie definieren die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen der Prüfungen in Ihrem Studiengang.

Die für Ihren Studiengang gültigen BBPO finden Sie in Ihrem Studiengang sowie in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule.

Anerkennungen

Anerkennung von Leistungen

Bitte orientieren Sie sich bei der Anerkennung von Leistungen am Curriculum Ihres Studiengangs und wenden Sie sich an die modulverantwortliche Dozentin bzw. den modulverantwortlichen Dozenten.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Anerkennungsformular (fehlende Angaben ergänzt die/der Modulverantwortliche)
  • Zeugnis oder Leistungsnachweis
  • Modulbeschreibungen der Leistungen, die anerkannt werden sollen

Nach Prüfung und Unterschrift durch die/den Modulverantwortliche/n oder die Studiengangleitung geben Sie die Unterlagen bitte an das Sachgebiet Prüfungswesen (StoP) weiter.

Wenn alle Unterlagen geprüft sind, genehmigt der Prüfungsausschussvorsitzende Ihres Studiengangs die Anerkennungen final. Anschließend werden die anerkannten Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem erfasst.

Bei Fragen steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin im Prüfungswesen gerne zur Verfügung.

Anmeldungen, Krankmeldungen und Verhaltensregeln bei Prüfungen

Wichtige Informationen zu Prüfungsangelegenheiten

Die Regelungen zur An- und Abmeldung von Prüfungen, zur Krankmeldung sowie die allgemeinen Teilnahmebedingungen werden durch die jeweiligen Prüfungsausschüsse festgelegt. Diese Vorgaben sind verbindlich für alle Studiengänge an der Hochschule Geisenheim University.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangbetreuung Ihres Studiengangs – wir unterstützen Sie gerne!

BAföG-Beauftragte der HGU

BAföG-Leistungsbescheinigung (Formblatt 5)

Die BAföG-Beauftragten der Hochschule Geisenheim University sind für das Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG zuständig.

Bitte wenden Sie sich mit einem aktuellen Sammelschein (Leistungsnachweis) direkt an die BAföG-Beauftragte bzw. den BAföG-Beauftragten Ihres Studiengangs.

 

 

BAföG-Beauftragte

Claudia Kammann
Prof. Dr. Claudia Kammann
Gebäude 6101
Raum 00.04
Tel. +49 6722 502 755
Claudia.Kammann(at)hs-gm.de Details

Zuständig für die Studiengänge:

Gartenbau B.Sc., Spezielle Gartenbauwissenschaften M.Sc. ,  Landschaftsarchitektur B.Eng., Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung M.Sc.

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Christian von Wallbrunn
Dr. Christian von Wallbrunn
Gebäude 6120
Raum 01.61
Tel. +49 6722 502 333
Christian.Wallbrunn(at)hs-gm.de Details

Zuständig für die Studiengänge:

Getränketechnologie B.Sc., Internationale Weinwirtschaft B.Sc., International Wine Business B.Sc., Lebensmittelsicherheit B.Sc., Vinifera Master, Vitis Vinum M.Sc., Weinbau und Oenologie B.Sc., Weinbau, Önologie und Weinwirtschaft M.Sc.

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Nachteilsausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich

Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Studierende eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Dabei orientieren sich die Hochschulen im Allgemeinen an der Definition von Behinderung des § 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB IX). Zunehmend wird auch auf den Behinderungsbegriff der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Bezug genommen. 

Eine beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung oder amtlich festgestellte Behinderung allein begründet noch keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Es kommt entscheidend darauf an, wie sich die Beeinträchtigung oder Behinderung im Studium auswirkt. (Quelle: Deutsches Studierendenwerk)

Im Formular Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie alle Informationen zum Thema sowie den Antrag.

  • Für eine Beratung zum Thema Nachteilsausgleich wenden Sie sich gerne an Dr. Eszter Geberth (Eszter.Geberth@hs-gm.de).
  • Möchten Sie einen Antrag einreichen, wenden Sie sich an Ihren Prüfungsausschuss oder an die zuständige Sachbearbeiterin im Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen.

 

 

Prüfungsausschüsse der Hochschule Geisenheim

Aufgaben und Informationen

Die Prüfungsausschüsse überwachen die Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge. Sie tagen regelmäßig und entscheiden unter anderem über Anträge, Zulassungen zu Abschlussprüfungen, Zusammensetzung von Prüfungskommissionen. Weitere Aufgaben umfassen die Gewährung von Nachteilsausgleichen, die Erteilung von Klausureinsichten und die Anerkennung von Leistungsnachweisen.

Bitte beachten Sie ergänzend Punkt 4.2 „Prüfungsausschüsse“ in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim.

Anträge an den Prüfungsausschuss richten Sie bitte formlos per E-Mail oder Anschreiben an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs sowie an ihre Ansprechpartnerin im Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen.

  • Antrag auf mündliche Prüfung im Drittversuch -> Information
  • Antrag auf Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland, von anderen Hochschulen/Universitäten, Technikerschulen etc.. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Reiter: Allgemeine Informationen “Anerkennung”
  • Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten -> Information
  • Antrag auf Nachteilsausgleich - Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Reiter Allgemeine Informationen: “Nachteilsausgleich”

Vorsitzender Prüfungsausschuss

Christian von Wallbrunn
Dr. Christian von Wallbrunn
Gebäude 6120
Raum 01.61
Tel. +49 6722 502 333
Christian.Wallbrunn(at)hs-gm.de Details

Studienbereiche:
Getränketechnologie und Lebensmittelsicherheit, Weinbau / Oenologie, Weinwirtschaft

Vorsitzender Prüfungsausschuss

Alexander Peters
Dipl.-Ing. (FH) Alexander Peters, M.H.Edu
Gebäude 6701
Raum 104
Tel. +49 6722 502 772
Alexander.Peters(at)hs-gm.de Details

Studienbereiche:
Gartenbau und Logistik Frischprodukte, Landschaftsarchitektur

Termine: Prüfungstermine, Terminpläne der Studiengänge, Vorlesungszeiten

Vorlesungszeiten

Die Vorlesungszeiten und Prüfungszeiträume der Hochschule Geisenheim University werden im Senat der Hochschule beschlossen.

Termine der Studiengänge

Die Termine für die Studiengänge werden in den jeweiligen Prüfungsausschüssen festgelegt. 

Dazu gehören Termine für Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeiten, Prüfungszeiträume, Anmelde- und Abgabefristen für Thesen sowie die Termine für die Absolventenverabschiedungen.

Prüfungstermine


Die Termine für Klausuren werden vom Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen geplant.

Ihre Ansprechpartnerin für die Planung ist: Ute.Michler (ute.michler@hs-gm.de)

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter den „spezifischen Informationen zu Ihrem Studiengang“. 

Bitte scrollen Sie dazu einfach nach unten auf der Seite.