Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im hessischen Weinbau

Herzlich willkommen auf der Homepage der Wasserrahmenrichtlinie für Hessen

Am 23. Juli war unser Demoversuchstag. Fotos davon finden Sie unter “Downloads”.

Die Frühjahrsbodenbeprobung haben wir im März und April 2025 durchgeführt. Alle am Projekt angemeldeten Weinbergsflächen wurden untersucht. Der durchschnittliche Nitrat-N-Gehalt der hessischen Weinbergsflächen war 15,9 kg N/ha, im Frühjahr davor waren es 17,5 kg N/ha, also kein bedeutender Unterschied.

Die Nitratanalysen aller Flächen der teilnehmenden Betriebe sind im April 2025 allen Betriebsleitern mitgeteilt worden, sodass die Düngung geplant werden konnte. Neu ins Projekt eingestiegene Betriebe haben auch die versprochenen Bodenanalysen und Düngeempfehlungen für die neu gemeldeten drei Flächen pro Betrieb erhalten.

Bei Ihrer Düngungsplanung beachten Sie bitte auch den Wert Ihrer Nitratanalyse vom vergangenen Herbst. Mit diesem Wert können Sie abschätzen, wie sich Ihre Bewirtschaftung im vergangenen Jahr auf die Nitratfreisetzung über die Vegetationsperiode ausgewirkt hat und daraus auch Rückschlüsse ziehen auf die zu erwartende Nitratfreisetzung in diesem Jahr ziehen.

Die Herbstbodenbeprobung haben wir vom 13. Oktober bis Mitte November durchgeführt, was der ideale Zeitraum dafür ist. Die dabei festgestellten Analyseergebnisse dienen der Erfolgskontrolle der gewässerschonenden Weinbergspflege über die abgelaufene Vegetationsperiode. Flächen von “Leitbetrieben”, die schon länger zum Projekt gemeldet sind, werden bei dieser Gelegenheit auch auf die anderen Hauptnährstoffe, Humus und pH-Wert untersucht. Wir verarbeiten gerade die Daten aus dem Labor und informieren die Winzer über ihre Nitratwerte.

Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zu den Inhalten und der Umsetzung der WRRL.

Außerdem können Sie sich über die Inhalte unseres Beratungsangebotes sowie die von unserem Laborteam angebotenen Analysen informieren.

Unter dem Button “Downloads” finden Sie alle nötigen Dokumente, um eine nach Düngeverordnung korrekte Ermittlung des N- bzw. P-Düngebedarfs anzufertigen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Informieren und freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Ihr Team vom Wasserschutz

Neuigkeiten

Wir helfen gerne bei der Planung der Düngung und auch bei der Erstellung einer Nährstoffbilanz (Stoffstrombilanz).

Am 23. Juli 2025 gab es um 10:00 Uhr eine Maschinenvorführung von Direktsaat-Sämaschinen. Ort: Weinberg westlich des Instituts für Pflanzenzüchtung der Hochschule Geisenheim. Fotos davon finden Sie unter dem “Downloads”-Button (rechts).

Weitere Ideen für einen Demoversuch sind uns für das nächste Jahr willkommen. Wenn Sie Wünsche haben, was wir zum Thema Düngung und Begrünung gerne mal ausprobieren und vorführen könnten, lasen Sie es uns bitte wissen. Oder auch, wenn Sie selbst was ausprobiert haben, von dem es sich anbietet, dass es anderen Betrieben gezeigt werden könnte.

Weiterhin sind wir auf der Suche nach weiteren hessischen Weinbaubetrieben, welche an der Wasserschutzberatung teilnehmen möchten ab dem Jahr 2026. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Teilnehmende Betriebe bekommen für die teilnehmenden Flächen kostenlose Bodenuntersuchungen und die dazugehörenden Düngeberatungen. Der Datenschutz ist gewährleistet.

Seit Jahren sind die Nitratwerte in den Weinberge am Fallen, und mit Ihrer Teilnahme können Sie helfen zu zeigen, dass Sie den umweltschonenden Weinbau ernst nehmen. Und Sie können dazu beitragen, dass die politischen Entscheidungsträger sehen, dass der Weinbau in Bezug auf Gewässerschutz eine vorbildliche Branche ist.

Für die Düngebedarfsanalyse gibt es ein neues Excel-Arbeitsblatt vom RP Darmstadt: duengebedarfsermittlung_rpda_03.2025_1_.xlsx .

Die Stoffstrombilanzverordnung ist abgeschafft worden. Die aktuellen Förderbedingungen für die Steillagenförderung im Weinbau sehen jedoch noch die Erstellung einer Stoffstrombilanz vor. Wenn Sie dazu Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns bitte an.

Michael Schönleber
Michael Schönleber
Gebäude 6120
Raum 01.50
Tel. +49 6722 502 4353
Michael.Schoenleber(at)hs-gm.de Details
Philipp Schmitt
Philipp Schmitt
Gebäude 6120
Raum 01.42
Tel. +49 6722 502 442
Philipp.Schmitt(at)hs-gm.de Details

 

Das Projekt zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im hessischen Weinbau wird finanziert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und ist beauftragt vom Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Wiesbaden. Durchgeführt wird es von der Hochschule Geisenheim University.