Liebe Studierende,
im Wintersemester 2025/2026 werden die kleinen Wahlen zum Senat der Hochschule Geisenheim durchgeführt. Wahlberechtigt sind die Studierenden der Hochschule Geisenheim, die ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Senat wählen.
Die Senatswahl findet von Dienstag, dem 27. Januar 2026 bis Montag, 2. Februar 2026 als online-Wahl statt. Sie bekommen dafür einen personalisierten Wahl-Link per Email zugeschickt.
Wer keinen PC besitzt oder keinen Zugang zum Internet hat, kann in dieser Zeit die PC-Wahlstation in der Bibliothek nutzen (Öffnungszeiten beachten!).

Der Senat ist das oberste Beschlussorgan der Hochschule. Er berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem Hessischen Hochschulgesetz § 42 sowie der Grundordnung der HGU.
Er besteht aus 17 Mitgliedern aus vier Statusgruppen:
Der Senat wird für jeweils zwei Jahre gewählt, die Studierenden wählen ihre Mitglieder jährlich.
Die Amtszeit der neuen Senatsmitglieder beginnt am 1. April.
An der HGU können alle Studierenden sowie immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden für die Gruppe der Studierenden kandidieren.
Die Studierenden der Hochschule Geisenheim werden aufgefordert, bis spätestens 16. Dezember 2025, 12:00 Uhr,
Wahlvorschläge auf das vorgegebene Formblatt im Büro der Wahlleiterin - Verwaltungsgebäude, 1. Stock, Raum 116 einzureichen. Die Vorlage des Formulars ist über diesen Link abrufbar oder kann direkt durch einen Klick auf das links stehende Kandidiere-Poster geöffnet werden.
Es werden nur Wahlvorschläge akzeptiert, die auf dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Namen von Wahlberechtigten enthalten, die zur Kandidatur bereit sind; ihre Reihenfolge muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Es ist eine entsprechend ihrem Anteil in der Mitgliedergruppe angemessene Vertretung von Frauen und Männern anzustreben.
In den Vorschlagslisten sollen ausreichend viele Bewerber und Bewerberinnen benannt werden, um genügend Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den erweiterten Senat entsenden zu können. Jede Bewerberin oder jeder Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt werden.
Der Wahlvorstand macht die zugelassenen Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) nach Prüfung unverzüglich hochschulöffentlich bekannt.

Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 den Wahlvorstand benannt.
Der Wahlvorstand hat fünf Mitglieder und fünf Stellvertretungen. Ihm gehören folgende Mitglieder an:
Für die Organisation und Durchführung der Wahl hat der Senat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 einen Wahlvorstand benannt. Ihm gehören folgende Mitglieder an:
aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren:
• Prof. Dr. Kai Velten
• Prof. Dr. Mark Strobl
• Prof. Dr. Andreas Kurth (Stellvertretung)
• Prof. Dr. Andreas Holzapfel (Stellvertretung)
aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
• Dr. Timo Strack
• Dr. Maximilian Freund (Stellvertretung)
aus der Gruppe der administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
• Alexandra Himmel
• Andreas Ehlig (Stellvertretung)
aus der Gruppe der Studierenden:
• Justin Ihrig
• Tobias Görres (Stellvertretung)
Allen Kandidatinnen und Kandidaten gilt ein herzlicher Dank für die Bereitschaft, im Wahlvorstand für die Senatswahl der HGU mitzuarbeiten.
Der Wahlvorstand bleibt bis zur Konstituierung des neuen Wahlvorstandes im Amt. Wahlleiterin ist die Kanzlerin, Frau Dipl. -Ing. (FH) Marion Waldeck, MBA.
Die Sitzungen des Wahlvorstandes sind hochschulöffentlich. Die Sitzungstermine und -orte sowie Beschlüsse des Wahlvorstandes werden auf dieser Website bekannt gegeben.