Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenbüros sind für die Organisation und Durchführung zentraler administrativer Abläufe rund um Ihr Studium zuständig.
Sie beantworten Fragen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung – Abitur, Fachhochschulreife, Techniker u.a. –, bearbeiten Ihre Bewerbung, führen das Zulassungsverfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Hochschule Geisenheim durch und sind zuständig für Ihre Immatrikulation (Einschreibung) sowie spätere Exmatrikulation (Ausschreibung).
Auch die Verbuchung der Semesterbeiträge für die Rückmeldung zum Folgesemester gehört zum Aufgabenbereich. Zudem ist das Studierendenbüro Ihre Anlaufstelle für Änderungen persönlicher Daten (z. B. Namens- oder Adressänderungen) sowie für Anträge auf Beurlaubung oder ein Teilzeitstudium.
Hier finden Sie die Vorlesungszeiten zum Download:
Für das jeweilige Semester rückgemeldete Studierende sowie Neueinschreiber, die ihren Semesterbeitrag nach der Einschreibung bezahlt haben, können sich die Immatrikulationsbescheinigungen sowie die BAföG-Bescheinigung nach § 9 (BAföG) über den Online-Studierendenservice selbst ausdrucken.
Eine Kurzanleitung dazu finden Sie hier.
Die Hochschule Geisenheim bietet Ihren Studierenden die Möglichkeit, den Komfort eines Studierendenausweises als Chipkarte zu nutzen. Die Vorteile einer Chipkarte liegen auf der Hand:
Alle weiteren Informationen zur Student Card, Datenschutz und Funktionalitäten erhalten Sie hier.
Studierendenbüro:
Telefon:
+49 (0)6722 502 700
E-Mail:
studierendenbuero@hs-gm.de
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026 beträgt 424,62 Euro.
Die Rückmeldefrist beginnt am 1. Februar 2026 und endet am 27. Februar 2026. Bis zu diesem Termin muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule Geisenheim eingegangen sein.
Die Nachfrist beginnt am 28. Februar 2026 und endet am 10. März 2026.
Bitte beachten Sie, dass für alle Zahlungen, die nach dem 27. Februar 2026 auf dem Konto der Hochschule Geisenheim eingehen, zusätzlich eine Säumnisgebühr in Höhe von 30,-- Euro fällig wird.
Bitte überweisen Sie den genauen Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Matrikelnummer! Das sind die letzten 6 oder 7 Nummern nach der letzten 0 auf Ihrer Student Card. Nur so kann Ihnen Ihre Zahlung im System zugeordnet werden. Bei Überweisungen aus dem Ausland können zusätzliche Gebühren entstehen. Diese sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen und bei der Überweisung mit einkalkulieren.
Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages bei der Hochschule Geisenheim gilt als Rückmeldeerklärung für das nächste Semester.
Bitte beachten Sie: Eine Rückmeldung zum nächsten Semester für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe bei der Hochschule Geisenheim fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht!
Informationen zum Ablauf der Rückmeldung erhalten Sie zusätzlich rechtzeitig per Mail auf Ihre studentische E-Mail Adresse oder auf Anfrage im Studierendenbüro.
Neu eingeschriebene Studierende zahlen keine Säumnisgebühr! Bitte beachten Sie die genannten Zahlungsfristen auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026 setzt sich wie folgt zusammen:
Studierendenschaftsbeitrag: 35,00 Euro
Studierendenwerksbeitrag: 96,00 Euro
Fährbetrieb Maul (Ingelheim): 14,16 Euro
Fährbetrieb Bingen-Rüdesheimer: 20,16 Euro
Deutschlandticket: 208,80 Euro
Haftpflichtversicherung: 0,50 Euro
Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 Euro
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das nachstehende Konto der Hochschule Geisenheim:
Rheingauer Volksbank eG
Empfänger: Hochschule Geisenheim
IBAN: DE22 5109 1500 0000 6060 90
BIC: GENODE51RGG
Die Semesterbeiträge der vergangenen Semester finden Sie nachstehend:
WS 2025/26 SS 2025 WS 2024/25 SS2024 WS2023/24 SS 2023 WS2022/23 SS 2022 WS2021/22 SS2021 WS2020/21 SS 2020 WS 2019/20 SS2019 WS2018/19 SS 2018 WS2017/18 SS2017 WS2016/17 SS2016 WS2015/16
Eine Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags ist unter bestimmten Umständen möglich, z.B. bei Auslandssemester, längerer Krankheit, Doppelstudium, Schwerbehinderung oder Urlaubssemester.
Für die Rückerstattung muss ein Antrag im Studierendenbüro eingereicht werden. Das Antragsformular und ein Merkblatt mit weiteren Informationen finden Sie rechts unter „Anträge und Formulare”.
Abgabefristen für den Antrag:
Bis zu diesem Datum müssen auch die für den Antrag erforderlichen Unterlagen im Studierendenbüro vorliegen.
Wenn Ihr Studierendenausweis bereits für das Semester validiert wurde, muss er nach der Genehmigung neu validiert werden, damit das Semesterticket gelöscht werden kann. Die neu validierte Karte müssen Sie bis spätestens 20. April bzw. 20. Oktober im Studierendenbüro vorlegen. Erst danach kann die Rückerstattung erfolgen. Um den Antragsprozess zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen deshalb, wenn möglich, Ihren Studierendenausweis erst dann für das nächste Semester zu validieren, wenn Ihnen der Antrag auf Rückerstattung bewilligt wurde.
Prozessablauf in Kürze:
Gerne steht Ihnen das Studierendenbüro bei Rückfragen zur Verfügung.
Der Studiengangswechsel ist nur für Studierende der Hochschule Geisenheim möglich und kann nur während der Öffnung des Bewerbungsportals erfolgen.
Der Studiengangswechsel muss zunächst fristgerecht über die Webseite HISPro online beantragt werden: Zum Bewerbungsportal.
Im Bewerbungsportal loggen Sie sich zunächst mit Ihren studentischen Zugangsdaten ein und wählen unter "Mein Antrag" "Bewerbung starten" aus.
Jetzt starten Sie Ihre Bewerbung für den Studiengangswechsel. Sie werden vom System Schritt für Schritt durch die Online-Bewerbung geführt. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Studiengangswechsel Ihre Matrikelnummer beibehalten werden.
Sobald Sie das Programm durchlaufen haben, drucken Sie den Antrag auf Immatrikulation aus und senden diesen per Post an das Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim, Von-Lade-Straße 1, 65366 Geisenheim. Bitte achten Sie bei einem Studiengangswechsel auf das Vorpraktikum und ob die geforderte Vorpraktikumszeit für den gewünschten Studiengang vorliegt. Nach Eingang wird Ihr Antrag geprüft.
Achtung: Zu diesem Zeitpunkt muss die Rückmeldung bereits erfolgt sein, ansonsten können Sie nicht umgeschrieben werden!
Der Widerruf der Immatrikulation ist für ein Sommersemester bis 15. April und für ein Wintersemester bis 15. Oktober möglich. Für den Widerruf der Immatrikulation ist der Antrag auf Exmatrikulation im Original bis zu der genannten Frist entweder per Post oder persönlich im Studierendenbüro einzureichen. Der Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages kann gleichzeitig mit dem Exmatrikulationsantrag gestellt werden. Die Student Card muss dem Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages beigelegt werden.
Sobald der Antrag auf Exmatrikulation im Studierendenbüro eingegangen ist, wird dieser geprüft und es erfolgt die Exmatrikulation. Die Krankenkasse wird über die Exmatrikulation informiert. Die Erstattung des Semesterbeitrages erfolgt unter Einbehalt der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 30 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung des Semesterbeitrages nicht erfolgen kann, wenn die Student Card nicht dem Antrag auf Rückerstattung beiliegt.
Die Zeit der Einschreibung an der Hochschule Geisenheim zählt nicht als Studienzeit.
Für den Fall, dass Sie noch nicht immatrikuliert sind, aber den Semesterbeitrag schon überwiesen haben, füllen Sie den Erstattungsantrag für den Semesterbeitrag aus und leiten diesen im Original postalisch oder persönlich an das Studierendenbüro weiter.
Wenn Sie eine Zweitausfertigung Ihrer Urkunde, Ihres Zeugnisses, Diploma Supplements oder Transcript of Records benötigen, stellen Sie bitte einen Antrag beim Studierendenbüro. Das Antragsformular finden Sie unter “Anträge und Formulare”.
So beantragen Sie eine Zweitausfertigung:
Bitte senden Sie per E-Mail an studierendenbuero(at)hs-gm.de:
Eine Zweitschrift ist mit 55,00 € je Dokument laut Verwaltungskostenordnung gebührenpflichtig. Bitte überweisen Sie den Betrag vorab auf das nachstehende Konto der Hochschule Geisenheim:
Rheingauer Volksbank eG
Empfänger: Hochschule Geisenheim
IBAN: DE22 5109 1500 0000 6060 90
BIC: GENODE51RGG.
Die Erstellung einer Zweitschrift kann bis zu 4 Wochen dauern.
Bitte beachten Sie folgendes:
Eine Zweitschrift enthält immer den Vermerk „Zweitschrift“ in der Kopfzeile, die Unterschriften der Unterschriftsberechtigten Personen werden durch gez. damaliger Unterschriftsberechtigter/e ersetzt, sowie das Siegel durch gez. Siegel.
Mit dem Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Hochschule Geisenheim, stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Umfang zu.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen, soweit Ort, Zeit oder Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen.
Schwangere Studentinnen erhalten automatisch Mutterschutz – ein Antrag ist nicht nötig.
Ihre Rechte:
Studentinnen können während der Mutterschutzfrist (auch nach der Geburt) freiwillig auf diese Rechte verzichten. Dafür ist eine schriftliche Erklärung beim Studierendenbüro oder Prüfungsausschuss erforderlich. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Gefährdungsbeurteilung
Die Hochschule Geisenheim muss für jede schwangere Studentin, die ihre Schwangerschaft meldet, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Mit Hilfe des Beurteilungsbogens wird ermittelt, ob die Schwangere gesundheitsgefährdenden Einflüssen ausgesetzt ist und ob Schutzmaßnahmen (z. B. Ersatzleistungen) während Schwangerschaft und Stillzeit ergriffen werden müssen, ohne Nachteile zu erleiden.
Damit die Hochschule Geisenheim die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, wird allen Studentinnen empfohlen, ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung dem Studierendenbüro mitzuteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Für die Mitteilung besteht kein Zwang. Unterlassen sie diese jedoch, verzichten sie freiwillig auf die im Mutterschutzgesetz geregelten Maßnahmen.
Beratung und weiterführende Informationen
Vereinbarkeit von Familie und Studium / Mutterschutz:
Familien-Servicebüro (Frau Beata Szabo)
Tel.: +49 6722 502 691
E-Mail: Beata.Szabo(at)hs-gm.de
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz:
Dr. Karsten Rose
Tel.: +49 6722 502 283
E-Mail: Karsten.Rose(at)hs-gm.de
Allgemeine Fragen zum Studium:
Studierendenbüro
Tel.: +49 6722 502 700
E-Mail: studierendenbuero(at)hs-gm.de
Prüfungsfragen: Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin in der Geschäftsstelle Prüfungswesen.
Hilfreiche Links und Kontakt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, BGBl, Nr. 30 vom 29.5.2017
Leitfaden zum neuen Mutterschutzgesetz (Broschüre)
Servicetelefon: 030/201 799 130 (Mo.–Do., 9–18 Uhr)
Die Antragstellung für ein Urlaubssemester kann gemäß § 8 der Immatrikulationsverordnung des Landes Hessen vom 24.02.2010 (GVBI I S. 94) nur aus wichtigem Grund erfolgen. Zum Beispiel:
Der Antrag auf ein Urlaubssemester ist schriftlich zu begründen und außer in den Fällen 1 und 4 zu den im Antrag genannten Zeiten zu stellen. Die erforderlichen Nachweise sind beizufügen. Auch beurlaubte Studierende müssen die Semesterbeiträge fristgerecht für das jeweilige Semester einzahlen.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters
Teilzeitstudium nach § 9 der Hess. Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (HImV) (GVBl I vom 24.02.2010, Seite 94 ff).
Bewerberinnen, Bewerber sowie Studierende können in grundständigen, nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen (also in zulassungsfreien Bachelorstudiengängen) für ein Teilzeitstudium immatrikuliert werden, sofern die Prüfungsordnung dies nicht ausschließt und sie aufgrund von Erwerbstätigkeit, wegen der Betreuung von Angehörigen, wegen einer sich auf das Studium auswirkenden Behinderung oder chronischen Erkrankung oder aus einem vergleichbaren wichtigen Grund ihr Studium nicht als Vollzeitstudium betreiben können.
Mit dem Antrag zum Teilzeitstudium sind geeignete Nachweise für die Einschreibung vorzulegen.
Bitte beachten Sie weiterhin:
Wichtiger Hinweis für Studierenden, die BAföG beziehen: Ein Teilzeitstudium berechtigt in der Regel nicht für den Bezug von BAföG. Sollten Sie ein Teilzeitstudium in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab von dem Amt für Ausbildungsförderung ausführlich beraten zu lassen: Studentenwerk Frankfurt.
Die Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft an der Hochschule und erfolgt, wenn Studierende ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Möchten Sie die Hochschule während des Studiums verlassen, zum Beispiel, weil Sie an einer anderen Hochschule weiterstudieren oder das Studium nicht fortsetzen wollen, können Sie die Exmatrikulation zum Tagesdatum (frühestens das Datum, an dem Sie den Antrag einreichen) oder zum Ende des laufenden Semesters im Studierendenbüro beantragen.
Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bitte im HISPro Portal. Mit dem Exmatrikulationsantrag muss die StudentCard eingereicht werden.
Die Exmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule (Hessisches Hochschulgesetz § 63), wenn Sie
Bitte beachten Sie, dass der Erstattungsantrag für den Semesterbeitrag ein eigenes Formular ist und ebenfalls fristgerecht gesondert gestellt werden muss. Den Antrag finden Sie unter ‘Anträge und Formulare’.
Bitte beachten Sie hierbei die Fristen zur Erstattung des Semesterbeitrages. Diese sind für ein Sommersemester der 15.04. und für ein Wintersemester der 15.10. Geht Ihr Antrag nach den genannten Erstattungsfristen ein, ist eine Rückzahlung des entrichteten Semesterbeitrags nicht möglich!
Die Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz für Studierende finden Sie hier.
Hier finden Sie die aktuelle Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer,
das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden und der Promovierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) vom 24. Februar 2010.
Die Büro- und Telefonsprechzeiten sind wie folgt:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Hotline: +49 6722 502 700
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de
Sie finden das Studierendenbüro im
Müller-Thurgau-Haus, EG, Raum 00.08
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim
Link zum Einloggen: https://hsg.hispro.de
Die Anleitung hierzu finden Sie hier.



