Studierende der Hochschule Geisenheim erhalten bei der Immatrikulation ein Chipkartenformular, um den Studierendenausweis zu beantragen.
Bitte fügen Sie dem unterschriebenen Formular ein Foto bei und geben Sie es entweder im Studierendenbüro ab oder senden Sie es uns per Post.
Das Foto sollte:
Ohne geeignetes Foto können wir Ihnen keinen Studierendenausweis ausstellen.
Nach Eingang Ihres Chipkartenformulars im Studierendenbüro wird Ihre Student Card an der Universität Frankfurt bestellt. Diese übernimmt für uns die Produktion der Karten. Aus diesem Grund dauert es nach Eingang des Formulars ca. 10 bis 15 Werktage, bis Ihre Student Card zur Abholung im Studierendenbüro bereitliegt.
Bitte beachten Sie: Die Student Card wird nicht postalisch zugesendet und kann nicht in Vertretung oder mit Vollmacht an Dritte ausgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich persönlich an den jeweiligen Studierenden nach Vorlage eines amtlichen Ausweises.
Für die Gültigkeit der Karte ist eine Validierung notwendig.
Nachdem Sie Ihre Student Card erhalten haben, sollten Sie die Karte an einem der beiden Validierungsautomaten im Campusgebäude (gegenüber der Mensa) validieren. Beim Validieren wird der untere weiße Streifen der Karte durch ein Thermoverfahren mit Informationen über den Gültigkeitszeitraum bedruckt.
Der Aufdruck der Student Card muss in jedem Semester erneuert werden, um die Gültigkeit zu verlängern. Sobald Sie für das nächste Semester rückgemeldet sind, können Sie Ihre Student Card erneut an den Validierungsautomaten validieren, um sie mit dem neuen Gültigkeitszeitraum zu bedrucken. Ihren Rückmeldestatus können Sie jederzeit in Ihrem HisPro Portal einsehen.
Tipps zum Validieren:
Fährticket
Die Student Card beinhaltet das Ticket für die Fähren „Bingen Rüdesheimer“ und der „FRS Rheinfähren“. Es berechtigt Sie zu beliebig vielen Fahrten mit den beiden Rheinfähren entweder zu Fuß, mit dem Fahrrad, Mofa, Motorrad und Pkw bis zu 3,0 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Für alle anderen mitgeführten Fahrzeuge gelten die entsprechenden Tarife der Fährbetriebe. Diese sind dann von Ihnen direkt zu begleichen. Die Fahrberechtigung ist nicht übertragbar.
Um die Student Card nutzen zu können müssen Sie, nachdem Sie Ihren Semesterbeitrag überwiesen haben, die Karte zu jedem Semester am Automaten gegenüber der Mensa validieren. Auf der Karte befindet sich kein digitalisiertes Ticket, sondern lediglich ein grafischer Aufdruck als Berechtigung zur Nutzung der beiden Fähren. Sie können die Gültigkeit Ihrer Student Card sofort verlängern, sobald Sie erfolgreich zurückgemeldet sind.
Deutschlandticket
Früher diente die Student Card auch als Semesterticket, doch diese Funktion wird derzeit durch das Deutschlandticket ersetzt. Das Deutschlandticket muss separat über einen Link, den die AStA zur Verfügung stellt, auf das Handy heruntergeladen werden. Es kann dort im „Wallet“ gespeichert werden. Das Deutschlandticket ist immer semesterweise gültig, das heißt vom 1. Oktober bis 31. März und vom 1. April bis 30. September. Alle im Deutschlandticket einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden (Ausnahme sind IC-,EC-,IR- sowie ICE-Züge).
Weitere Informationen zum Deutschlandticket erfahren Sie auf der Webseite des AStA:
https://www.hs-geisenheim.de/studium/studierende/studierendenvertretung/asta
Eine Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags ist unter bestimmten Umständen möglich, z.B. bei Auslandssemester, längerer Krankheit, Doppelstudium, Schwerbehinderung oder Urlaubssemester.
Für die Rückerstattung muss ein Antrag im Studierendenbüro eingereicht werden. Das Antragsformular und ein Merkblatt mit weiteren Informationen finden Sie rechts unter „Anträge und Formulare”.
Abgabefristen für den Antrag:
Bis zu diesem Datum müssen auch die für den Antrag erforderlichen Unterlagen im Studierendenbüro vorliegen.
Wenn Ihr Studierendenausweis bereits für das Semester validiert wurde, muss er nach der Genehmigung neu validiert werden, damit das Semesterticket gelöscht werden kann. Die neu validierte Karte müssen Sie bis spätestens 20. April bzw. 20. Oktober im Studierendenbüro vorlegen. Erst danach kann die Rückerstattung erfolgen. Um den Antragsprozess zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen deshalb, wenn möglich, Ihren Studierendenausweis erst dann für das nächste Semester zu validieren, wenn Ihnen der Antrag auf Rückerstattung bewilligt wurde.
Prozessablauf in Kürze:
Gerne steht Ihnen das Studierendenbüro bei Rückfragen zur Verfügung.
Um die fehlerfreie Funktion der Karte zu gewährleisten sollten Sie folgende Hinweise bei der Aufbewahrung der Karte und im Umgang damit beachten:
Sollte der Thermostreifen der Karte schlecht lesbar geworden sein, lassen Sie sich bitte über das Studierendenbüro eine neue Student Card ausstellen. Versagt der in der Karte integrierte Mifare-Chip oder wird ein anderer Kartendefekt festgestellt, so muss die Karte zwecks Feststellung des Sachverhaltes im Studierendenbüro vorgelegt werden.
Hat der Studierende den Kartendefekt nicht zu vertreten, so wird eine kostenlose, andernfalls kostenpflichtige Ersatzkarte beantragt. Beim Aktualisieren der Student Card werden die ursprünglichen Bilddaten verwendet.
Die Karten werden durch die Universität Frankfurt am Main erstellt und personalisiert und danach zur Abholung an das Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim gesendet. Für Produktion und Zusendung der Karte werden 10 bis 15 Werktage benötigt. Bei der Abholung der Karte ist eine Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Den Verlust der Student Card sollten Sie unmittelbar im Studierendenbüro melden. Die Karte wird dann gesperrt. Falls Sie Guthaben auf Ihrer Student Card haben sollten, können wir diese Geldbörsen nicht sperren können. Aufgebuchtes Guthaben auf der Karte ist wie Bargeld und kann nicht ersetzt werden.
Bei Verlust der Chipkarte werden Zweitausstellungsgebühren in Höhe von 15 EUR erhoben. Um eine Zweitausstellung zu beantragen senden Sie bitten den Antrag inkl. dem Überweisungsbeleg der Zweitausstellungsgebühr an das Studierendenbüro. Den Antrag finden Sie hier.
Die Student Card der Hochschule Geisenheim dient als Studierendenausweis mit Lichtbild. Die Verfahren zum Validieren und Aktualisieren der Karte verlaufen automatisiert. Die Produktion der Karten sowie der Betrieb der Automaten zum Validieren der Karten geschieht im Auftrag der Hochschule Geisenheim durch die Goethe-Universität Frankfurt am Main. Hierfür müssen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Daten werden hierzu an die Goethe-Universität Frankfurt übertragen und dort automatisiert verarbeitet. Die Daten stammen aus dem Studierendenverwaltungssystem der Hochschule Geisenheim. Zusätzlich wird zur Produktion und Verwendung der Karte ein gültiges Lichtbild benötigt, welches durch einen Erfassungsbogen separat automatisiert eingelesen und anschließend digital gespeichert wird.
Rechtsgrundlage sind die Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation und die Verarbeitung personenbezogener Daten an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) vom 24. Februar 2010 (GVBl. I 2010, S. 94 ff.) sowie die Satzung der Hochschule Geisenheim zum Studienausweis als Chipkarte und die Haus- und Benutzerordnung der Bibliothek der Hochschule Geisenheim.
Durch die Studierendenverwaltung (Studienbüro und Prüfungsverwaltung)
Name, Vorname, Geburtsdatum, Studiengang oder Studiengänge mit dazugehörigen Studienfächern, Matrikelnummer, Datum der Immatrikulation und der Exmatrikulation, Zeiten der Beurlaubung vom Studium, Beitragsbefreiungen, Art der Prüfung, Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sowie Datum und das Ergebnis der Prüfung dürfen sechzig Jahre automatisiert verarbeitet werden.
Auf der Student Card
Im Datenspeicher des kontaktlosen Mikroprozessorchips werden folgende Daten gespeichert: Bibliothekskontonummer, Matrikelnummer, elektronische Geldbörse, Inhaberstatus (Studierende/r), Gültigkeitsdauer des Ausweises, eindeutige Kartenseriennummer, ausgebende Einrichtung sowie technische Prozessordaten.
Zur Kartenproduktion und Validierung (Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Zur Produktion der Karten erhält die Goethe-Universität Frankfurt am Main folgende Daten, die dort gespeichert und verarbeitet werden: Name, Vorname, Lichtbild, Matrikelnummer, Bibliotheksnummer sowie den Studierendenstatus.
In der Studierendenverwaltung (Studienbüro und Prüfungsverwaltung)
Die nicht in § 17 Hessische Immatrikulationsverordnung genannten sonstigen personenbezogenen Daten werden innerhalb eines Jahres nach der Exmatrikulation gelöscht; die in Ziffer 1 genannten nach 60 Jahren.
Auf der Student Card
Die Karte verliert nach der Exmatrikulation ihre Gültigkeit und kann vom Karteninhaber selbst unleserlich gemacht und zerstört werden.
Zur Kartenproduktion und Validierung (Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Bei Verlust oder Defekt einer Karte muss diese Karte von der Goethe-Universität Frankfurt am Main nachproduziert werden können. Aus diesem Grund werden die zur Produktion notwendigen Daten auf den Produktionssystem der Goethe-Universität Frankfurt gespeichert und innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation gelöscht.
Durch die Studierendenverwaltung (Studienbüro und Prüfungsverwaltung)
Im Rahmen der § 18 - 22 Hessische Immatrikulationsverordnung erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten an die Studentenschaft, das Studentenwerk, die Bibliothek, das zuständige Ministerium und die zuständigen Krankenkassen. Eine Übermittlung an andere Behörden erfolgt, sofern dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist
Zur Kartenproduktion und Validierung (Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Zur Produktion der Karten erhält die Goethe-Universität Frankfurt folgende Daten, die dort gespeichert und verarbeitet werden: Name, Vorname, Lichtbild, Matrikelnummer, Bibliotheksnummer sowie den Studierendenstatus.
Studierendenverwaltung (Studienbüro und Prüfungsverwaltung)
Studierende oder Studienbewerber der Hochschule Geisenheim sind nach § 2 (Antrag auf Immatrikulation) der Hessischen Immatrikulationsverordnung verpflichtet, der Hochschule die Daten anzugeben. Ohne sie ist eine Immatrikulation nicht möglich.
Student Card
Die Student Card dient als Studierendenausweis und Bibliotheksausweis. Ohne Ihre Einwilligung zur Verwendung der Daten wie angegeben erhalten Sie kein Studierendenausweis.
Die Mifare-Chipkarte gehört zur Gruppe der "Intelligenten Speicherchipkarten".
Die Kommunikation zwischen Karte und Kartenlesegerät erfolgt per Funkübertragung (13,56 MHz). Es sind daher keine Kontakte auf der Kartenoberfläche sichtbar, die für die Funkverbindung notwendige Antenne ist am Kartenrand verlegt. Der kontaktlose Mifare-Chip erhält sowohl seine Betriebsspannung als auch die Daten über die Antennenleitung. Die Konstruktion sieht einen maximalen Abstand von bis zu 10 cm zwischen Sender- und Empfangsantenne vor. Es ist daher möglich, eine Chipkarte in einer Geldbörse zu lassen und diese zusammen mit der Chipkarte auf den Antennenteller einer Kasse zu legen, um Geld von der elektronischen Geldbörse der Chipkarte abzubuchen.
Insbesondere wegen der Antennenleitung darf die Karte mechanisch nicht stark beansprucht (gebogen) werden.
Die Kapazität der Karte beträgt ein KByte, der nutzbarer Speicher 768 Byte. Der Mifare-Chip besitzt eine stark vorstrukturierte Architektur von 16 voneinander getrennte und unabhängig nutzbare Sektoren gleicher und fixer Größe. Die Zugriffsberechtigungen sind getrennt vergebbar. Jedem Sektor wird ein Leseschlüssel und ein Schreib-/Leseschlüssel zugeordnet. Hierdurch wird es möglich, die Chipkarte multifunktional einzusetzen: Jeder Dienst hat nur Zugriff aus "seinen" Sektor: Z.B. kann die Mensa nicht auf die Daten der Bibliothek zugreifen.
Die elektronische Börse arbeitet mit anonymer Zahlung, d.h. die Kassen-Terminals haben nur auf die Geldbörse und die Seriennummer der Karte, aber nicht auf die Identitätsdaten (z.B. Name, Matrikel- bzw. Personalnummer) der Karteninhaberin oder des Karteninhabers Zugriff. Das hat im Verlustfall die Folge, dass die Börse nicht gesperrt werden kann: Die Geldbörse einer verlorene Karte kann durch Dritte uneingeschränkt genutzt werden, d.h. das aufgeladene Geld "ausgeben".
Die Büro- und Telefonsprechzeiten sind wie folgt:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Hotline: +49 6722 502 700
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de
Sie finden das Studierendenbüro im
Müller-Thurgau-Haus, EG, Raum 00.08
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim