Der Promotionsausschuss der Hochschule Geisenheim ist für zentrale Entscheidungen im Promotionsverfahren zuständig. Dazu gehören die Annahme von Promovierenden, die Bestellung von Betreuungspersonen und Gutachtenden, die Zulassung zum Promotionsverfahren sowie die Bestellung der Prüfungskommission.
Der Promotionsausschuss tagt in der Regel zweimal pro Semester. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Anträge müssen spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingereicht werden.
Bei Fragen zum Promotionsverfahren sowie zur Einreichung von Anträgen wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro der Hochschule Geisenheim.
Nächste Sitzung: 04. Februar 2027
Antragsfrist: 10. Januar 2027
Der Promotionsausschuss setzt sich zusammen aus:
Die Amtszeit beträgt drei Jahre.














