Beauftragte

Ansprechperson für Antisemitismus an der Hochschule Geisenheim University

Die Hochschule Geisenheim University steht für ein respektvolles, diskriminierungsfreies und weltoffenes Miteinander. Antisemitismus hat an unserer Hochschule keinen Platz.

Die mit dem Thema Antisemitismus beauftragte Person ist zentrale Ansprechperson für Studierende, Beschäftigte und weitere Angehörige der Hochschule, die antisemitische Äußerungen, Handlungen oder andere Vorfälle erleben, beobachten oder Fragen im Zusammenhang mit Antisemitismus haben.

Aufgaben

Die beauftragte Person übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vertrauliche Ansprechperson: Sie bietet Studierenden, Beschäftigten und weiteren Angehörigen der Hochschule bei antisemitischen Vorfällen oder Verdachtsfällen eine vertrauliche und niedrigschwellige Erstberatung.
  • Orientierung und Unterstützung: Gemeinsam mit Betroffenen wird geklärt, welche Unterstützung benötigt wird und welche weiteren Schritte möglich und sinnvoll sind. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an geeignete interne oder externe Beratungs- und Unterstützungsstellen.
  • Fachliche Ansprechperson: Die beauftragte Person steht Studierenden, Beschäftigten, weiteren Angehörigen sowie den Organen und Einrichtungen der Hochschule für Fragen zum Thema Antisemitismus und zum institutionellen Umgang damit zur Verfügung.
  • Prävention und Sensibilisierung: Sie initiiert, entwickelt und unterstützt Maßnahmen zur Information, Prävention und Sensibilisierung innerhalb der Hochschule.
  • Impulse für die Hochschule: Sie bringt das Thema Antisemitismus in die Weiterentwicklung der Hochschule ein und unterstützt entsprechende Bildungs-, Veranstaltungs- und Erinnerungsprojekte.
  • Vernetzung: Die beauftragte Person pflegt den Austausch mit relevanten internen und externen Stellen und trägt dazu bei, vorhandene Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote miteinander zu vernetzen.

Beratung und Kontakt

Studierende, Beschäftigte und weitere Angehörige der Hochschule können sich an die beauftragte Person wenden, wenn sie selbst von Antisemitismus betroffen sind, einen antisemitischen Vorfall beobachtet haben oder Fragen zum Thema Antisemitismus haben.

Eine Kontaktaufnahme ist ausdrücklich auch dann möglich, wenn zunächst Unsicherheit darüber besteht, ob eine Äußerung, Handlung oder Situation als antisemitisch einzuordnen ist. Eine eigene oder abschließende Bewertung des Vorfalls ist für eine Kontaktaufnahme nicht erforderlich.

Die Kontaktaufnahme und Erstberatung erfolgen vertraulich. Gemeinsam wird besprochen, wie mit dem Anliegen weiter umgegangen werden kann, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen und welche weiteren Schritte gegebenenfalls sinnvoll sind.

Eine Kontaktaufnahme bedeutet nicht automatisch, dass ein formelles Verfahren eingeleitet wird.

Was verstehen wir unter Antisemitismus?

Bei der fachlichen Einordnung antisemitischer Vorfälle orientiert sich die Hochschule Geisenheim University an der Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).

Die IHRA beschreibt Antisemitismus als eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Antisemitismus kann sich dabei in Worten und Handlungen gegen jüdische oder nichtjüdische Personen, deren Eigentum sowie gegen jüdische Einrichtungen oder religiöse Stätten richten.

Antisemitismus zeigt sich jedoch nicht ausschließlich in offenem Hass oder unmittelbaren Angriffen. Er kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Die IHRA nennt hierzu verschiedene Beispiele. Dazu gehören unter anderem:

  • das Verbreiten antisemitischer Stereotype und Verschwörungserzählungen,
  • pauschale oder abwertende Zuschreibungen gegenüber Jüdinnen und Juden,
  • das Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust,
  • die kollektive Verantwortlichmachung von Jüdinnen und Juden für tatsächliche oder vermeintliche Handlungen des Staates Israel,
  • das Übertragen klassischer antisemitischer Bilder, Symbole und Stereotype auf Israel sowie
  • das Anwenden anderer Maßstäbe an Israel als an vergleichbare demokratische Staaten.

Gleichzeitig stellt die IHRA ausdrücklich klar, dass Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Staaten vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden kann.

Ob eine konkrete Äußerung oder Handlung als antisemitisch einzuordnen ist, lässt sich daher nicht immer allein anhand einzelner Begriffe oder Aussagen bestimmen. Für die Einordnung ist auch der jeweilige Kontext zu berücksichtigen.

Die IHRA-Arbeitsdefinition dient der Hochschule als Orientierungshilfe für das Erkennen und Einordnen unterschiedlicher Erscheinungsformen von Antisemitismus. Sie ersetzt keine rechtliche Bewertung eines konkreten Einzelfalls.

Tino Lentzen
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