Die Hochschule Geisenheim University steht für ein respektvolles, diskriminierungsfreies und weltoffenes Miteinander. Antisemitismus hat an unserer Hochschule keinen Platz.
Die mit dem Thema Antisemitismus beauftragte Person ist zentrale Ansprechperson für Studierende, Beschäftigte und weitere Angehörige der Hochschule, die antisemitische Äußerungen, Handlungen oder andere Vorfälle erleben, beobachten oder Fragen im Zusammenhang mit Antisemitismus haben.
Aufgaben
Die beauftragte Person übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Studierende, Beschäftigte und weitere Angehörige der Hochschule können sich an die beauftragte Person wenden, wenn sie selbst von Antisemitismus betroffen sind, einen antisemitischen Vorfall beobachtet haben oder Fragen zum Thema Antisemitismus haben.
Eine Kontaktaufnahme ist ausdrücklich auch dann möglich, wenn zunächst Unsicherheit darüber besteht, ob eine Äußerung, Handlung oder Situation als antisemitisch einzuordnen ist. Eine eigene oder abschließende Bewertung des Vorfalls ist für eine Kontaktaufnahme nicht erforderlich.
Die Kontaktaufnahme und Erstberatung erfolgen vertraulich. Gemeinsam wird besprochen, wie mit dem Anliegen weiter umgegangen werden kann, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen und welche weiteren Schritte gegebenenfalls sinnvoll sind.
Eine Kontaktaufnahme bedeutet nicht automatisch, dass ein formelles Verfahren eingeleitet wird.
Bei der fachlichen Einordnung antisemitischer Vorfälle orientiert sich die Hochschule Geisenheim University an der Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).
Die IHRA beschreibt Antisemitismus als eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Antisemitismus kann sich dabei in Worten und Handlungen gegen jüdische oder nichtjüdische Personen, deren Eigentum sowie gegen jüdische Einrichtungen oder religiöse Stätten richten.
Antisemitismus zeigt sich jedoch nicht ausschließlich in offenem Hass oder unmittelbaren Angriffen. Er kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Die IHRA nennt hierzu verschiedene Beispiele. Dazu gehören unter anderem:
Gleichzeitig stellt die IHRA ausdrücklich klar, dass Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Staaten vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden kann.
Ob eine konkrete Äußerung oder Handlung als antisemitisch einzuordnen ist, lässt sich daher nicht immer allein anhand einzelner Begriffe oder Aussagen bestimmen. Für die Einordnung ist auch der jeweilige Kontext zu berücksichtigen.
Die IHRA-Arbeitsdefinition dient der Hochschule als Orientierungshilfe für das Erkennen und Einordnen unterschiedlicher Erscheinungsformen von Antisemitismus. Sie ersetzt keine rechtliche Bewertung eines konkreten Einzelfalls.
