Wahlen an der Hochschule Geisenheim

Informationen zu den Wahlen

Senatswahlen
Die Wahlen zum Senat finden in der Regel am Ende des Wintersemesters statt.
Die Wahl der studentischen Vertreterinnen und Vertreter („Kleine Senatswahl“) erfolgt jährlich.
Die Wahl für alle Mitgliedergruppen („Große Senatswahl“) findet alle zwei Jahre statt.

Die Durchführung der Wahlen erfolgt gemäß der Wahlordnung der Hochschule Geisenheim University
(Fassung vom 08.10.2013, zuletzt geändert am 04.07.2024).

Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa)
Die Wahlen zum Studierendenparlament finden jährlich im Wintersemester statt. Studierende haben über das StuPa die Möglichkeit, ihre Interessen aktiv zu vertreten und das Hochschulleben mitzugestalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Studierendenvertretung.

Die Präsidentschaftswahl 
Das Verfahren für die Wahl des Präsidenten / der Präsidentin der HGU wird geregelt durch das Hessische Hochschulgesetz und die Wahlordnung der HGU.

Vizepräsidentschaftswahl
Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden auf Vorschlag der Präsidentin bzw. des Präsidenten vom Erweiterten Senat gewählt.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Vizepräsidentin Lehre: aktuelle Amtszeit bis 28. Februar 2026 https://www.hs-geisenheim.de/hochschule/organisation/hochschulleitung/vizepraesidentin-lehre
Vizepräsidentin Forschung: aktuelle Amtszeit bis 31. Oktober 2026 https://www.hs-geisenheim.de/hochschule/organisation/hochschulleitung/vizepraesidentin-forschung

Hinweis:
Bitte beachten Sie die aktuellen Aushänge und Mitteilungen zu den jeweiligen Wahlterminen und Fristen.