Die Satzung der Hochschule Geisenheim zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beruht auf den „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aus dem Jahr 2019. Sie ist von allen an der Hochschule Geisenheim wissenschaftlich Tätigen einzuhalten. Dieser Kodex bietet allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschule Geisenheim eine verlässliche Richtschnur, um gute wissenschaftliche Praxis als festen und verbindlichen Bestandteil der Forschung zu verankern. Die Grundsätze und Verfahrensregeln der Satzung sind für alle wissenschaftlich arbeitenden Mitglieder und Angehörigen der Hochschule verbindlich.







