Sie wollen mehr als nur Wissen anwenden?
Sie wollen Neues schaffen?
Dann ist die Promotion Ihr nächster Schritt: Entwickeln Sie eigene Ideen, treiben Sie Innovationen voran und setzen Sie Impulse, die Wirkung entfalten.
In drei bis vier Jahren bringen Sie Ihr Forschungsthema auf den Punkt – und sich selbst auf das nächste Level.
Unser Promotionsprogramm bietet Ihnen dafür den passenden Rahmen, gezielte Unterstützung und starke Perspektiven für Ihre wissenschaftliche und persönliche Entwicklung.
Forschen Sie eigenständig.
Gestalten Sie Zukunft.
Alle Infos zur Promotion finden Sie hier.
Fragen?
promotionsbuero@hs-gm.de


Antragstellung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand mit bundesweiten Abschlüssen
Starten Sie Ihr Annahmeverfahren, sobald Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
So geht’s:
Kontaktieren Sie das Promotionsbüro und reichen Sie Ihren Antragbeim Promotionsausschuss ein – am besten direkt zu Beginn Ihrer Arbeit, spätestens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber folgen denselben Voraussetzungen wie jene aus Deutschland. Zusätzlich gilt:
Sie sind an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten promovieren?
Dann registrieren Sie sich bitte als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler im Forschungsinformationssystem (FIS) und laden dort Ihren Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand hoch.
Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie über das Promotionsbüro.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich ist die Einreichung des unterschriebenen Antrags in Papierform im Promotionsbüro erforderlich.
Sie sind nicht an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten eine Promotion beginnen?
Hier können Sie sich für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand registrieren. Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie vorab per Mail über das Promotionsbüro.
Bitte nutzen Sie unser Online-Portal:
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Passwort: Converis2025
Die Zweitbegutachtung sichert zu, im Prüfungsverfahren das zweite Gutachten zu erstellen.
Die Beteiligung der Zweitbegutachtung wird auf der Promotionsurkunde der Hochschule Geisenheim University namentlich erwähnt.
Die Betreuungsvereinbarung ist eine bilateral unterschriebene Vereinbarung zwischen Doktorandin/Doktorand und Betreuungsperson. Sie dient der Strukturierung und Planung des Promotionsvorhabens und legt Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen fest, einschließlich der Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis.
Hinweis: Diese Vereinbarung ist nicht mit der Betreuungszusage zu verwechseln.
Die Promotion ist ein spannendes wissenschaftliches Abenteuer, das sorgfältige Planung, Disziplin und Struktur erfordert.
Bereits zu Beginn sollten Rechte und Pflichten klar sein – alle relevanten Bestimmungen finden Sie in der Promotionsordnung.
In dieser Phase arbeiten Sie eigenständig an Ihrer Dissertation, vertiefen Ihre Forschungsfragen und nutzen das strukturierte Promotionsprogramm, um Ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen zu stärken.
Herzlichen Glückwunsch – Ihre Dissertationsschrift ist fertig!
Die Abgabe erfolgt in Abstimmung mit Ihrer Betreuungsperson.
Alle Pflichtleistungen der Graduiertenschule sind abgeschlossen und im Forschungsinformationssystem FIS dokumentiert.
Nun beginnt das Prüfungsverfahren.
Für die Eröffnung des Prüfungsverfahrens reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Promotionsbüro ein:
Die Titelseite (Vorder- und Rückseite) senden Sie bitte vor dem Druck zur Prüfung an promotionsbuero(at)hs-gm.de
Der Promotionsausschuss prüft Ihren Antrag zu den geplanten Sitzungsterminen und entscheidet über die Eröffnung des Prüfungsverfahrens.
In begründeten Fällen ist eine Eröffnung der Prüfungsphase auch im Umlaufverfahren möglich.
Die drei bestellten Gutachter:innen werden gebeten, die Dissertation innerhalb von sechs Wochen zu begutachten.
Sobald die Gutachten vorliegen, informiert das Promotionsbüro alle Beteiligten über die Ergebnisse und Notenvorschläge.
Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation im Promotionsbüro ausgelegt:
Berechtigt zur Einsicht sind:
Bei Kooperationen mit Partneruniversitäten dürfen auch die berechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des beteiligten Fachbereichs Einsicht nehmen.
Während der Auslage können diese Personen zusätzliche Gutachten erstellen, die zwar keinen direkten Einfluss auf die Noten haben, aber von der Prüfungskommission berücksichtigt werden müssen. Den zu Promovierenden wird vor der Disputation Einsicht in alle Gutachten gewährt.
Bestellung der Prüfungskommission
Der Promotionsausschuss bestellt auf Antrag der/des zu Promovierenden die Prüfungskommission nach Vorschlag der Vorsitzenden und ggf. Rücksprache mit der Partneruniversität.
Der Termin für die Disputation wird festgelegt und hochschulöffentlich bekannt gegeben.
Disputation
Nach der Prüfungsphase berät die Prüfungskommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bewertung:
Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion ist die Veröffentlichung der Dissertation verpflichtend.
Änderungen an der Dissertation für Publikationszwecke (z. B. Kürzungen oder Ergänzungen) bedürfen vorheriger Genehmigung der Betreuungspersonen und des Promotionsausschusses.
Nach Veröffentlichung der Dissertation und Erfüllung aller Vorgaben wird die Promotionsurkunde übergeben – derzeit im Rahmen der Akademischen Feier im Sommersemester der Hochschule Geisenheim.
Mit Erhalt der Urkunde darf der verliehene akademische Titel geführt werden.