Eine Promotion durchläuft mehrere Phasen. Sie beginnt mit der Orientierung und der Suche nach einer Betreuungsperson und führt über die Annahme und Forschungsphase bis zum abschließenden Prüfungsverfahren.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, Voraussetzungen und Schritte für das Promotionsverfahren an der Hochschule Geisenheim – von A bis Z.
Sie können den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen, sobald Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sprachkenntnisse
Ausreichende Englischkenntnisse sind nachzuweisen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer englischsprachigen Homepage.
Zusätzliche Anforderungen bei internationalen Hochschulabschlüssen
Bei einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss müssen die Abschlussunterlagen vor der Zulassung geprüft und anerkannt werden.
Gegebenenfalls sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich.
Beantragen Sie die Anerkennung möglichst frühzeitig über das Promotionsbüro, da die Bearbeitung je nach Einzelfall mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
So geht’s
Nehmen Sie Kontakt mit dem Promotionsbüro auf und reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung beim Promotionsausschuss ein.
Der Antrag sollte bereits zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens, spätestens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate, gestellt werden.
Für den Zulassungsantrag benötigen Sie verschiedene Formulare, Nachweise und eine Projektbeschreibung. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie über das Promotionsbüro.
Die Projektbeschreibung sowie die Promotionsordnung stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Gerne unterstützt Sie das Promotionsbüro bei Fragen zu den benötigten Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
Sie sind an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten promovieren?
Dann registrieren Sie sich bitte als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler im Forschungsinformationssystem (FIS) und laden dort Ihren Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand hoch.
Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie über das Promotionsbüro.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich ist die Einreichung des unterschriebenen Antrags in Papierform inkl. der beglaubigten Zeugniskopien im Promotionsbüro erforderlich.
Sie sind nicht an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten eine Promotion beginnen?
Hier können Sie sich für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand registrieren. Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie vorab per Mail über das Promotionsbüro.
Bitte nutzen Sie unser Online-Portal:
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Wählen Sie den Promotionsweg, der am besten zu Ihrem Vorhaben passt. An der Hochschule Geisenheim können Sie entweder im Rahmen der Promotionsplattform mit den Universitäten Gießen oder Marburg promovieren oder gemeinsam mit einer Universität Ihrer Wahl.
Sie werden an der Hochschule Geisenheim von einer Professorin oder einem Professor erstbetreut. Die Zweitbetreuung erfolgt durch eine Professorin oder einen Professor der Justus-Liebig-Universität Gießen oder der Philipps-Universität Marburg.
Das Promotionsverfahren richtet sich nach den Promotionsordnungen der jeweiligen Partneruniversität.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine gemeinsame Promotionsurkunde der beteiligten Hochschulen.
Sie werden an der Hochschule Geisenheim erstbetreut. Die Zweitbegutachtung übernimmt eine Professorin oder ein Professor einer promotionsberechtigten Universität Ihrer Wahl im In- oder Ausland. Welcher Doktorgrad verliehen werden kann, richtet sich nach den einschlägigen Regelungen der Universität der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters.
Für Ihr Promotionsverfahren gilt die Promotionsordnung der Hochschule Geisenheim.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde von der Hochschule Geisenheim. Die beteiligte Universität wird auf der Urkunde aufgeführt.
In der Forschungsphase arbeiten Sie eigenständig an Ihrem Promotionsprojekt und entwickeln Ihre Dissertation weiter. Dabei unterstützen Sie regelmäßige Absprachen mit Ihrer Betreuungsperson sowie das strukturierte Promotionsprogramm der Graduiertenschule.
Die Promotionsordnung bildet den verbindlichen Rahmen für die Forschungsphase.
Frühzeitig sollten Sie auch klären, in welcher Form Sie Ihre Dissertation verfassen möchten.
An der Hochschule Geisenheim sind grundsätzlich drei Dissertationsformen möglich:
Monographie
Die Forschungsarbeit wird als zusammenhängende wissenschaftliche Arbeit verfasst.
Kumulative Dissertation
Die Dissertation basiert auf mehreren wissenschaftlichen Publikationen bzw. Manuskripten, die in einen übergeordneten wissenschaftlichen Zusammenhang gestellt werden.
Monographie mit eingebetteten Aufsätzen
Diese Form verbindet Elemente einer Monographie mit veröffentlichten oder zur Veröffentlichung vorgesehenen wissenschaftlichen Arbeiten.
Ausführliche Hinweise zu Aufbau, Gliederung und Anforderungen finden Sie in der Handreichung Dissertationsformen und Struktur.
Herzlichen Glückwunsch – Ihre Dissertation ist fertig!
Die Abgabe erfolgt in Abstimmung mit Ihrer Betreuungsperson.
Alle Pflichtleistungen der Graduiertenschule sind abgeschlossen und im Forschungsinformationssystem FIS dokumentiert.
Nun beginnt die Eröffnung des Prüfungsverfahrens.
Für die Eröffnung des Prüfungsverfahrens reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Promotionsbüro ein:
Die Titelseite (Vorder- und Rückseite) senden Sie bitte vor dem Druck zur Prüfung an promotionsbuero(at)hs-gm.de
Der Promotionsausschuss prüft Ihren Antrag zu den geplanten Sitzungsterminen und entscheidet über die Eröffnung des Prüfungsverfahrens.
In begründeten Fällen ist eine Eröffnung der Prüfungsphase auch im Umlaufverfahren möglich.
Die drei bestellten Gutachter:innen werden gebeten, die Dissertation innerhalb von sechs Wochen zu begutachten.
Sobald die Gutachten vorliegen, informiert das Promotionsbüro alle Beteiligten über die Ergebnisse und Notenvorschläge.
Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation im Promotionsbüro ausgelegt:
Berechtigt zur Einsicht sind:
Bei Kooperationen mit Partneruniversitäten dürfen auch die berechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des beteiligten Fachbereichs Einsicht nehmen.
Während der Auslage können diese Personen zusätzliche Gutachten erstellen, die zwar keinen direkten Einfluss auf die Noten haben, aber von der Prüfungskommission berücksichtigt werden müssen. Den zu Promovierenden wird vor der Disputation Einsicht in alle Gutachten gewährt.
Bestellung der Prüfungskommission
Der Promotionsausschuss bestellt auf Antrag der/des zu Promovierenden die Prüfungskommission nach Vorschlag der Vorsitzenden und ggf. Rücksprache mit der Partneruniversität.
Der Termin für die Disputation wird festgelegt und hochschulöffentlich bekannt gegeben.
Disputation
Nach der Prüfungsphase berät die Prüfungskommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bewertung:
Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion ist die Veröffentlichung der Dissertation verpflichtend.
Änderungen an der Dissertation für Publikationszwecke (z. B. Kürzungen oder Ergänzungen) bedürfen vorheriger Genehmigung der Betreuungspersonen und des Promotionsausschusses.
Nach Veröffentlichung der Dissertation und Erfüllung aller Vorgaben wird die Promotionsurkunde übergeben – derzeit im Rahmen der Akademischen Feier im Sommersemester der Hochschule Geisenheim.
Mit Erhalt der Urkunde darf der verliehene akademische Titel geführt werden.