Sie möchten wissenschaftliche Fragestellungen eigenständig bearbeiten und neues Wissen schaffen?
Dann ist die Promotion der nächste Schritt. Entwickeln Sie eigene Forschungsideen, treiben Sie Innovationen voran und setzen Sie Impulse mit Wirkung.
In drei bis vier Jahren bringen Sie Ihr Forschungsthema auf den Punkt – und sich selbst auf das nächste Level.
Unser Promotionsprogramm bietet Ihnen dafür den passenden Rahmen, gezielte Unterstützung und starke Perspektiven für Ihre wissenschaftliche und persönliche Entwicklung.
Forschen Sie eigenständig.
Gestalten Sie Zukunft.
Alle Infos zur Promotion finden Sie hier.
Fragen?
promotionsbuero@hs-gm.de


Sie können den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen, sobald Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Zusätzliche Anforderungen bei internationalen Hochschulabschlüssen
Bei einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss müssen die Abschlussunterlagen vor der Zulassung geprüft und anerkannt werden. Gegebenenfalls sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich.
Tipp: Beantragen Sie die Anerkennung möglichst frühzeitig über das Promotionsbüro, da die Bearbeitung – je nach Einzelfall – mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Sprachkenntnisse
Ausreichende Englischkenntnisse sind nachzuweisen. Weitere Informationen finden Sie auf der englischsprachigen Website.
So geht's
Nehmen Sie Kontakt mit dem Promotionsbüro auf und reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung beim Promotionsausschuss ein. Wir empfehlen, den Antrag bereits zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens zu stellen, spätestens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate.
Sie sind an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten promovieren?
Dann registrieren Sie sich bitte als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler im Forschungsinformationssystem (FIS) und laden dort Ihren Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand hoch.
Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie über das Promotionsbüro.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich ist die Einreichung des unterschriebenen Antrags in Papierform inkl. der beglaubigten Zeugniskopien im Promotionsbüro erforderlich.
Sie sind nicht an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten eine Promotion beginnen?
Hier können Sie sich für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand registrieren. Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie vorab per Mail über das Promotionsbüro.
Bitte nutzen Sie unser Online-Portal:
Benutzername: HGU_Externe_Anwaerter
Passwort: Converis2025
Wählen Sie den Promotionsweg, der am besten zu Ihrem Vorhaben passt. An der Hochschule Geisenheim können Sie entweder im Rahmen unserer Kooperationen mit den Universitäten Gießen oder Marburg promovieren oder gemeinsam mit einer Universität Ihrer Wahl.
Sie werden an der Hochschule Geisenheim von einer Professorin oder einem Professor erstbetreut. Die Zweitbetreuung erfolgt durch eine Professorin oder einen Professor der Justus-Liebig-Universität Gießen oder der Philipps-Universität Marburg.
Das Promotionsverfahren richtet sich nach den Promotionsordnungen der jeweiligen Partneruniversität.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine gemeinsame Promotionsurkunde der beteiligten Hochschulen.
Sie werden an der Hochschule Geisenheim erstbetreut. Die Zweitbegutachtung übernimmt eine Professorin oder ein Professor einer Universität Ihrer Wahl – auch einer internationalen Universität.
Das Promotionsverfahren erfolgt in Abstimmung mit der beteiligten Universität.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Promotionsurkunde der Hochschule Geisenheim mit Hinweis auf die beteiligte Universität.
Für den Zulassungsantrag benötigen Sie verschiedene Formulare, Nachweise und eine Projektbeschreibung. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie über das Promotionsbüro.
Die Projektbeschreibung sowie die Promotionsordnung stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Gerne unterstützt Sie das Promotionsbüro bei Fragen zu den benötigten Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
Die Promotion ist ein spannendes wissenschaftliches Abenteuer, das sorgfältige Planung, Disziplin und Struktur erfordert.
Bereits zu Beginn sollten Rechte und Pflichten klar sein – alle relevanten Bestimmungen finden Sie in der Promotionsordnung.
In dieser Phase arbeiten Sie eigenständig an Ihrer Dissertation, vertiefen Ihre Forschungsfragen und nutzen das strukturierte Promotionsprogramm, um Ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen zu stärken.
Herzlichen Glückwunsch – Ihre Dissertationsschrift ist fertig!
Die Abgabe erfolgt in Abstimmung mit Ihrer Betreuungsperson.
Alle Pflichtleistungen der Graduiertenschule sind abgeschlossen und im Forschungsinformationssystem FIS dokumentiert.
Nun beginnt das Prüfungsverfahren.
Für die Eröffnung des Prüfungsverfahrens reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Promotionsbüro ein:
Die Titelseite (Vorder- und Rückseite) senden Sie bitte vor dem Druck zur Prüfung an promotionsbuero(at)hs-gm.de
Der Promotionsausschuss prüft Ihren Antrag zu den geplanten Sitzungsterminen und entscheidet über die Eröffnung des Prüfungsverfahrens.
In begründeten Fällen ist eine Eröffnung der Prüfungsphase auch im Umlaufverfahren möglich.
Die drei bestellten Gutachter:innen werden gebeten, die Dissertation innerhalb von sechs Wochen zu begutachten.
Sobald die Gutachten vorliegen, informiert das Promotionsbüro alle Beteiligten über die Ergebnisse und Notenvorschläge.
Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation im Promotionsbüro ausgelegt:
Berechtigt zur Einsicht sind:
Bei Kooperationen mit Partneruniversitäten dürfen auch die berechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des beteiligten Fachbereichs Einsicht nehmen.
Während der Auslage können diese Personen zusätzliche Gutachten erstellen, die zwar keinen direkten Einfluss auf die Noten haben, aber von der Prüfungskommission berücksichtigt werden müssen. Den zu Promovierenden wird vor der Disputation Einsicht in alle Gutachten gewährt.
Bestellung der Prüfungskommission
Der Promotionsausschuss bestellt auf Antrag der/des zu Promovierenden die Prüfungskommission nach Vorschlag der Vorsitzenden und ggf. Rücksprache mit der Partneruniversität.
Der Termin für die Disputation wird festgelegt und hochschulöffentlich bekannt gegeben.
Disputation
Nach der Prüfungsphase berät die Prüfungskommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bewertung:
Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion ist die Veröffentlichung der Dissertation verpflichtend.
Änderungen an der Dissertation für Publikationszwecke (z. B. Kürzungen oder Ergänzungen) bedürfen vorheriger Genehmigung der Betreuungspersonen und des Promotionsausschusses.
Nach Veröffentlichung der Dissertation und Erfüllung aller Vorgaben wird die Promotionsurkunde übergeben – derzeit im Rahmen der Akademischen Feier im Sommersemester der Hochschule Geisenheim.
Mit Erhalt der Urkunde darf der verliehene akademische Titel geführt werden.