Promotion von A-Z

Ihr Weg zur Promotion

Der Weg zur Promotion beginnt mit der Orientierung und der Suche nach einer passenden Betreuungsperson. 
Darauf folgen die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand, die Forschungsphase und schließlich das abschließende Prüfungsverfahren.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Voraussetzungen und Schritte für Ihre Promotion an der Hochschule Geisenheim – übersichtlich und von A bis Z.

Fragen zur Zulassung und Antragstellung?
Wenden Sie sich gerne an mich.

Susanne Daniel
Susanne Daniel
Gebäude 5903
Raum 01
Tel. +49 6722 502 6341
Susanne.Daniel(at)hs-gm.de Details

MEILENSTEIN I – Zulassung zur Promotion

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen, sobald Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Masterabschluss oder Diplom in einem zum Promotionsthema passenden Fachgebiet mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5
  • Forschungsthema festgelegt
  • Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor der Hochschule Geisenheim gesichert
  • Finanzierung des Promotionsvorhabens sichergestellt

 

Sprachkenntnisse
Ausreichende Englischkenntnisse sind nachzuweisen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer englischsprachigen Homepage.

 

Internationale Abschlüsse - Zusätzliche Anforderungen
Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, ist vor der Zulassung zur Promotion eine Prüfung und Anerkennung Ihrer akademischen Qualifikationen erforderlich. Je nach Herkunftsland und Einzelfall können hierfür zusätzlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Abschluss- und Studienunterlagen erforderlich sein.

Bitte wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das Promotionsbüro, um das Anerkennungsverfahren einzuleiten. Die Bearbeitung kann – abhängig von Ihrem individuellen Fall – mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Wir empfehlen daher, das Verfahren frühzeitig vor der geplanten Bewerbung bzw. Zulassung zur Promotion zu beginnen.

 

So geht’s
Nehmen Sie Kontakt mit dem Promotionsbüro auf und reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung beim Promotionsausschuss ein. 
Der Antrag sollte bereits zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens, spätestens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate, gestellt werden.

Unterlagen für den Zulassungsantrag

Für den Zulassungsantrag benötigen Sie verschiedene Formulare, Nachweise und eine Projektbeschreibung. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie über das Promotionsbüro. 

Die Projektbeschreibung sowie die Promotionsordnung stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Gerne unterstützt Sie das Promotionsbüro bei Fragen zu den benötigten Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (über das Promotionsbüro)
  • Betreuungszusage und Zusage der Zweitbegutachtung (über das Promotionsbüro)
  • Betreuungsvereinbarung (über das Promotionsbüro)
  • Projektbeschreibung / Exposé
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Zeugnisse und Leistungsübersichten
  • Publikationsliste (falls vorhanden)
  • Heiratsurkunde (falls erforderlich)
Promotion starten – für Mitarbeitende

Sie sind an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten promovieren?
Dann registrieren Sie sich bitte als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler im Forschungsinformationssystem (FIS) und laden dort Ihren Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand hoch.
Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie über das Promotionsbüro.

Bitte beachten Sie:
Zusätzlich ist die Einreichung des unterschriebenen Antrags in Papierform inkl. der beglaubigten Zeugniskopien im Promotionsbüro erforderlich.

Promotion starten – für Externe

Sie sind nicht an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten eine Promotion beginnen?
Hier können Sie sich für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand registrieren. Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie vorab per Mail über das Promotionsbüro.

Bitte nutzen Sie unser Online-Portal:

Link zum Anmeldeportal

Benutzername: HGU_Externe_Anwaerter 

Passwort: Converis2025 

WELCHER PROMOTIONSWEG PASST ZU IHREM VORHABEN?

Wählen Sie den Promotionsweg, der am besten zu Ihrem Vorhaben passt. An der Hochschule Geisenheim können Sie entweder im Rahmen der Promotionsplattform mit den Universitäten Gießen oder Marburg promovieren oder gemeinsam mit einer Universität Ihrer Wahl.

Promotion mit den Partneruniversitäten Giessen oder Marburg (Promotionsplattform)

Sie werden an der Hochschule Geisenheim von einer Professorin oder einem Professor erstbetreut. Die Zweitbetreuung erfolgt durch eine Professorin oder einen Professor der Justus-Liebig-Universität Gießen oder der Philipps-Universität Marburg.

Das Promotionsverfahren richtet sich nach den Promotionsordnungen der jeweiligen Partneruniversität.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine gemeinsame Promotionsurkunde der beteiligten Hochschulen.

Promotion mit einer Universität Ihrer Wahl

Sie werden an der Hochschule Geisenheim erstbetreut. Die Zweitbegutachtung übernimmt eine Professorin oder ein Professor einer promotionsberechtigten Universität Ihrer Wahl im In- oder Ausland. Welcher Doktorgrad verliehen werden kann, richtet sich nach den einschlägigen Regelungen der Universität der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters.

Für Ihr Promotionsverfahren gilt die Promotionsordnung der Hochschule Geisenheim. 

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde von der Hochschule Geisenheim. Die beteiligte Universität wird auf der Urkunde aufgeführt.

Meilenstein II - Forschungsphase

In der Forschungsphase arbeiten Sie eigenständig an Ihrem Promotionsprojekt und entwickeln Ihre Dissertation weiter. Dabei unterstützen Sie regelmäßige Absprachen mit Ihrer Betreuungsperson sowie das strukturierte Promotionsprogramm der Graduiertenschule.

Die Promotionsordnung bildet den verbindlichen Rahmen für die Forschungsphase.

Frühzeitig sollten Sie auch klären, in welcher Form Sie Ihre Dissertation verfassen möchten.

Dissertationsformen und Struktur

An der Hochschule Geisenheim sind grundsätzlich drei Dissertationsformen möglich:

Monographie
Die Forschungsarbeit wird als zusammenhängende wissenschaftliche Arbeit verfasst.

Kumulative Dissertation
Die Dissertation basiert auf mehreren wissenschaftlichen Publikationen bzw. Manuskripten, die in einen übergeordneten wissenschaftlichen Zusammenhang gestellt werden.

Monographie mit eingebetteten Aufsätzen
Diese Form verbindet Elemente einer Monographie mit veröffentlichten oder zur Veröffentlichung vorgesehenen wissenschaftlichen Arbeiten.

Ausführliche Hinweise zu Aufbau, Gliederung und Anforderungen finden Sie in der Handreichung Dissertationsformen und Struktur.

MEILENSTEIN III - PRÜFUNGSVERFAHREN

Herzlichen Glückwunsch – Ihre Dissertation ist fertig! Die Abgabe erfolgt in Abstimmung mit Ihrer Betreuungsperson.

Alle Pflichtleistungen der Graduiertenschule sind abgeschlossen und im FIS dokumentiert. Nun kann das Prüfungsverfahren eröffnet werden!

Tipp: Viele Informationen über das Prüfungsverfahren finden Sie bereits in der Promotionsordnung : )

Trotzdem noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei mir!

 

 

Das Wichtigste auf einen Blick:

Evelyn Evdokia Dimkou
Dr. Evelyn Evdokia Dimkou
Gebäude 5903
Raum 04
Tel. +49 6722 502 6342
Evelyn.Dimkou(at)hs-gm.de Details

Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens

Für die Eröffnung des Prüfungsverfahrens reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Promotionsbüro ein:

  • den vollständigen Antrag (digital)
  • 6 gedruckte Exemplare der Dissertation (gerne doppelseitig)
  • die Dissertationsschrift als PDF-Datei

Fügen Sie vor dem Druck die Erklärung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis in die Dissertationsschrift ein und unterschreiben Sie diese nach dem Druck gerne handschriftlich!

Tipp: Senden Sie uns die Titelseiten und den ausgefüllten Antrag gerne vorab zur Prüfung zu! 

(Vorlage für die Titelseite auf Anfrage beim Promotionsbüro)

        

Begutachtung, Auslage und Disputationstermin

Der Promotionsausschuss prüft Ihren Antrag: ca. 4 Wochen

Nach Genehmigung des Antrags findet die Begutachtung statt: ca. 8 Wochen

Anschließend wird die Dissertation ausgelegt: ca. 4 Wochen

Sie dürfen nun Ihren Disputationstermin organisieren! Bitte folgen Sie dazu den Schritten.

Ablauf Disputation

Die Disputation dauert ca. 90 Minuten und wird von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission moderiert.

1. Vortrag
Die Disputation beginnt mit Ihrem Vortrag über Ihre Dissertation: ca. 30 Minuten.
Auf Anfrage erhalten Sie von mir gerne eine PPP als Beispiel zur Orientierung bei der Gestaltung Ihrer Folien.

2. Fragerunden
Anschließend folgen in der Regel zwei Fragerunden: maximal 60 Minuten.
Die Fragen beziehen sich auf Ihre Dissertation, die Gutachten sowie angrenzende Fachgebiete.

3. Beratung
Anschließend zieht sich die Prüfungskommission zur Beratung zurück. Alle Anwesenden verlassen den Raum.
Bei der Benotung werden ¾ der Dissertationsnote und ¼ der Disputationsnote berücksichtigt.

4. Ergebnis & Änderungsauflagen
Nach der Beratung werden Ihnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Ergebnis und ggf. Änderungsauflagen mitgeteilt.
Die Auflagen müssen innerhalb von sechs Wochen umgesetzt werden. Die finale Version der Dissertation muss spätestens ein Jahr nach der Disputation veröffentlicht werden.
 

Weitere Informationen finden Sie in der Promotionsordnung sowie hier.

Publikation & Urkunde

Sie haben Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch!
Nun müssen Sie Ihre Dissertation nur noch veröffentlichen!

Das können Sie z. B. in den Geisenheimer Berichten oder elektronisch über OPUS Geisenheim tun.

Je nach Promotionsverfahren – z. B. in Kooperation mit der JLU Gießen, der Uni Marburg oder einer anderen Universität – sind unterschiedlich viele Printexemplare an verschiedenen Stellen einzureichen. Nutzen Sie dafür die passende Tabelle links und reichen Sie die entsprechenden Empfangsbestätigungen beim Promotionsbüro ein.

Die letzten Schritte:

  1. Vervollständigen Sie Ihre Angaben im FIS, sofern Sie noch Zugang dazu haben.
  2. Reichen Sie zusätzlich die OPUS-Erklärung ein, sofern Sie sich für eine Veröffentlichung über OPUS entschieden haben.
  3. Teilen Sie uns gerne eine E-Mail-Adresse für zukünftige Kontaktaufnahmen sowie die Aufnahme in unseren Verteiler für Absolventinnen und Absolventen mit.
  4. Teilen Sie uns Ihre aktuelle Versandanschrift für den Versand Ihrer Urkunde mit.

Urkunde erhalten? Herzlichen Glückwunsch – Sie dürfen nun den Doktorgrad führen!