Promotion

PROMOVIEREN – ZUKUNFT DURCH FORSCHUNG GESTALTEN

Eine Promotion ist mehr als ein akademischer Titel – sie steht für die Fähigkeit, eigenständig auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu forschen und mit Ihrer Arbeit einen echten Beitrag zum Erkenntnisfortschritt zu leisten.

Innerhalb von drei bis vier Jahren bearbeiten Sie ein zukunftsweisendes Forschungsthema, schärfen Ihr wissenschaftliches Profil und führen Ihr Projekt mit Dissertation und Disputation erfolgreich zum Abschluss.

Unser strukturiertes Promotionsprogramm begleitet Sie dabei gezielt: Qualifizierungsangebote stärken Ihre fachlichen, methodischen und überfachlichen Kompetenzen und eröffnen exzellente Perspektiven – in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

PROMOTIONSVERFAHREN

Eine Promotion ist ein bedeutender Schritt – und verlangt Engagement, Ausdauer, Selbstdisziplin und ein klares Ziel vor Augen.

Neben der Begeisterung für Ihr Forschungsthema ist vor allem Ihre Motivation entscheidend: mehrere Jahre eigenständig an einer wissenschaftlichen Fragestellung zu arbeiten und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen für Ihre Promotion.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Promotionsbüro:
promotionsbuero(at)hs-gm.de

 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Susanne Daniel
Susanne Daniel
Gebäude 5903
Raum 01
Tel. +49 6722 502 6341
Susanne.Daniel(at)hs-gm.de Details
Evelyn Evdokia Dimkou
Dr. Evelyn Evdokia Dimkou
Gebäude 6120
Raum 01.52
Tel. +49 6722 502 6342
Evelyn.Dimkou(at)hs-gm.de Details

MEILENSTEIN I – Annahmeverfahren

Antrag auf Annahme für Bewerberinnen und Bewerber mit bundesweiten Abschlüssen

Antragstellung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand mit bundesweiten Abschlüssen

Starten Sie Ihr Annahmeverfahren, sobald Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss zur Promotion mit mindestens Note 2,5
  • Forschungsthema festgelegt
  • Betreuung an der Hochschule Geisenheim gesichert
  • Finanzierung geklärt

So geht’s:
Kontaktieren Sie das Promotionsbüro und reichen Sie Ihren Antragbeim Promotionsausschuss ein – am besten direkt zu Beginn Ihrer Arbeit, spätestens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate.

Antrag auf Annahme für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Internationale Bewerberinnen und Bewerber folgen denselben Voraussetzungen wie jene aus Deutschland. Zusätzlich gilt:

  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse:
    Alle Zeugnisse müssen im Vorfeld akkreditiert und ggf. transkribiert werden.
    → Beantragen Sie dies am besten vor der Antragstellung über das Promotionsbüro, da die Bearbeitung in Einzelfällen mehrere Monate dauern kann.
     
  • Sprachkenntnisse:
    Nachweis ausreichender Englischkenntnisse erforderlich. Details finden Sie auf in der englischen Version der Homepage.
Promotion an der Hochschule Geisenheim starten – für Mitarbeitende

Sie sind an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten promovieren?
Dann registrieren Sie sich bitte Ihre FIS-Rolle als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler und laden dort Ihren Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand hoch.
Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie über das Promotionsbüro.

Bitte beachten Sie:
Zusätzlich ist die Einreichung des unterschriebenen Antrags in Papierform im Promotionsbüro erforderlich.

Promotion an der Hochschule Geisenheim starten – für Externe

Sie sind nicht an der Hochschule Geisenheim beschäftigt und möchten eine Promotion beginnen?
Hier können Sie sich für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand registrieren. Alle Formulare und Vorgaben erhalten Sie vorab per Mail über das Promotionsbüro.

Bitte nutzen Sie unser Online-Portal:

Link zum Anmeldeportal

Benutzername: HGU_Externe_Anwaerter 

Passwort: Converis2025 

 

Gut vorbereitet zum Annahmeantrag - Unterlagen für die Anmeldung

Projektbeschreibung
  • 4–6 Seiten inkl. Arbeits- und Zeitplan (Gantt-Diagramm)
  • Angaben zu Thema
  • Forschungsfragen / Hypothesen
  • Finanzierung
Betreuungszusage
  • schriftliche Zusage der HGU-Professorin oder des HGU-Professors
  • Projekttitel
  • Finanzierung
  • Kontaktdaten der Zweitbetreuung oder -begutachtung
     
Zusage Zweitbegutachtung

Die Zweitbegutachtung sichert zu, im Prüfungsverfahren das zweite Gutachten zu erstellen.
Die Beteiligung der Zweitbegutachtung wird auf der Promotionsurkunde der Hochschule Geisenheim University namentlich erwähnt.

Betreuungsvereinbarung

Die Betreuungsvereinbarung ist eine bilateral unterschriebene Vereinbarung zwischen Doktorandin/Doktorand und Betreuungsperson. Sie dient der Strukturierung und Planung des Promotionsvorhabens und legt Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen fest, einschließlich der Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis.

Hinweis: Diese Vereinbarung ist nicht mit der Betreuungszusage zu verwechseln.

Meilenstein II - Forschungsphase

Die Promotion ist ein spannendes wissenschaftliches Abenteuer, das sorgfältige Planung, Disziplin und Struktur erfordert.
Bereits zu Beginn sollten Rechte und Pflichten klar sein – alle relevanten Bestimmungen finden Sie in der Promotionsordnung.

In dieser Phase arbeiten Sie eigenständig an Ihrer Dissertation, vertiefen Ihre Forschungsfragen und nutzen das strukturierte Promotionsprogramm, um Ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen zu stärken.

Meilenstein III - Prüfungsverfahren

Herzlichen Glückwunsch – Ihre Dissertationsschrift ist fertig!
Die Abgabe erfolgt in Abstimmung mit Ihrer Betreuungsperson.

Alle Pflichtleistungen der Graduiertenschule sind abgeschlossen und im Forschungsinformationssystem FIS dokumentiert.
Nun beginnt das Prüfungsverfahren.

Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens

Für die Eröffnung des Prüfungsverfahrens reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Promotionsbüro ein:

  • das vollständige Antragspaket (inkl. aller Anlagen)
  • 8 gedruckte Exemplare der Dissertation (keine Spiralbindung)
  • einen USB-Stick mit der finalen PDF-Versio

Die Titelseite (Vorder- und Rückseite) senden Sie bitte vor dem Druck zur Prüfung an promotionsbuero(at)hs-gm.de

Prüfung des Antrags durch den Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss prüft Ihren Antrag zu den geplanten Sitzungsterminen und entscheidet über die Eröffnung des Prüfungsverfahrens.

In begründeten Fällen ist eine Eröffnung der Prüfungsphase auch im Umlaufverfahren möglich.

Begutachtung der Dissertation

Die drei bestellten Gutachter:innen werden gebeten, die Dissertation innerhalb von sechs Wochen zu begutachten.
Sobald die Gutachten vorliegen, informiert das Promotionsbüro alle Beteiligten über die Ergebnisse und Notenvorschläge.

  • Bei positiver Benotung kann die Auslage der Dissertation beginnen.
  • Andernfalls ist nach den Vorgaben der Promotionsordnung zu verfahren.
Auslage der Dissertation

Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation im Promotionsbüro ausgelegt:

  • Während des Semesters: 2 Wochen
  • Außerhalb des Semesters: 4 Wochen

Berechtigt zur Einsicht sind:

  • promovierte Mitglieder und Angehörige der Hochschule Geisenheim
  • Betreuungspersonen der Dissertation
  • Mitglieder des Promotionsausschusses

Bei Kooperationen mit Partneruniversitäten dürfen auch die berechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des beteiligten Fachbereichs Einsicht nehmen.

Während der Auslage können diese Personen zusätzliche Gutachten erstellen, die zwar keinen direkten Einfluss auf die Noten haben, aber von der Prüfungskommission berücksichtigt werden müssen. Den zu Promovierenden wird vor der Disputation Einsicht in alle Gutachten gewährt.

Prüfungskommission / Disputation

Bestellung der Prüfungskommission

Der Promotionsausschuss bestellt auf Antrag der/des zu Promovierenden die Prüfungskommission nach Vorschlag der Vorsitzenden und ggf. Rücksprache mit der Partneruniversität.
Der Termin für die Disputation wird festgelegt und hochschulöffentlich bekannt gegeben.

Disputation

  • Dauer: ca. 90 Minuten
  • Vorstellung der Arbeit: ca. 30 Minuten – Forschungsarbeit, Methoden, Ergebnisse und Bedeutung der Dissertation werden präsentiert
  • Prüfungsphase: bis zu 60 Minuten – die Kommission stellt Fragen zum Forschungsthema, zur Fachkenntnis und zu angrenzenden Themen. Kommentare aus Gutachten oder Zusatzgutachten können eingebracht werden

Nach der Prüfungsphase berät die Prüfungskommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bewertung:

  • Note wird anschließend bekannt gegeben
  • Es wird geprüft, ob Korrekturen an der Dissertation nötig sind
    • Keine Korrekturen: Druckerlaubnis wird erteilt
    • Korrekturen erforderlich: Druckerlaubnis nach Vorlage der überarbeiteten Version
Publikation

Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion ist die Veröffentlichung der Dissertation verpflichtend.

  • Promotionsurkunde & Titel: Erst nach Veröffentlichung wird die Urkunde verliehen und die Berechtigung zur Führung des Doktortitels wirksam.
  • Frist: Die Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres nach Disputation erfolgen.
  • Pflichtexemplare: Die Anzahl variiert je nach Publikationsart (durchschnittlich 10 Exemplare).
  • Publikationsoptionen für Geisenheimer Promovierende:
    • „Geisenheimer Berichte“ – schnelles und öffentlichkeitswirksames Format
    • Elektronische Veröffentlichung – z. B. über OPUS Geisenheim

Änderungen an der Dissertation für Publikationszwecke (z. B. Kürzungen oder Ergänzungen) bedürfen vorheriger Genehmigung der Betreuungspersonen und des Promotionsausschusses.

Urkundenübergabe / Titelverleihung

Nach Veröffentlichung der Dissertation und Erfüllung aller Vorgaben wird die Promotionsurkunde übergeben – derzeit im Rahmen der Akademischen Feier im Sommersemester der Hochschule Geisenheim.

Mit Erhalt der Urkunde darf der verliehene akademische Titel geführt werden.