Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) – Getränketechnologie (M.Sc.)

Getränketechnologie (M.Sc.)

Der Master-Studiengang Getränketechologie ist eine Kooperation mit der Justus-Liebig-Universität (JLU) in Gießen.

Der erste Abschnitt wird an der JLU und der zweite Abschnitt an der Hochschule Geisenheim University (HGU) absolviert.

Bei Fragen zum Studium in Geisenheim, einschließlich Prüfungangelegenheiten, Terminen und aller administrativen Angelegenheiten, wenden Sie bitte sich an Ihren Studiengangleiter Dr. Christian von Wallbrunn.

Bei allen Fragen zu Prüfungsangelegenheiten in Gießen (Anmeldungen, Fristen, Noten, Abschlussprüfungen) wenden Sie sich an das Team für Studium und Promotion am FB 09.

 

Studiengangsleiter

Christian von Wallbrunn
Dr. Christian von Wallbrunn
Gebäude 6120
Raum 01.61
Tel. +49 6722 502 333
Christian.Wallbrunn(at)hs-gm.de Details

Prüfungen

Anmeldungen Prüfungen, Rücktritte, Krankmeldungen

Anmeldung und Rücktritt von Prüfungen in Geisenheim:
Sie melden sich zu den Prüfungen in Geisenheim ebenfalls über das Gießener Online-Prüfungsverwaltungssystem FlexNow (https://flexnow.uni-giessen.de) an.
Die Gießener An- und Abmeldefristen sind daher auch bindend für die Klausuren in Geisenheim -> Fristen Uni Gießen

Gießener An- und Abmeldemodalitäten:
Für die Teilnahme an einer Modulprüfung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Der Anmeldezeitraum wird auf der Homepage des Prüfungsamtes in Gießen unter „Fristen und Termine“ bekannt gegeben. Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nach der Anmeldung zur Erstprüfung bis spätestens 10 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraums ohne Angabe von Gründen möglich. An- und Abmeldungen erfolgen direkt über das Online-Prüfungsverwaltungssystem FlexNow (https://flexnow.uni-giessen.de).
Fernbleiben von einer Prüfung (Krankheit)
Nach Verstreichen der Rücktrittsfrist ist die Teilnahme an der Prüfung verpflichtend. Bei unentschuldigtem Fehlen zählt die Prüfung als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Ist die Teilnahme an einer Prüfung aufgrund triftiger Gründe (z. B. Krankheit) nicht möglich, muss innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest im Prüfungsamt eingereicht und die Prüfung wiederholt werden. Dem Attest muss das ausgefüllte "Beiblatt für ärztliches Attest" beigefügt werden. Ein kurzfristiger Rücktritt ist auch bei Krankheit eines von der/dem Studierenden überwiegend allein zu versorgenden Kindes bis zu 14 Jahren möglich. Sowohl das Nachholen als auch die Wiederholung von Prüfungen finden im jeweils nächstmöglichen Prüfungszeitraum statt. Die Anmeldung erfolgt in beiden Fällen automatisch.

Die administrative Abwicklung aller Prüfungen erfolgt über das Prüfungsamt in Gießen.
Kontakt:
E-Mail: Team für Studium und Promotion am FB 09 
Tel.: +49 (0) 641 99-39002, an folgenden Tagen:
Mo. 12:00 -13:00 Uhr
Di.  11:00 - 13:00 Uhr
Do. 12:00 - 13:00 Uhr
Termine vor Ort finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.

 

Information

Wenn Sie eine Prüfung vermissen sollten, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsplanerin: Ute Michler

Thesis und Kolloquium

Master-Thesis

Anmeldung der Thesis im Prüfungsamt Gießen:

Die Master-Thesis kann frühestens angemeldet werden, wenn sechs Kernmodule sowie die ggf. zur Zulassung zum Master-Studiengang erteilten Auflagen erfolgreich absolviert sind.

Der Bearbeitungszeitraum der Master-Thesis soll sechs Monate nicht überschreiten.

Die Master-Thesis ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

Abgabe der Thesis:

Der schriftliche Teil der Master-Thesis ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung beim Betreuer abzugeben.

Die Arbeit ist zusätzlich in digitaler Form (durchsuchbar) einzureichen.

Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend‘‘ bewertet.

Detaillierte Informationen zur Master-Thesis finden Sie in der Speziellen Ordnung der Studiengänge Weinwirtschaft, Oenologie und Getränketechnologie M.Sc.

Master-Kolloquium

Um zum Kolloquium zugelassen zu werden,muss der schriftliche Teil der Master-Thesis mindestens mit der Note „ausreichend‘‘ bewertet worden sein.

Das Kolloquium soll spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe der Bewertung der schriftlichen Leistung erfolgen.

Das Kolloquium dauert mindestens 30 und maximal 45 Minuten. Den Termin bestimmen die Prüfer.

Detaillierte Informationen zum Kolloquium finden Sie in der Speziellen Ordnung der Studiengänge Weinwirtschaft, Oenologie und Getränketechnologie M.Sc.

Zeugnis

Für die Erstellung des Zeugnisses und der Urkunde ist das Prüfungsamt in Gießen zuständig.