Informationen zu den Senatswahlen
Vom 16. bis 18. Januar 2023 hatten alle Wahlberechtigten der Hochschule Geisenheim die Gelegenheit, ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Senat online über Polyas zu wählen. Gewählt wurde nach dem Hessischen Hochschulgesetz (HessHG) sowie nach der Wahlordnung der HGU.
Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Senatswahlen 2022/2023 finden Sie im Balken unter Informationen & Formularvorlagen zur Wahl.
Der Senat berät als zentrales Hochschulgremium in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Er überwacht außerdem die Geschäftsführung des Präsidiums. Der Senat bildet daher neben Hochschulrat und Präsidium ein wichtiges Gremium an der HGU.
Der Senat besteht nach § 42 HessHG (Hessisches Hochschulgesetz) aus 17 Mitgliedern:
Gemäß § 5 der Wahlordnung der HGU steht jedem Mitglied der Hochschule (vgl. § 37, HessHG) für seine Gruppe das aktive und passive Wahlrecht zu.
Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat in seiner Sitzung am 5. Juli 2022 den Wahlvorstand gewählt.
Der Wahlvorstand hat fünf Mitglieder und fünf Stellvertretungen. Ihm gehören folgende Mitglieder an:
Stimmberechtigte Mitglieder Professorengruppe:
Herr Prof. Dr. Mark Strobl
Herr Prof. Dr. Kai Velten
Stellvertretungen:
Frau Prof. Dr. Judith Kreyenschmidt
Herr Prof. Dr. Andreas Holzapfel
Stimmberechtigtes Mitglied wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Herr Timo Strack
Stellvertretung:
Herr Alexander Peters
Stimmberechtigtes Mitglied administrativ-technische Mitarbeiter*innen:
Frau Mareike Zeisel
Stellvertretung:
Frau Tabea Dietrich
Stimmberechtigtes Mitglied Studierende:
Herr Fabian Schilling
Stellvertretung:
Herr Johannes Weber
Allen Kandidatinnen und Kandidaten gilt ein herzlicher Dank für die Bereitschaft, im Wahlvorstand für die Senatswahl der HGU mitzuarbeiten.
Der Wahlvorstand bleibt bis zur Konstituierung des neuen Wahlvorstandes im Amt. Wahlleiterin ist Kanzlerin Marion Waldeck. Die Sitzungen des Wahlvorstandes sind hochschulöffentlich. Die Sitzungstermine und -orte sowie Beschlüsse des Wahlvorstandes werden auf den Internetseiten der Hochschule Geisenheim sowie durch Aushang bekannt gegeben.
Falls Sie im Zeitraum der Online-Wahl verhindert sein sollten, können Sie bis spätestens 02.01.2023, 12:00 Uhr Ihre Wahlunterlagen für die Briefwahl schriftlich beantragen. Hierfür ist das Formular „Antrag auf Briefwahl“ im Anhang zu verwenden. Das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular senden/mailen Sie bitte an das Wahlbüro wahlbuero(at)hs-gm.de.
Wahlbriefe müssen spätestens am 13. Januar 2023, 12:00 Uhr, im Wahlbüro vorliegen. Einzelheiten des Wahlverfahrens entnehmen Sie bitte der Wahlordnung.