An der Hochschule Geisenheim haben Sie die Möglichkeit, direkt nach Ihrer Ausbildung ein Studium zu beginnen. Mit einem mittleren Schulabschluss und einer dreijährigen Berufsausbildung mit einer Mindestdurchschnittsnote von 2,5 können Sie fachungebunden aus unserem Angebot von 8 Bachelorstudiengängen wählen.
Als Zulassungsvoraussetzung ist ein Vorpraktikum zu absolvieren, je nach Studiengang von einer Dauer von 8 bis 26 Wochen. Bei Fachnähe Ihrer Ausbildung zu Ihrem künftigen Studium können Sie sich die Ausbildung anrechnen lassen, wodurch das Vorpraktikum entfällt. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Vorpraktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs oder an die Allgemeine Studienberatung.
Im Vergleich zu anderen Hochschulzugangsmöglichkeiten über eine berufliche Qualifizierung sparen Sie über diesen Zugang Zeit- und Prüfungsaufwand.
Für Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Abitur gilt folgende Regelung:
Auf Anfrage erhalten Sie im Studierendenbüro den Antrag auf Hochschulzugang und eine Checkliste über die einzureichenden Unterlagen per Mail zugesandt. Diesen Antrag schicken Sie ausgefüllt, unterschrieben und mit allen angeforderten Unterlagen in der Form, wie sie auf der Checkliste hinterlegt ist, an das Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim. Eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal ist nicht möglich.
Die Bewerbung ist nur zum jeweiligen Wintersemester eines Jahres möglich.
Bei positiver Bewertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, welcher gleichzeitig als Einladung zur persönlichen Immatrikulation fungiert. Hierbei schließen Sie eine Studienvereinbarung mit der Hochschule ab, wonach Sie im ersten Fachsemester Ihres Studiums mindestens 18 oder im ersten Studienjahr 30 Leistungspunkte (Credit Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) leisten.
Diese verkürzte Auflistung zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ohne Abitur an der Hochschule Geisenheim zu studieren:
Sie möchten studieren, haben aber kein Abitur / Fachabitur und auch keine 3-jährige Berufsausbildung oder die Ausbildung schlechter als 2,5 abgeschlossen?
Dann gibt es für Sie vielleicht eine der folgenden Möglichkeiten:
Nach §1 Abs. 1 der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 16. Dezember 2015 (Fassung vom 9.6.2022) können Absolventinnen und Absolventen bestimmter Abschlüsse eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlangen.
Gegebenenfalls müssen Sie eine Hochschulzugangsprüfung (§2) ablegen, sofern bestimmte berufliche Voraussetzungen (§3) gegeben sind. Durch die Hochschulzugangsprüfung werden Vorbildung und Eignung für ein Hochschulstudium in dem gewünschten Studienbereich festgestellt.
Für die Studiengänge der Hochschule Geisenheim nimmt die Justus-Liebig-Universität Gießen die Hochschulzugangsprüfung einmal im Jahr ab. Dort muss der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung gestellt werden. Die Frist für die Antragsstellung ist der 15. Februar (sofern von der Universität Gießen nicht anders angegeben). Alles Weitere zur Anmeldung für die Hochschulzugangsprüfung entnehmen Sie bitte den Seiten der Universität Gießen: Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Studierendenbüro oder an die Allgemeine Studienberatung.
Auf jeden Fall würde ich anderen Azubis den Modellversuch empfehlen. Für alle da draußen kann ich jetzt nur sagen: Studieren in Geisenheim sollte man nicht verpassen. Also traut euch, Ihr schafft das auch!