Als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte kümmern sich Sabine Muth und ihre Vertreterin Iris Hass-Tschirschke um die Interessen und Belange der weiblichen Belegschaft und der Studentinnen der Hochschule Geisenheim University. Ihr besonderes Anliegen ist die Förderung von Frauen in den Bereichen Karriere und Bildung. Sie sind Ansprechpartner für frauenrelevante Fragen und Gender-Themen. Zusätzlich setzen sie sich für Familienfreundlichkeit in Beruf und Studium ein.
Innerhalb der Hochschule haben die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten das Recht an den Sitzungen der Gremien beratend teilzunehmen. So unterstützen sie die Hochschule dabei, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).
Bei Fällen von Mobbing und sexueller Belästigung stehen sie den Betroffenen zur Seite.
Die quantitativen Teile 8-10 des Frauenförderplan können bei der Frauenbeauftragten Sabine Muth eingesehen werden.
Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule Geisenheim
Dienstvereinbarung "Flexible Arbeitszeit" und Dienstvereinbarung "Telearbeit":
Mitarbeiter*innen der Hochschule Geisenheim finden die Dienstvereinbarungen im Intranet unter dem Pfad \\hs-gm.local\intranet\20_Organisation HGU\7_Satzungen, Ordnungen, DV, Amtliche Mitteilungen\Dienstvereinbarungen.
Die Hochschule Geisenheim kooperiert mit Mentoring Hessen – Frauen in Wissenschaft und Wirtschaft. Die Förderlinien ProCareer.MINT, ProCareer.DOC und ProAcademia des hochschulübergreifenden Netzwerks richten sich an Studentinnen der MINT-Fächer, Doktorandinnen und Post-Docs. Durch Mentoring, Training und Networking werden junge Frauen im Studium unterstützt, praxisnah auf den Berufseinstieg vorbereitet und in ihren Karriereambitionen bestärkt.
Die HGU erkennt die Förderlinien ProCarreerDoc und ProAcademia als Weiterbildungsmaßnahmen an. Doktorandinnen und Wissenschaftlerinnen, die als Mentees an einem Training von Mentoring Hessen teilnehmen, wird dies als Arbeitszeit vollumfänglich gutgeschrieben.
Bewerbungen für das Mentoring- Programm sind jedes Jahr zwischen 1. Oktober und 1. Dezember möglich.
Fast alles lässt sich genderneutral ausdrücken. Das Problem ist, die richtigen Worte zu finden. Hierbei helfen Genderwörterbücher wie z.B. geschicktgendern.de und gendern.de. Sie bieten genderneutrale Alternativen und Formulierungen.
Für die Beschäftigten der HGU hat das Präsidium Hinweise zur Verwendung geschlechtersensibler Sprache verabschiedet. Das Dokument ist im Intranet der Hochschule abrufbar.
Ein oft wiederholtes Experiment zeigt, dass die alleinige Verwendung der maskulinen Form, mit der auch Frauen mitgemeint sein sollen („generisches Maskulinum“), dazu führt, dass deutlich mehr Männer assoziiert werden. Das heißt Versuchsteilnehmer und Versuchsteilnehmerinnen hatten in ihrer Vorstellung sehr viel häufiger an Männer als an Frauen gedacht. „Mitmeinen“ funktioniert also nicht. Frauen fühlen sich durch eine solche Generalklausel nicht angesprochen und werden auch nicht „mitgedacht“.
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es offiziell das sogenannte dritte Geschlecht. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2017, wonach es möglich sein muss im Geburtenregister neben „weiblich“ und „männlich“ ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen. Durch bisher übliche Stellenanzeigen mit (m/w) werden Menschen, die sich nicht innerhalb des binären Geschlechtssystems einordnen lassen können oder wollen, nicht angesprochen und diskriminiert. Das AGG (Antidiskriminierungsgesetz) verlangt merkmalsneutrale Stellenausschreibungen, u.a. hinsichtlich des Geschlechts und der sexuellen Identität. Durch Verwendung geschlechtsunabhängiger Oberbegriffe lässt sich eine solche Diskriminierung vermeiden. Andere Alternativen haben sich grammatikalisch und sprachlich (noch) nicht durchgesetzt. In Stellenanzeigen findet sich bislang meist der Zusatz (m/w/d). D steht für divers und soll inter- und transsexuelle Menschen einschließen.
Landeskonferenz der hessischen Hochschulfrauenbeauftragten
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V.
Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
Förderung der Chancengleichheit bei der DFG
Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung
Frauen in die EU-Forschung (FiF)
Lise-Meitner-Gesellschaft e.V.
Ratgeber Promotion als Frau – Finanzierung, Förderung, Finanzielle Hilfen
Unter der Telefonnummer 08000 116 016 finden gewaltbetroffene Frauen rund um die Uhr Beratung und Unterstützung. Zusätzlich bietet das "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" auf der Seite www.hilfetelefon.de Chat- und E-Mail-Beratung an.