Düngung im Weinbau

Stickstoffdüngung im Weinbau

Stickstoff (N) ist essentiell für das Rebenwachstum und für eine gute Weinqualität. Dabei ist aber der N-Bedarf der Rebe im Vergleich zu anderen Kulturpflanzen eher gering!

Die Pflanzen nehmen Stickstoff hauptsächlich als Nitrat (NO3-) auf und genau darin liegt das Hauptproblem der N-Düngung. Nitrat kann im Boden im Gegensatz zu vielen anderen Nährelementen nicht austauschbar gebunden werden und ist somit sehr leicht durch Regen auswaschbar. Wenn also zuviel Nitrat im Boden ungenutzt verbleibt, landet es irgendwann im Grundwasser und verschmutz somit unser Trinkwasser. Daher ist die Reduzierung der Nitrateinträge ins Grundwasser eines der Hauptziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. 

Bei der N-Düngung ist es wichtig, immer die natürliche Nachlieferung aus der Mineralisation des Bodenhumus zu berücksichtigen, welche oft den N-Bedarf der Rebe abdeckt. Dieses Nachlieferungspotential ist hauptsächlich von drei Faktoren abhängig: (1) Humusgehalt des Bodens, (2) Bodenmanagement und (3) regionale Witterung

Die N-Düngung ist in Deutschland durch die Düngeverordnung (DüV) wie folgt reglementiert:

Wenn mehr als 50 kg Stickstoff (N) pro Hektar und Jahr ausgebracht werden sollen, müssen Betriebe ab 2 Hektar Betriebsgröße (in Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasserkörpern ("rote" Gebiete) sogar schon ab 1 ha Betriebsgröße) den Stickstoff-Düngebedarf für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit ermitteln und dokumentieren (§3(2) DüV). Die Aufzeichnungen zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung müssen vom Betriebsinhaber sieben Jahre lang nach Ablauf des Düngejahres aufbewahrt und der nach Landesrecht zuständigen Stelle auf Verlangen vorgelegt werden (§10(3) DüV).

Um eine optimale N-Düngung im Weinbau zu erzielen, wurde ein Stickstoff-Düngebedarfsermittlungsverfahren gemeinsam mit allen weinbaurelevanten Bundesländern entwickelt, welches alle relevanten Faktoren (Rebenwachstum, Humusgehalt des Oberbodens und das Bodenpfegesystem) mit einbezieht. Im folgenden Schreiben finden Sie genaue Informationen zur Durchführung der N-Düngebedarfsermittlung und auf dessen letzter Seite ein Formular zum Dokumentieren und Aufbewahren: Stickstoff-Düngebedarfsermittlung im Weinbau (PDF)

 

Mit den folgenden Excel-Anwendungen können Sie die N-Düngebedarfsermittlung auch am PC durchführen:

 

Seit der erneuten Novelierung der DüV im Mai 2020 müssen spätestens zwei Tage nach der Düngungsmaßnahme folgende weitere Parameter festgehalten werden:

  •  eindeutige Bezeichnung des Schlags- bzw. der Bewirtschaftungseinheit (BWE)
  •  Größe des Schlages bzw. der BWE
  •  Art und Menge des ausgebrachten Düngematerials
  •  Menge an Gesamtstickstoff und Phosphats die pro Schlag bzw. BWE ausgebracht wurden
  •  Im Falle von organisch oder organisch-mineralischen Düngemittel die Menge an verfügbaren Sticksoff pro Schlag bzw. BWE

Diese Aufzeichnungspflichten sollen in die bestehenden Excel-Anwendungen intergriert werden und stehen Ihnen dann bald zur Verfügung!

 

Phosphatdüngung im Weinbau

Auch die Phosphatdüngung ist durch die Düngeverordnung in Deutschland reglementiert. So müssen für Schläge größer 1 Hektar alle 6 Jahre der Phosphatgehalt (P2O5) im Oberboden (0-30 cm) bestimmt werden, sofern mehr als 30 kg Phosphat je Hektar und Jahr ausgebracht werden sollen (§4(4) DüV). Außerdem gilt, dass auf Bödendie mit Phosphat überversorgt sind nur der Entzug nachgeführt werden darf (§3(6) DüV). Dabei gelten Schläge mit einem Phosphat-Gehalt größer 20 mg pro 100 g Boden (CAL-Methode) als überversorgt. Dies trifft in Deutschland auf die meisten Weinbauflächen (ca. 90%) zu!

Die Phosphatabfuhr im Weinbau beträgt im Durchschnitt "nur" 10 kg P2O5 pro Hektar und Jahr. Somit dürfen in diesen Flächen maximal 30 kg P2O5 pro Hektar mit organischen Düngern (oder als mineralische Vorratsgabe) als Dreijahresgabe ausgebracht werden!

 

Mit den folgenden Excel-Anwendungen können Sie die P-Düngebedarfsermittlung auch am PC durchführen:

Nährstoffvergleich im Weinbau

Seit dem Inkraftreten der neuen Düngeverordnung (DüV) im Mai 2020 muss kein Nährstoffvergleich mehr angefertigt werden! Ausnahme sind die Winzer, die in Hessen am Steillagenförderungsprogramm (HALM) teilnehmen. Dort verlangt die Förderrichtlinie die Erstellung des Nährstoffvergleiches.

Dennoch ist es sinnvoll eine Nährstoffbilanz als Instrument zur Überprüfung des Nährstoffeinsatzes und zur Beurteilung der Nährstoffeffizienz des Betrieben zu erstellen. Dabei ist es vor allem sinnvoll die beiden umweltkritischen Nährstoffe Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) zu bilanzieren. Der errechnete Bilanzsaldo, auch Nährstoffsaldo genannt, sollte im Optimalfall ausgeglichen sein.

Zur Zeit wird im Rahmen des Arbeitskreises -Bodenkunde- des Forschungsrings Deutscher Weinbau (FDW) an neuen Excel-Anwendungen gearbeitet. Die "alten" Anwendungen können Sie sich im folgenden herunterladen; bedenken Sie aber, dass es keine DüV-Kontrollwerte mehr gibt:

Ein Blanko-Formular zum Ausdrucken, Ausfüllen und Aufbewahren für zu Hause finden Sie hier: Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe (PDF-Formular) 

Eine Excel-Anwendung für die fachgerechte Dokumentation des Nährstoffvergleichs können Sie auf folgendem Link downloaden: Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe (Excel-Datei, bitte Macros aktivieren)