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Hybridsemesterkonzept - WS 2020/21 Präsenzlehre mit Augenmaß

Studieren in Hessen ab dem Wintersemester 2020/2021

Präsenzlehre mit Augenmaß

 

Die Beschäftigten und Studierenden an den Hochschulen, Berufsakademien und Musikakademien in Hessen haben im Sommersemester 2020 den durch die Pandemie erzwungenen Übergang von der Präsenzlehre zur Online-Lehre sehr gut und mit großem Engagement gemeistert.

Hochschulen sind Orte der Begegnung und des gemeinsamen Lernens, daher wird ein verstärkter Präsenzbetrieb an den Hochschulen in Hessen zum Wintersemester 2020/2021 ermöglicht werden. Dies soll – sofern unter Hygienegesichtspunkten vertretbar und organisatorisch möglich – mit Präsenzangeboten gelebt werden. Zu den Besonderheiten der Hochschulen gehört es aber auch, dass grundsätzlich in kurzfristig wechselnder Zusammensetzung eine hohe Zahl von Personen an vielen sehr unterschiedlichen Angeboten und Veranstaltungen teilnimmt. Dies unterscheidet Hochschulen von Schulen. Diese Besonderheiten machen besondere Schutzmaßnahmen notwendig, die eine vollständige Rückkehr zum Re-gelbetrieb aktuell nicht zulassen. Das Wintersemester 2020/2021 wird daher ein Hybridsemester sein.

Der Hochschulbetrieb soll ab dem Wintersemester 2020/2021 in Präsenzformaten stattfinden, soweit das Infektionsgeschehen und die räumlichen Möglichkeiten dies zulassen, im Übrigen auf Basis digitaler Lehre und Angebote. Die Präsenzlehre steht damit als Möglichkeit komplementär neben der digitalen Lehre.

Um Studierenden die vollständige Erreichung ihrer Qualifikationsziele zu ermöglichen, werden die Hochschulen bei der Durchführung von Präsenzveranstaltungen eine Priorisierung insbesondere für folgende Studierendengruppen bzw. Veranstaltungsformate vornehmen:

  • Studienanfängerinnen und Studienanfänger
  • Studierende in der Abschlussphase
  • Studierende mit hohem Bedarf an Präsenzveranstaltungen z.B. Veranstaltungen im Laborbetrieb, Projektarbeiten bzw. Veranstaltungen mit hohem sportpraktischen und künstlerisch-musischen Anteilen.
  • Veranstaltungen, die ohne den direkten Diskurs besonders erschwert sind, wie Übungen und Seminare.

Die Hochschulen haben im Sommersemester 2020 digitale Lehrformate in hoher Qualität entwickelt und angeboten, die auch im Wintersemester eingesetzt werden können.

Konzepte der Hochschulen

Die Hochschulen haben Konzepte erarbeitet, um das Lehrangebot und den Lehrbetrieb auch im Wintersemester sicherzustellen. Diese sind je nach Profil und Typ der Hochschulen, Hochschulstandort und räumlichen Gegebenheiten unterschiedlich.

Die Organisation des Präsenzanteils im Lehr- und Prüfungsangebot erfolgt unter Berücksichtigung der Personenzahl der Lehrveranstaltung in Abstimmung mit den vorhandenen Raumgrößen und Lehrkapazitäten.

Grundlage für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen ist die Beachtung der allgemeinen Regelungen des Infektionsschutzes sowie die von den Hochschulen erarbeiteten Hygienekonzepte, die fortlaufend auf Grundlage des Infektionsgeschehens fortzuschreiben sind. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt jeweils bei den Hochschulen. Die Hochschulen können gestützt auf ihre allgemeinen hochschulrechtlichen Kompetenzen und im Rahmen der dafür bestehenden Zuständigkeiten weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen. Insbesondere können diese auch im Hygienekonzept dargestellt werden, das dazu dient, die Anforderungen des Infektionsschutzes nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und den örtlichen Gegebenheiten auszurichten.

Die Pandemielage kann regional zu unterschiedlichen Einschränkungen führen, die aktuell nicht vorhersehbar sind. Hochschulen können daher Veranstaltungen unverzüglich auf digitale Formate umstellen oder Anschluss- bzw. Übergangsregelungen schaffen, falls das örtliche Infektionsgeschehen Präsenz nicht zulässt.

Information vor Ort

Die Organisation und Ausgestaltung der hochschulischen Lehre liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Hochschulen im Rahmen der geltenden Rechtsvorgaben. Die Hochschulen werden vor Ort umfassend informieren. Einzelfragen zur konkreten Planung des Lehr- und Studienbetriebs und den Hygienemaßnahmen werden von der jeweiligen Hochschule beantwortet.

Prüfungen

Präsenzprüfungen bleiben nach wie vor unverzichtbar. Für die Durchführung von Präsenzprüfungen unter den aktuellen, pandemiebedingten Umständen werden Raumkapazitäten benötigt, die an den Hochschulen nicht durchgängig vorhanden sind. Die Anmietung größerer Hallen oder Veranstaltungsräume außerhalb der Hochschulen wird daher für einzelne Hochschulen ggf. erforderlich sein. Für Online- Prüfungen wird das Land eine weitergehende Rechtsgrundlage schaffen.

Bibliotheken

Für den Bereich der Bibliotheken und Medien wurde im Sommersemester 2020 in vielen Fällen kurzfristig die Lizenzierung von zusätzlichen E-Journals, E-Books oder Datenbanken vorgenommen, dies soll auch im WS 2020/21 zur Verfügung stehen; für Studierende ist dabei in der Regel der Fernzugriff möglich.

Kompensation ausgefallener Bestandteile der Curricula, insbesondere Praktika

Die Hochschulen werden den Ausfall an praktischen Inhalten des Studiums möglichst geringhalten und alternative Formen der Durchführung anbieten bzw. durch andere Arbeiten mit praktischen Anteilen kompensieren. Dabei entscheiden die Verantwortlichen     für     die     Lehrveranstaltungen     in     Abstimmung     mit   den Studiendekanaten auf der Basis der grundsätzlichen Regelungen der jeweiligen Hochschule, wie sie ihre Lehrangebote im Hybridsemester ausgestalten. Zum Teil wird das Lehrangebot für Praktika erhöht, so dass kleinere Gruppen gebildet werden können. Es kann auch die Möglichkeit eingeräumt werden, ein Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder die praktischen Inhalte durch Online-Formate zu vermitteln. Wenn ein Praktikum nicht in der vorgesehenen Form stattfindet, können die Prüfungsausschüsse Äquivalenzleistungen zulassen, durch die das Kompetenz- und Qualifikationsziel erreicht wird.

Im Hinblick auf Schulpraktika für Lehramtsstudierende haben sich die hessischen Universitäten auf einen Katalog an Ersatzleistungen verständigt. Diese sind in ein Alternativkonzept eingeflossen, das als Äquivalenzleistung zum Präsenzpraktikum dient. Durch eine Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes kann bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen auf die Vorlage eines Nachweises über das Schulpraktikum verzichtet werden, soweit es wegen des eingeschränkten Unterrichtsbetriebs infolge der Corona-Virus-Pandemie nicht möglich war, die schulpraktischen Studien oder das Praxissemester in dem von der jeweiligen Studienordnung vorgesehenen Zeitraum abzuleisten.

Mensen

Mit einer stärkeren Präsenz der Studierenden an den Hochschulen im Rahmen des Hybridsemesters 2020/2021 werden auch die hessischen Studierendenwerke ihre Mensen wieder verstärkt öffnen und Verzehr vor Ort sowie ggf. ergänzend auch Take- Away-Mahlzeiten anbieten.

Wissenschaftliche Veranstaltungen

Für wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen) gelten die Regelungen für kulturelle Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2b der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung) entsprechend. Dienstliche Veranstaltungen (insbesondere Gremiensitzungen, Kommissionen, Begutachtungen) richten sich nach

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung. Hessen aktiv für internationale Gäste und Austauschstudierende

Hessen ist die weltweite Attraktivität als Studienort und die hohe Zahl an internationalen Studierenden wichtig. Gerade für internationale Bewerber*innen besteht die Ungewissheit, ob ihnen die Ausreise aus ihrem Heimatland bzw. die Einreise nach Deutschland im WS 2020/2021 möglich sein wird. Zudem ist ein Studium vom ausländischen Heimatort aus und unter krisenbedingten Umständen schwieriger zu realisieren. Daher ist es wichtig, verlässlich zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang die Wahrnehmung digitaler Lehrangebote ermöglicht werden wird. Dazu zählt auch die Aussage, dass Praxisformate oder Prüfungen in einem späteren Semester nachgeholt werden können, welche Prüfungen online umsetzbar sind oder ob eine Anreise aus dem Ausland zu Prüfungen oder zwingenden Präsenzveranstaltungen erforderlich ist. Das Land Hessen wird sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, bestehende Hürden für ausländische Studierende, etwa hinsichtlich der Erteilung von für die Einreise erforderlichen Visa sowie der Krankenversicherungspflicht, zu reduzieren.

Zur Umsetzung des Hybridsemesters bedarf es einiger rechtlicher Änderungen, die Eingang in die Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung finden sollen.