Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten und zur Studienorganisation Ihres Studiums jederzeit an die Geschäftsstelle Prüfungswesen.
Nehmen Sie die Möglichkeit unserer Unterstützung und Hilfestellung gerne in Anspruch:
Vormittags:
Mo., Di., Do. 09.00 - 12.00 Uhr
Nachmittags:
Di. + Do 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereibarung
Müller-Thurgau-Haus
Von-Lade-Str. 1, 65366 Geisenheim
Die An- und Abmeldungen zu allen Klausuren müssen online innerhalb des vorgebenen An-/Abmeldezeitraums über das Prüfungsportal QIS erfolgen.
Sie ENDEN 5 TAGE vor dem Klausurtermin. Nachmeldungen oder Rücktritte sind nach Ablauf des An-/Abmeldezeitraums nicht mehr möglich.
Der An-/Abmeldezeitraum wird zu einem einheitlichen Termin für alle Klausuren, bereits einige Wochen vor der ersten Klausur, im QIS freigeschaltet.
Daher haben Sie die Möglichkeit Ihre Anmeldungen zu den Klausuren früh zu planen und die Anmeldung sehr rechtzeitig zu erledigen.
An-/Abmeldeprozedere:
Detaillierte Informationen und Regularien für die Anmeldung zu Klausuren finden Sie hier.
Krankmeldung:
Bei Krankmeldung beachten Sie dringend die folgenden Hinweise und Regularien!
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es jederzeit zu Änderungen kommen.
Die stets aktualisierten Pläne auf der Website der Studienorganisation und Prüfungswesen sind für Sie maßgeblich.
Bitte prüfen Sie grundsätzlich auf eventuelle Änderungen.
Anmeldungen zu den semesterbegleitenden Prüfungsleistungen im QIS:
Die An-/Abmeldezeiträume der Module, die nicht zum Ende des Semesters mit einer terminierten Klausur abschließen, sondern deren Prüfungen über das ganze Semester laufen, sind einheitlich über das ganze Jahr festgelegt:
Wintersemester: 01. bis 30. November
Sommersemester: 01. bis 30. April
Bitte beachten Sie dringend, dass eine Anmeldung zur Teilnahme an diesen Modulen in Studip, nicht die Anmeldung im Prüfungsportal QIS ersetzt!
Wie bei den Klausuren gilt auch bei den "semesterbegleitenden Prüfungen", dass nach Ablauf der An-/Abmeldefrist, keine Nachmeldung und auch kein Rücktritt mehr möglich ist.
An-/Abmeldeprozedere:
Die Studienleistungen der Pflichtmodule werden vom System "serviceangemeldet".
Studienleistungen von Wahlpflicht- und Wahlmodulen müssen Sie selbst über das QIS Prüfungsportal innerhalb des vorgegebenen Zeitraums anmelden.
Bei Krankmeldungen zu Studienleistungen wie Praktika, Übungen etc. wenden Sie sich bitte direkt an die Dozierenden, da dort die Anzahl der Teilnahmen überprüft wird. Eine Anwesenheit von 80 % ist erforderlich, ansonsten gilt die Studienleistung als nicht bestanden.
Wenn Sie sich für das Doppel-Bachelor-Programm interessieren, wenden Sie sich bitte zur fachlichen Beratung an: Ulrike Schneider
Inhaltliche Verantwortung: Studiengangleiter Prof. Dr. Randolf Kauer und Dr. Johanna Döring.
Weitere Informationen erscheinen demnächst, nach Überarbeitung der Website.
25.05.2023
Um sich für die Thesis online anmelden zu können, müssen Sie sich bei ILIAS (Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System) anmelden.
Zum Thesisantrag geht es hier.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie den Thesisantrag ausdrucken und von Ihnen, der Referentin/ dem Referenten und der Korreferentin/ dem Korreferenten unterschrieben werden.
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den benötigten Unterlagen im Prüfungswesen, Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP), Müller-Thurgau-Haus, Erdgeschoss, ein oder schicken Sie ihn gerne als Scan an pruefungsverwaltung(at)hs-gm.de.
Anmeldung zur Thesis
Sommersemester: 1. März – letzter Tag der Anmeldung (bzw. am nächsten Arbeitstag)
Wintersemester: 15. September – letzter Tag der Anmeldung bzw. am nächsten Arbeitstag)
Abgabe der Thesis
Abgabe der Thesis im Sommersemester:
3 Monate Bearbeitungszeit: 1. Juni (bzw. am nächsten Arbeitstag)
4,5 Monate Bearbeitungszeit: 15. Juli (bzw. am nächsten Arbeitstag)
Abgabe der Thesis im Wintersemester:
3 Monate Bearbeitungszeit: 15. Dezember (bzw. am nächsten Arbeitstag)
4,5 Monate Bearbeitungszeit: 31. Januar (bzw. am nächsten Arbeitstag)
Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis:
Der Prüfungsausschuss berät über die Anträge und erteilt die Zulassung. Die Bestätigung der Zulassung erfolgt direkt nach der Zulassungskonferenz per E-Mail.
Alle erforderlichen Anträge und Formulare zur Thesis finden Sie rechts in den Downloads. Informationen zur Erstellung und Anfertigung einer Bachelor-Thesis finden Sie in den Richtlinien zur Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Kolloquium
(= Modul Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren - 6 ECTS):
Sie melden sich an, indem Sie das Anmeldeformular zum Kolloquium fristgerecht ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle Prüfungswesen abgeben (Formular s. rechts, Download).
Anmeldeschluss:
Sommersemester: 01. Juni (wenn Wochentag, ansonsten der Freitag davor)
Wintersemester: 15. Dezember (wenn Wochentag, ansonsten der Freitag davor)
Die Geschäftsstelle Prüfungswesen prüft anhand Ihrer Leistungen (Sammelschein), ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kolloquium erfüllt sind.
Sind Sie zum Kolloquium zugelassen (Info per E-Mail), werden Sie durch uns im QIS zum Modul "Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren“ angemeldet.
Der genaue Prüfungstermin und Ihre Prüfungskommission wird Ihnen nach der Zulassungskonferenz zeitnah per E-Mail mitgeteilt.
Für den Abschluss im Studiengang Weinbau und Oenologie B.Sc. benötigen Sie gemäß Prüfungsordnung folgende ECTS/Credits:
166 ECTS/Credits in den Pflichtmodulen
14 ECTS/Credits in den Wahlpflicht-/Wahlmodulen.
Diese Leistungen fließen in die Gesamtnotenberechnung ein.
Alle Leistungen über die 180 ECTS/Credits hinaus, werden zusätzlich im Zeugnis aufgeführt - ohne Einfluss auf die Gesamtnote.
Bitte geben Sie dazu das entsprechende Formular in der Geschäftsstelle Prüfungswesen ab.
Das Diploma Supplement wird zusammen mit dem Zeugnis verschickt.
Angaben und Erläuterungen zum Diplomas Supplement finden Sie bei den "Allgemeinen Informationen"