Wahlen an der Hochschule Geisenheim

Wahlen zum Senat

Informationen zu den Senatswahlen

Vom 16. bis 18. Januar 2024 ist es wieder an der Zeit die Vertreterinnen und Vertreter im Senat für die Mitgliedergruppe der Studierenden der Hochschule Geisenheim University (HGU) zu wählen.
Die Wahlen werden über das Online-Wahl System POLYAS stattfinden. Die Einladung zur Wahl werden Sie rechtzeitig an die im Wählerverzeichnis registrierten e-mail Adressen gesendet.

An diesen drei Tagen haben die Studierenden der HGU die Gelegenheit, ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Senat zu wählen.
Die Studierenden wählen gleichzeitig auch das Studierendenparlament (StuPa). Gewählt wird nach dem Hessischen Hochschulgesetz (HessHG) sowie nach der Wahlordnung der HGU (bzw. der Wahlordnung der Studierendenvertretung für das StuPa).

Der Senat berät als zentrales Hochschulgremium in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Er überwacht außerdem die Geschäftsführung des Präsidiums. Der Senat bildet daher neben Hochschulrat und Präsidium ein wichtiges Gremium an der HGU.

Der Senat besteht nach § 42 HessHG (Hessisches Hochschulgesetz) aus 17 Mitgliedern:

  • neun Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren,
  • drei Studierende,
  • drei Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
  • zwei Mitglieder aus der Gruppe der administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Informationen & Formularvorlagen zur Wahl

Wer kann wählen und gewählt werden?

Gemäß § 5 der Wahlordnung der HGU steht jedem Mitglied der Hochschule (vgl. § 37, HessHG) für seine Gruppe das aktive und passive Wahlrecht zu.

Wahlgrundsätze

Allgemeines

Wahlordnung:
Für die Durchführung der Senatswahlen an der Hochschule Geisenheim im Wintersemester 2023/2024 findet die Wahlordnung der HGU (WO) vom 23. Januar 2013, zuletzt geändert am 15. Dezember 2020 (Amtliche Mitteilung 07/2020), auf der Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes Anwendung.

Wahlgrundsätze:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat werden in freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl von der jeweiligen Mitgliedergruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) gewählt. Für die Wahlform ist ausschlaggebend, ob pro Mitgliedergruppe ein Wahlvorschlag vorliegt oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden.

Verhältniswahl:
Sind mehrere zugelassene Wahlvorschläge in einer Gruppe vorhanden, wird nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt. Hierbei hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Diese kann er oder sie für eine Wahlvorschlagsliste vergeben.

Persönlichkeitswahl:
Wenn nur ein Wahlvorschlag bzw. eine Vorschlagsliste in einer Gruppe zugelassen wurde, wird nach den Regeln der Persönlichkeitswahl gewählt. Hierbei hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen wie Sitze im Senat durch die jeweilige Gruppe zu besetzen sind.

Falls zu einem Wahlvorschlag der bereits im Wahlbüro eingereicht wurde, mindestens ein weiterer Listenvorschlag innerhalb der gleichen Mitgliedergruppe abgegeben wird, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. In diesem Fall ist die Reihenfolge der angegebenen Bewerberinnen und Bewerber maßgebend. 

Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Namen von Wahlberechtigten enthalten, die zur Kandidatur bereit sind; ihre Reihenfolge muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Es ist eine entsprechend ihrem Anteil in der Mitgliedergruppe angemessene Vertretung von Frauen und Männern anzustreben.

In den Vorschlagslisten sollen ausreichend viele Bewerber und Bewerberinnen benannt werden, um genügend Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den erweiterten Senat entsenden zu können. Jede Bewerberin oder jeder Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt werden.

Stellvertretung:
Bei den Wahlen zum Senat (Verhältniswahl) werden auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Senatsmitglieder ermittelt. Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind die in der Reihenfolge der Vorschlagsliste nach den gewählten Mitgliedern des Senats aufgeführten Listenmitglieder entsprechend der Anzahl der der Liste zugeteilten Mandate.

Wird für eine Mitgliedergruppe nur ein Wahlvorschlag eingereicht (Persönlichkeitswahl), sind die Bewerberinnen und Bewerber denen aufgrund des Wahlergebnisses kein Sitz zugeteilt wurde und die die nächsthöhere Stimmzahl haben, Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Enthält eine Vorschlagsliste weniger Bewerber und Bewerberinnen, als dieser nach den Höchstzahlen Sitze zustehen würde, bleiben die restlichen Sitze unbesetzt.

Amtszeit:
Die Amtszeit beginnt am ersten Tag des der Wahl folgenden Semesters,
also am 1. April.
Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr.
Die der anderen Gruppen zwei Jahre.

Wahlvorstand für die Senatswahl im Wintersemester 2023/2024

Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 den Wahlvorstand gewählt.
Der Wahlvorstand hat fünf Mitglieder und fünf Stellvertretungen. Ihm gehören folgende Mitglieder an:

Stimmberechtigte Mitglieder Professorengruppe:
Herr Prof. Dr. Kai Velten
Herr Prof. Dr. Andreas Kurth

Stellvertretungen:
Frau Prof. Dr. Linda Muskat
Herr Prof. Dr. Andreas Holzapfel

Stimmberechtigtes Mitglied wissenschaftlicher Mitarbeiter:
Herr Alexander Peters

Stellvertretung:
Herr Dr. Bastian Leander Franzisky

Stimmberechtigtes Mitglied administrativ-technische Mitarbeiterin:
Frau Tabea Dietrich

Stellvertretung:
Herr Peter Nensel

Stimmberechtigtes Mitglied Studierende:
Herr Manuel Wendling

Stellvertretung:
Frau Jana Wolff                               

Allen Kandidatinnen und Kandidaten gilt ein herzlicher Dank für die Bereitschaft, im Wahlvorstand für die Senatswahl der HGU mitzuarbeiten.

Der Wahlvorstand bleibt bis zur Konstituierung des neuen Wahlvorstandes im Amt. Wahlleiterin ist Kanzlerin Marion Waldeck. Die Sitzungen des Wahlvorstandes sind hochschulöffentlich. Die Sitzungstermine und -orte sowie Beschlüsse des Wahlvorstandes werden auf den Internetseiten der Hochschule Geisenheim sowie durch Aushang bekannt gegeben.

Formular für Wahlvorschlag - Kandidatur zur Wahl

Die Mitglieder der Hochschule Geisenheim werden aufgefordert, bis spätestens 12. Dezember 2023, 12:00 Uhr,
Wahlvorschläge auf das vorgegebene Formblatt im Wahlbüro Raum 116, 1. Stock Verwaltungsgebäude, einzureichen. Die Vorlage des Formulars ist im beigefügten Anhang zu finden.
Es werden nur Wahlvorschläge akzeptiert, die auf dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular persönlich eingereicht werden (vgl. auch Wahlordnung der HGU, §12). Wahlvorschläge per Email können daher leider nicht berücksichtigt werden.

Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Namen von Wahlberechtigten enthalten, die zur Kandidatur bereit sind; ihre Reihenfolge muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Es ist eine entsprechend ihrem Anteil in der Mitgliedergruppe angemessene Vertretung von Frauen und Männern anzustreben.

In den Vorschlagslisten sollen ausreichend viele Bewerber und Bewerberinnen benannt werden, um genügend Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den erweiterten Senat entsenden zu können. Jede Bewerberin oder jeder Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt werden.

Der Wahlvorstand macht die zugelassenen Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) nach Prüfung unverzüglich hochschulöffentlich bekannt.

Kontakt zum Wahlbüro für Senatswahlen

Katharina Fouquet
Katharina Fouquet
Gebäude 5901
Raum 116
Tel. +49 6722 502 275
Katharina.Fouquet(at)hs-gm.de Details

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