Im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.
Freies Lüften
Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Eine Fensterlüftung muss vor bzw. zum Beginn der Veranstaltung und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. Es ist eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster anzuwenden. Es wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen. Noch effektiver (falls möglich) ist die Querlüftung über gegenüberliegende Fenster.
Der zeitliche Abstand zum Lüften hängt von der Raumgröße, der Anzahl an Personen, den Tätigkeiten (normales Sprechen oder z.B. Chorsingen) sowie der zur Verfügung stehenden Fensterfläche ab. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS empfiehlt für Büroräume eine Lüftung nach 60 Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
Hörsäle und Seminarräume der Hochschule Geisenheim, die über eine Raumlufttechnische Anlage verfügen, sollen im Wintersemester mit einem sehr hohen Außenluftvolumenstrom betrieben werden.
Das Sachgebiet Innenraumklima der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führt in seiner Stellungnahme dazu aus: „Bei der technischen Lüftung wird über zentrale oder dezentrale raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume geleitet. (…) Im Gegensatz zur freien Lüftung gewährleisten RLT-Anlagen bei korrekter Einstellung durchgehend einen ausreichenden Luftaustausch unabhängig von den äußeren Witterungsbedingungen. Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über sachgerecht instandgehaltene RLT-Anlagen ist als gering einzustufen. Daher sollten RLT-Anlagen nicht abgeschaltet werden, sondern im Gegenteil die Außenluftzufuhr über die RLT-Anlage erhöht und ein Umluftbetrieb vermieden oder soweit wie möglich reduziert werden. Nur eine ausreichende Außenluftzufuhr trägt zu einer Verringerung einer virenbelasteten Aerosolkonzentration bei.“
Mobile Umluftgeräte/Luftreiniger
Laut Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Umweltbundesamt ist eine möglichst hohe Frischluftzufuhr die wirksamste Methode, virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Durch mobile Luftfiltergeräte auf Umluftbasis kommt keine frische Luft in die Räume. Der Einsatz solcher Luftreiniger mit integrierten HEPA-Filtern in Räumen reicht nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Nutzungsdauer Schwebepartikel (z. B. Viren) durch Filtern der Raumluft zu entfernen. Der Einsatz solcher Geräte kann das Lüften nicht ersetzen.
Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beschreibt auch, welche Anforderungen für den Betrieb solcher Geräte vorab zu prüfen sind: „Dazu wäre eine exakte Erfassung der Luftführung und -strömung im Raum ebenso erforderlich, wie eine gezielte Platzierung der mobilen Geräte. Auch die Höhe des Luftdurchsatzes müsste exakt an die örtlichen Gegebenheiten und Raumbelegung angepasst sein. Der Einsatz solcher Geräte kann Lüftungsmaßnahmen somit nicht ersetzen und sollte allenfalls dazu flankierend (…) erfolgen, (…). Eine Behandlung der Luftinhaltsstoffe mittels Ozon oder UV-Licht wird aus gesundheitlichen ebenso wie aus Sicherheitsgründen von der IRK abgelehnt.“
Die vorgenannten Unterlagen sind über folgende Links abrufbar: