Förderung des internationalen Gartenbaus in ariden und semiariden Gebieten der Tropen und Subtropen
Die Paul-Hoffmann-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, den internationalen Gartenbau in den ariden und semiariden Gebieten der Tropen und Subtropen zu fördern, um auf diese Weise zur Verbes-serung und Sicherung der Ernährung der Bevölkerung beizutragen.
Sie legt dabei besonderen Wert auf die „Hilfe zur Selbsthilfe“: Die Stiftung will Projekte der einheimischen Bevölkerung initiieren, wissenschaftlich begleiten und auswerten. Dies geschieht durch die Förderung von einschlägigen Praktikums- und Abschlussarbeiten von Studierenden der Hochschule Geisenheim University bei Auslandsaufenthalten und/oder Aufenthalten von ausländischen Studierenden in Deutschland.
Die Paul-Hoffmann-Stiftung geht auf die Initiative und langjährige Bemühungen von Dr. Werner Hoffmann, Hochschule Geisenheim University, zurück. Im Namen Paul-Hoffmann-Stiftung werden der Vater des Stiftungsbegründers, Paul Hoffman sen., geehrt, der 1911/12 in Geisenheim Garten-bau studierte, sowie sein Bruder Paul Hoffmann jun., dessen Gärtnerei in Trebbin (Brandenburg) das Kapital der Stiftung bildet.
Paul Hoffmann jun. war 1945 zusammen mit seinem Bruder Hans durch ein sowjetisches Militär-gericht wegen antisowjetischer Propaganda zum Tode verurteilt und enteignet worden. Später wurde das Urteil in zehnjährige Lagerhaft in Sibirien umgewandelt. 1947 verunglückte Hans Hoffmann im Kohlebergwerk tödlich. Paul Hoffmann jun. kehrte erst 1953 in die Heimat zurück.
2001 wurden die Brüder durch die russische Generalstaatsanwaltschaft rehabilitiert. Trotzdem wurde die Rückgabe des Grundstücks der Gärtnerei, die das Stiftungsvermögen bilden sollte, durch deutsche Behörden bis ins Jahr 2008 verzögert. So konnte die Stiftung erst im Dezember 2008 gegründet werden.
Die Paul-Hoffmann-Stiftung vergibt im Rahmen ihrer Förderrichtlinien Zuschüsse für Auslands-semester und -projekte an Studierende der Hochschule Geisenheim University und unterstützt finanziell ausländische Studierende, die an Projekten in Geisenheim mit Bezug zum Stiftungszweck beteiligt sind.
Die Vergabe erfolgt nach Einreichung einer schriftlichen Bewerbung und des Formulars „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus der Paul-Hoffmann-Stiftung“ an den Vorstand der Stiftung.
Bezugsberechtigt sind Studierende der Studiengänge Gartenbau (B.Sc.) und Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften (M.Sc.) sowie von Studiengängen ähnlicher Ausrichtung der Hochschule Geisenheim University, sowie Studierenden von ausländischen Hochschulen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet der Vorstand der Paul-Hoffmann-Stiftung in Ab-hängigkeit von den im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Die Paul-Hoffmann-Stiftung leistet Zuwendungen an die zur Förderung ausgewählten Studierenden in der Regel in Form eines Zuschusses zu den Reisekosten für den Auslandsaufenthalt bzw. unterstützt den Forschungsaufenthalt in Form von Reise- oder Lebenshaltungskosten in Deutschland
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den jährlich verfügbaren Fördermitteln und der Anzahl der bewilligten Anträge.
Anträge auf Förderung werden schriftlich, möglichst in digitaler Form, an die Paul-Hoffmann-Stiftung gerichtet. Die folgenden Unterlagen sind beizufügen
Die Organe der Stiftung sind Vorstand und Kuratorium. Die Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.
Mitglieder des Vorstands:
Mitglieder des Kuratoriums:
Paul-Hoffmann-Stiftung
Dipl. Ing. Sabine Rasim
c/o Institut für Obstbau
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim
Tel. +49 6722 502 567
E-Mail: info@paul-hoffmann-stiftung.de