Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im hessischen Weinbau

Herzlich willkommen auf der Homepage der Wasserrahmenrichtlinie für Hessen

Am 23. Juli war unser Demoversuchstag. Fotos davon finden Sie unter “Downloads”.

Die Herbstbodenbeprobung haben wir vom 13. Oktober bis Ende November 2025 durchgeführt, was der ideale Zeitraum dafür ist. 190 Weinbergsflächen wurden untersucht. Der durchschnittliche Nitrat-N-Gehalt der hessischen Weinbergsflächen war dabei 23,3 kg Nitrat-N/ha und liegt damit deutlich unter dem Zielwert von 30.

Die Nitratanalysen aller Flächen der teilnehmenden Betriebe sind von Ende Oktober bis Anfang Dezember allen Betriebsleitern mitgeteilt worden, teilweise ergänzt durch Vorschläge, wie in Einzelfällen zu hohe Werte in der Zukunft verbessert werden können. Dazu gehören dann weniger Düngung und Bodenbearbeitung sowie außerdem Verzicht auf Begrünungseinsaaten mit Leguminosen.

Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zu den Inhalten und der Umsetzung der WRRL.

Außerdem können Sie sich über die Inhalte unseres Beratungsangebotes sowie die von unserem Laborteam angebotenen Analysen informieren.

Unter dem Button “Downloads” finden Sie alle nötigen Dokumente, um eine nach Düngeverordnung korrekte Ermittlung des N- bzw. P-Düngebedarfs anzufertigen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Informieren und freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Ihr Team vom Wasserschutz

Neuigkeiten

Wir helfen gerne bei der Planung der Düngung und auch bei der Erstellung einer Nährstoffbilanz (Stoffstrombilanz).

Am 23. Juli 2025 gab es um 10:00 Uhr eine Maschinenvorführung von Direktsaat-Sämaschinen. Ort: Weinberg westlich des Instituts für Pflanzenzüchtung der Hochschule Geisenheim. Fotos davon finden Sie unter dem “Downloads”-Button (rechts).

Weitere Ideen für einen Demoversuch sind uns für das nächste Jahr willkommen. Wenn Sie Wünsche haben, was wir zum Thema Düngung und Begrünung gerne mal ausprobieren und vorführen könnten, lasen Sie es uns bitte wissen. Oder auch, wenn Sie selbst was ausprobiert haben, von dem es sich anbietet, dass es anderen Betrieben gezeigt werden könnte.

Weiterhin sind wir auf der Suche nach weiteren hessischen Weinbaubetrieben, welche an der Wasserschutzberatung teilnehmen möchten ab dem Jahr 2026. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Teilnehmende Betriebe bekommen für die teilnehmenden Flächen kostenlose Bodenuntersuchungen und die dazugehörenden Düngeberatungen. Der Datenschutz ist gewährleistet.

Seit Jahren sind die Nitratwerte in den Weinberge am Fallen, und mit Ihrer Teilnahme können Sie helfen zu zeigen, dass Sie den umweltschonenden Weinbau ernst nehmen. Und Sie können dazu beitragen, dass die politischen Entscheidungsträger sehen, dass der Weinbau in Bezug auf Gewässerschutz eine vorbildliche Branche ist.

Für die Düngebedarfsanalyse gibt es ein neues Excel-Arbeitsblatt vom RP Darmstadt: duengebedarfsermittlung_rpda_03.2025_1_.xlsx .

Die Stoffstrombilanzverordnung ist abgeschafft worden. Die aktuellen Förderbedingungen für die Steillagenförderung im Weinbau sehen jedoch noch die Erstellung einer Stoffstrombilanz vor. Wenn Sie dazu Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns bitte an.

Michael Schönleber
Michael Schönleber
Gebäude 6120
Raum 01.50
Tel. +49 6722 502 4353
Michael.Schoenleber(at)hs-gm.de Details
Philipp Schmitt
Philipp Schmitt
Gebäude 6120
Raum 01.42
Tel. +49 6722 502 442
Philipp.Schmitt(at)hs-gm.de Details

 

Das Projekt zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im hessischen Weinbau wird finanziert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und ist beauftragt vom Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Wiesbaden. Durchgeführt wird es von der Hochschule Geisenheim University.