Stickstoff (N) ist essentiell für das Rebenwachstum und für eine gute Weinqualität. Dabei ist aber der N-Bedarf der Rebe im Vergleich zu anderen Kulturpflanzen eher gering!
Die Pflanzen nehmen Stickstoff hauptsächlich als Nitrat (NO3-) auf und genau darin liegt das Hauptproblem der N-Düngung. Nitrat kann im Boden im Gegensatz zu vielen anderen Nährelementen nicht austauschbar gebunden werden und ist somit sehr leicht durch Regen auswaschbar. Wenn also zuviel Nitrat im Boden ungenutzt verbleibt, landet es irgendwann im Grundwasser und verschmutzt somit unser Trinkwasser. Daher ist die Reduzierung der Nitrateinträge ins Grundwasser eines der Hauptziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Bei der N-Düngung ist es wichtig, immer die natürliche Nachlieferung aus der Mineralisation des Bodenhumus zu berücksichtigen, welche oft den N-Bedarf der Rebe abdeckt. Dieses Nachlieferungspotential ist hauptsächlich von drei Faktoren abhängig: (1) Humusgehalt des Bodens, (2) Bodenmanagement und (3) regionale Witterung
Die N-Düngung ist in Deutschland durch die Düngeverordnung (DüV) wie folgt reglementiert:
Wenn mehr als 50 kg Stickstoff (N) pro Hektar und Jahr ausgebracht werden sollen, müssen Betriebe ab 2 Hektar Betriebsgröße (in Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasserkörpern ("rote" Gebiete) sogar schon ab 1 ha Betriebsgröße) den Stickstoff-Düngebedarf für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit ermitteln und dokumentieren (§3(2) DüV). Die Aufzeichnungen zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung müssen vom Betriebsinhaber sieben Jahre lang nach Ablauf des Düngejahres aufbewahrt und der nach Landesrecht zuständigen Stelle auf Verlangen vorgelegt werden (§10(3) DüV).
Diese 50-kg-Regel gilt auch für organische Dünger einschließlich betriebseigenen Wirtschaftsdüngern (Trestern). Also brauchen Sie auch für sogenannte Drei-Jahres-Gaben von Kompost und Trestern eine Düngebedarfsermittlung.
Um eine optimale N-Düngung im Weinbau zu erzielen, wurde ein Stickstoff-Düngebedarfsermittlungsverfahren gemeinsam mit allen weinbaurelevanten Bundesländern entwickelt, welches alle relevanten Faktoren (Rebenwachstum, Humusgehalt des Oberbodens und das Bodenpflegesystem) mit einbezieht. Im folgenden Schreiben finden Sie genaue Informationen zur Durchführung der N-Düngebedarfsermittlung und auf dessen letzter Seite ein Formular zum Dokumentieren und Aufbewahren: Stickstoff-Düngebedarfsermittlung im Weinbau (PDF)
Mit den folgenden Excel-Anwendungen können Sie die N-Düngebedarfsermittlung auch am PC durchführen:
Seit der erneuten Novellierung der DüV im Mai 2020 müssen spätestens zwei Tage nach der Düngungsmaßnahme folgende weitere Parameter festgehalten werden:
Diese Aufzeichnungspflichten sollen in die bestehenden Excel-Anwendungen integriert werden und stehen Ihnen dann bald zur Verfügung!
Auch die Phosphatdüngung ist durch die Düngeverordnung in Deutschland reglementiert. So müssen für Schläge größer 1 Hektar alle 6 Jahre der Phosphatgehalt (P2O5) im Oberboden (0-30 cm) bestimmt werden, sofern mehr als 30 kg Phosphat je Hektar und Jahr ausgebracht werden sollen (§4(4) DüV). Außerdem gilt, dass auf Böden, die mit Phosphat überversorgt sind nur der Entzug nachgeführt werden darf (§3(6) DüV). Dabei gelten Schläge mit einem Phosphat-Gehalt größer 20 mg pro 100 g Boden (CAL-Methode) als überversorgt. Dies trifft in Deutschland auf die meisten Weinbauflächen (ca. 90%) zu!
Die Phosphatabfuhr im Weinbau beträgt im Durchschnitt "nur" 10 kg P2O5 pro Hektar und Jahr. Somit dürfen in diesen Flächen maximal 30 kg P2O5 pro Hektar mit organischen Düngern (oder als mineralische Vorratsgabe) als Dreijahresgabe ausgebracht werden!
Mit den folgenden Excel-Anwendungen können Sie die P-Düngebedarfsermittlung auch am PC durchführen:
Seit dem Inkraftreten der neuen Düngeverordnung (DüV) im Mai 2020 muss kein Nährstoffvergleich mehr angefertigt werden! Ausnahme sind die Winzerbetriebe, deren Fläche über 20 ha groß ist oder die organische Dünger von außerhalb des Betriebs auf ihren Flächen verteilen (Kompost) oder die in Hessen am Steillagenförderungsprogramm (HALM) teilnehmen. Dort verlangt die Förderrichtlinie die Erstellung des Nährstoffvergleiches.
Zur Zeit wird im Rahmen des Arbeitskreises -Bodenkunde- des Forschungsrings Deutscher Weinbau (FDW) an neuen Excel-Anwendungen gearbeitet. Die "alten" Anwendungen können Sie sich im folgenden herunterladen; bedenken Sie aber, dass es keine DüV-Kontrollwerte mehr gibt:
Ein Blanko-Formular zum Ausdrucken, Ausfüllen und Aufbewahren für zu Hause finden Sie hier: Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe (PDF-Formular)
Eine Excel-Anwendung für die fachgerechte Dokumentation des Nährstoffvergleichs können Sie auf folgendem Link downloaden: Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe (Excel-Datei, bitte Macros aktivieren)