Bodenbearbeitung

Im Weinbau ist die Bodenfruchtbarkeit nur unter erschwerten Bedingungen zu erhalten bzw. zu erzielen, da mehrere Faktoren belastend wirken:

  • Langjährige Monokultur
  • Exponierte Hang- oder Steillagen (Erosion, extreme Sonneneinstrahlung)
  • Geringe Humusgehalte
  • Bodenverdichtungen durch Reihenkultur und häufiges Befahren der gleichen Spur

 

Ziele:

  • Erhöhung / Erhaltung der organischen Substanz (Gehalt von 1,5-4% im Oberboden; leichter Boden mind. 1,5%, mittelschwerer mind. 2%; schwerer mind. 2,5%)
  • Schaffung von ausgeglichenen Temperatur-, Feuchtigkeits- und Bodenluftverhältnissen
  • Verhinderung der Bodenerosion
  • Verbesserung Nährstoff- und Wasserspeichervermögen
  • Verhinderung direkter Sonneneinstrahlung auf Boden
  • Verminderung von Nährstoffverlusten, insbesondere N
  • dem jahreszeitlichen Bedarf der Rebe entsprechende Nährstoffmobilisierung
  • Nährstoffaufschließung und Förderung der Nährstoffverfügbarkeit
  • gute Befahr- und Begehbarkeit
  • optimale Lebensbedingungen für Bodenmakro- und Mikroorganismen
  • Schaffung guter Entwicklungsmöglichkeiten einer vielfältigen Bodenflora und –fauna
  • Regulation der Beikräuter
  • Verminderung des Monokultureffektes
  • Erhaltung / Verbesserung Bodenstruktur
  • Förderung Artenvielfalt
  • Stabilisierung des Ökosystems

                                                                                                                                                      nach Bauer, K.
 

Die Ziele überschneiden sich im weitesten Sinne mit denen der Begrünung und sind auch voneinander abhängig. Jedoch wird im Nachfolgenden noch auf die Bodenbearbeitung in den offen gehaltenen Gassen eingegangen, der ebenso eine wichtige Bedeutung zukommt.

So nicht!

Die mechanische Bodenbearbeitung in den offenen Gassen sollte nur von Frühjahr (Mitte März) bis Sommer (Mitte August, besser sogar nur bis Mitte Juli) in den Weinbergen Anwendung finden!

Denn alles was darüber hinaus geht, fördert die Mobilisierung von Stickstoff zu Nitrat und somit dessen Auswaschung in tiefere Bodenschichten und letztendlich ins Grundwasser, da die Nitrat-Aufnahme der Rebe nach August deutlich vermindert ist bzw. sogar gänzlich stoppt.

Ausnahmen, weshalb dennoch nach Mitte August der Boden bearbeitet werden darf, sind Aussaat einer Herbst- bzw. Winterbegrünung oder Aufbrechen von Verdichtungen z.B. durch die Vollernterfahrspur. Letzteres sollte allerdings auf ein Minimum begrenzt werden, indem Geräte zum Einsatz kommen, die den Boden nur anheben und nicht wenden (z.B. Grubber mit nur eins bis zwei Flügelscharen, Parapflug mit Bison-Zinken oder Wippscharlockerer).

Die Ergebnisse sollten dann wie folgt aussehen:

Fotos: B. Gaubatz

Grundsätzlich aber gilt, vor der Bearbeitung die sogenannte „Ausroll- oder Fingerprobe“ durchzuführen. Sie ist einfach und überall durchzuführen und gibt erste Hinweise auf den Bodenzustand.

Eine zusätzliche „Spatenprobe“ lässt weitere Details des Bodengefüges erkennen und kann eine Aussage darüber geben, ob generell eine Bodenbearbeitung nötig und sinnvoll ist. Eine Anleitung hierzu finden Sie nachfolgend als PDF-Datei. Anleitung Spatenprobe

Tiefenlockerung

Eine Tiefenlockerung dient der Behebung von Bodenverdichtungen und anderen Gefügestörungen im Bereich der Unterkrume (15 bis 30 cm Tiefe) und des Unterbodens (30 bis 60 cm) oder des Untergrundes (ca. 60 cm und tiefer).

Tiefer reichende Lockerungsmaßnahmen (tiefer als 30 cm) sollten dabei grundsätzlich vor der Wiederbepflanzung von Weinbergen und nur bei Bedarf in Ertragsanlagen durchgeführt werden.

Mit Pflug oder der Spatenfräse (wenig gebräuchlich) erreicht man eine wendende und mischende Bodenbearbeitung, die Bodenschichtung wird jedoch weitgehend erhalten bei Verwendung von Spatenmaschinen, Abbruchlockerern (MM100, MM50), Tiefen- und Schichtengrubbern, Parapflug oder auch Wippschar-, Hubschwenk- oder Stechhublockerern. (nach B. Ziegler)

Nach Tiefenlockerungen sollte der Boden am besten mehrere Monate nicht befahren werden.