FAQ zum Thema Bewerbung, Einschreibung und Co.

Alles was Du zum Studienstart wissen musst

Unsere Expertinnen und Experten stehen Dir beim „Studieninfotag digital“ am 10. November 2023 von 16:00 bis 19:00 Uhr für alle Fragen rund um Bewerbung und Einschreibung, das duale Studium oder die Option „Studieren ohne Abitur“ zur Verfügung. Sie beraten auch gerne zu der Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts während des Studiums, zu Finanzierungsmöglichkeiten oder Stipendien. Über den nachstehenden Link gelangst Du direkt zum Live-Chat:

https://vc-green.hs-gm.de/b/arc-wgv-igq-aqv

Wir haben Dir außerdem einige wichtige Infomationen (FAQs) schon vorab zusammengefasst. Diese findest Du weiter unten auf der Seite.

  • Alles rund um Bewerbung, Einschreibung und bürokratische Fragen
  • Grundlegendes zum Studium oder Praktikum im Ausland
  • Infos für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber
  • Infos zum Thema „Studieren ohne Abitur“

So bewirbst du dich

Alle Informationen zur Bewerbung an der Hochschule Geisenheim im Video.



Das Studierendenbüro

Eine Mitarbeiterin erklärt zwei Studierenden anhand einer Broschüre etwas. © Hochschule Geisenheim / Winfried Schönbach
© Hochschule Geisenheim

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenbüros sind für die Organisation und Durchführung zentraler administrativer Abläufe rund um das Studium zuständig.

Sie beantworten Fragen zu Deiner Hochschulzugangsberechtigung – Abitur, Fachhochschulreife, Techniker u.a. –, bearbeiten Deine Bewerbung, führen das Zulassungsverfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Hochschule Geisenheim durch und sind zuständig für Deine Immatrikulation (Einschreibung) sowie spätere Exmatrikulation (Ausschreibung).

FAQ rund um Bewerbung, Einschreibung und bürokratische Fragen

Mit welchem Schulabschluss kann ich in Geisenheim studieren?

Zum Studium berechtigen folgende Vorbildungsnachweise (gemäß § 54 HHG):

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder
  • Zeugnis der Fachhochschulreife oder
  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife
  • die Meisterprüfung
  • mittlerer Schulabschluss und qualifizierter Abschluss einer mind. dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit Abschlussnote 2,5 oder besser nach 01.01.2011 (Modellversuch des Landes Hessen)
Mein Zeugnis enthält einen Vermerk, welches mich nur zu einem Studium in einem Bundesland (außerhalb von Hessen) berechtigt. Was muss ich tun?

In dem Fall reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Antragstellung beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt, Rheinstraße 95 in 64295 Darmstadt ein. Telefon 06151 36 82 2. Dort beantragen Sie eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. Bitte reichen Sie den Anerkennungsbescheid zusammen mit Ihrem Immatrikulationsantrag im Studierendenbüro ein.

Kann ich auch als beruflich Qualifizierter den Hochschulzugang erlangen?

Nach § 1 der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 16. Dezember 2015 können Absolvierende bestimmter Abschlüsse eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Nach Abs. 2 können zudem Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit abgeschlossener Berufsausbildung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung besitzen und damit zum Studium bestimmter Fächer Zugang erhalten. Die Verordnung finden Sie im Downloadbereich auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim.

Des Weiteren bietet das Land Hessen den Modellversuch zur Erprobung neuer Wege des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte an: Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier: https://www.hs-geisenheim.de/studieren-ohne-abitur/

Was ist die Hochschulzugangsprüfung?

Beruflich Qualifizierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung nach Paragraf 1 der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen haben, können eine Hochschulzugangsprüfung ablegen, durch die Vorbildung und Eignung für ein Hochschulstudium in dem Studienbereich festgestellt werden.

Für die Studiengänge der Hochschule Geisenheim nimmt die Justus-Liebig- Universität Gießen die Hochschulzugangsprüfung ab. Informationen zur Anmeldung und zu den Fristen erfahren Sie auf den Internetseiten der Universität Gießen: Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte.

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium? Wo liegt der Numerus Clausus?

Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung und ein studiengangspezifisches Vorpraktikum.

Die Studiengänge sind alle zulassungsfrei, es gibt also keinen NC.

Für zulassungsfreie Studiengänge ist keine Zulassungsbeschränkung festgesetzt, d.h. wer die Voraussetzungen für den entsprechenden Studiengang erfüllt und form- und fristgerecht die Unterlagen einreicht, erhält auch einen Studienplatz.

Bitte beachten Sie folgende Einschränkung für den Studiengang Lebensmittelsicherheit (B.Sc.): Überschreitet die Anzahl der antragstellenden Personen die Ausbildungskapazität, so sind Auswahlgespräche vorgesehen.

Wie läuft die Bewerbung an der Hochschule Geisenheim ab?

Die Bewerbung für einen Studienplatz an der Hochschule Geisenheim erfolgt über das Bewerbungsportal. Den Link sowie weitere Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie hier: https://www.hs-geisenheim.de/bewerbung/ablauf-der-online-bewerbung/

Sollten Sie sich für den Studiengang Landschaftsarchitektur dual bewerben, läuft die Bewerbung nicht über das Portal, sondern über den Kontakt zu Herrn Prof. Dipl.-Ing. Gerd Helget. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hs-geisenheim.de/landschaftsarchitektur-dual/

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen sich nur an Bewerber und Bewerberinnen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung richten. Informationen für Studieninteressierte mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf den Seiten für Internationale Studienbewerber: https://www.hs-geisenheim.de/bewerbung/internationale-studienbewerber/

Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung um einen Studienplatz beifügen?

Immatrikulationsantrag

Den Antrag können Sie nach der Registrierung im Online-Portal ausrucken.

Praktikumsnachweise

Nachweise können sein: Original Praktikumsbescheinigung oder Ausbildungszeugnis in beglaubigter Kopie

Für den Bachelor-Studiengang Landschaftsarchitekturzusätzlich: hier sind die erforderlichen Formblätter (A oder B) mit einzureichen. Diese finden Sie als PDF- Datei auf der Homepage der Hochschule Geisenheim.  Menü - Studium - Studieninteressierte - Studiengänge - Landschaftsarchitektur (B.Eng.) - Informationen zum Vorpraktikum

Hochschulzugangsberechtigung

Beglaubigte Kopien der Hochschulzugangsberechtigung

Erläuterung: Als Hochschulzugangsberechtigung bezeichnet man den Nachweis, der Sie dazu befähigt an einer Hochschule zu studieren. Es handelt sich dabei beispielsweise, um das Abiturzeugnis oder auch das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule. Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen die Hochschulzugangsberechtigung aus mehreren Teilen besteht, wie z.B. aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Dann sind alle Nachweise mit einzureichen.

Nachweis über die Krankenversicherung/Befreiungsbescheid

Erläuterung: Zur Immatrikulation wird zwingend der Nachweis Ihrer Krankenversicherung benötigt. Eine einfache Mitgliedsbescheinigung ist hier nicht ausreichend. Bitte legen Sie uns folgendes Dokument vor:

Gesetzlich Krankenversicherte: Reichen Sie bitte eine Krankenversicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Hochschule ein. 

Privat Versicherte: Reichen Sie bitte einen Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse ein. Diesen erhalten Sie, wenn Sie sich mit den Unterlagen Ihrer privaten Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse wenden.

Kopie des Personalausweises/ Reisepasses

Lebenslauf

Eine kurze tabellarische Auflistung ist ausreichend. Der Lebenslauf sollte keine Lücken enthalten.

Leistungsnachweise

Bei einer Bewerbung für das höhere Fachsemester muss eine Leistungsübersicht der Vorstudienzeit der Bewerbung beigefügt werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Erläuterung: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt den noch vorhandenen Prüfungsanspruch und ist nur einzureichen, wenn man bereits einen verwandten Studiengang studiert hat.

Exmatrikulationsbescheinigung

Erläuterung: Bitte weisen Sie alle bisherigen Vorstudienzeiten im In‐ und Ausland nach. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben sein reichen Sie bitte eine aktuelle Studienbescheinigung ein. Sollten Sie bereits exmatrikuliert sein, dann reichen Sie bitte als Nachweis die Exmatrikulationsbescheinigung ein. Sollten Sie bereits an mehreren Hochschulen eingeschrieben gewesen sein, dann ist von jeder Hochschule die Bescheinigung zu erbringen.

Bachelor/Diplom/Magisterzeugnis

Kopie mit ausgewiesener Durchschnittsnote (betrifft nur Zweitstudienbewerber)

Wann öffnet das Bewerbungsportal?

Das Bewerbungsportal öffnet jedes Jahr Mitte Mai für die Einschreibung zum Wintersemester. Unsere Bachelorstudiengänge starten nur zum Wintersemester.

Bis wann muss ich den Antrag auf Immatrikulation stellen?

Die Antragsfristen für die Bachelor- und Master-Studiengänge enden jeweils zum Vorlesungsbeginn. Die genauen Termine können Sie auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim ersehen.

Ausnahme: für den Studiengang Lebensmittelsicherheit (B.Sc.) muss der Antrag bis zum 1. September gestellt werden.

Wann kann ich mich für das 1. Fachsemester eines Bachelorstudienganges bewerben?

Bewerbungen für das erste Fachsemester eines Bachelorstudienganges sind nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester oder einen Masterstudiengang sind auch zum Sommersemester möglich.

Wann kann ich einen Antrag für ein höheres Fachsemester stellen?

Die Antragstellung für einen Studienplatz im höheren Fachsemester setzt voraus, dass man bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war und dort Leistungen erbracht hat, die angerechnet werden können. Der Prüfungsausschuss überprüft die bisher erbrachten Leistungen und entscheidet über die Einstufung in das höhere Semester.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.hs-geisenheim.de/bewerbung/bewerber-mit-deutscher-hochschulzugangsberechtigung/

Wie erfolgt die Antragstellung für ein höheres Fachsemester?

Der Bewerbungsantrag für das höhere Fachsemester wird über das Online-Portal gestellt. Den entsprechenden Link zum Online-Portal finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim.

Ist an der Hochschule Geisenheim auch ein Studium in Teilzeit möglich?

Das Teilzeitstudium ist in § 9 der Hessischen Immatrikulationsverordnung (ImmaVO) geregelt. Demnach kann auf Antrag in grundständigen zulassungsfreien Studiengängen ganz oder teilweise in Teilzeit studiert werden, wenn und soweit die Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs, der mit einer Hochschulprüfung abschließt, dies nicht ausschließt und für das entsprechende Fachsemester keine Zulassungsbeschränkungen bestehen. Ein Doppelstudium kann von Teilzeitstudierenden nicht absolviert werden.

Vor der Antragstellung muss eine Fachstudienberatung wahrgenommen werden. Der Antrag auf Teilzeitstudium gilt für jeweils 2 Semester und muss dann neu gestellt werden. Bei einem Wiederholungsantrag ist ein angemessener Studienfortschritt nachzuweisen

Die Antragstellung für ein Teilzeitstudium setzt voraus, dass aufgrund von Erwerbstätigkeit, wegen der Betreuung von Angehörigen oder aus einem vergleichbaren wichtigen Grund das Studium nicht als Vollzeitstudium betrieben werden kann.

Die genauen Antragsgründe sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.hs-geisenheim.de/studierendenbuero/

Gerne können Sie uns auch direkt auf das Teilzeitstudium ansprechen.

Wie weise ich mein Vorpraktikum nach?

Alle Studiengänge der Hochschule Geisenheim setzen sowohl für das erste, als auch für die höheren Fachsemester, ein studiengangspezifisches Praktikum voraus. Das Praktikum ist in Form einer Bescheinigung des Praktikumsbetriebes (auf Geschäftspapier), aus der die Praktikumsdauer und die ausgeübten Tätigkeiten hervorgehen, nachzuweisen. Die Bescheinigung muss im Original mit Ihrem Immatrikulationsantrag eingereicht werden.

Was ist, wenn ich mich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Vorpraktikum befinde und noch keine Praktikumsbescheinigung habe?

Sie können Ihrer Bewerbung gerne eine vorläufige Praktikumsbescheinigung beifügen. Hier sollte der geplante Zeitraum und die vorgesehenen Tätigkeiten schriftlich vom Praktikumsbetrieb bestätigt werden. Die endgültige Bescheinigung kann dann nach Beendigung des Vorpraktikums nachgereicht werden.

Kann das Vorpraktikum auch im Ausland absolviert werden?

Grundsätzlich können auch Praktika im Ausland anerkannt werden. Diese bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des Praktikumsbeauftragten. Bitte setzen Sie sich vorab mit dem Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs in Verbindung.

Muss ich Berichte über meine Praktikumstätigkeiten anfertigen?

Nach den Vorgaben der für die Studiengänge geltenden Praktikumsordnungen müssen Praktikumsberichte (Studiengang Landschaftsarchitektur: Erfahrungsberichte) über die Praktikumstätigkeiten angerfertigt werden.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen zu den einzelnen Studiengängen auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim.

Die Anzahl der Praktikumswochen und die entsprechenden Vorpraktikumsbeauftragten der einzelnen Studiengänge finden Sie unter: https://www.hs-geisenheim.de/studium/studieninteressierte/studiengaenge/uebersicht-der-studiengaenge/

Kann ich mich beim Studieninfotag digital zum Vorpraktikum beraten lassen?

Ja! Stell Deine Fragen gerne im Web-Seminar mit den Studiengangsleiter*innen oder im Web-Seminar "Live aus dem Studienalltag"!

Wie reiche ich meine Bewerbungsunterlagen im Studierendenbüro ein?

Alle Unterlagen für eine Einschreibung zum Studium müssen dem Studierendenbüro entweder postalisch zugehen oder können direkt im Studierendenbüro abgegeben werden.

Wann zahle ich den Semesterbeitrag?

Sobald alle Unterlagen ordnungsgemäß im Studierendenbüro vorliegen, erhalten Sie postalisch einen vorbereiteten Überweisungsträger für den Semesterbeitrag zugeschickt. Der Semesterbeitrag ist innerhalb von 3 Tagen zu überweisen und beinhaltet den Beitrag für Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den Anteil für den Öffentlichen Nahverkehr.

Welche öffentlichen Nahverkehrsmittel sind in dem Semesterticket enthalten?

Der Rhein-Main-Verkehrsbund (RMV- gültig für ganz Hessen), der Rhein Nahe Verkehrsbund (RNN) sowie die beiden Fährgesellschaften Oestrich-Winkel–Ingelheim und Bingen-Rüdesheimer.

Wann erhalte ich meine Student Card?

Sobald alle Unterlagen ordnungsgemäß im Studierendenbüro vorliegen, erhalten Sie postalisch einen Erfassungsbogen für die Student Card zugeschickt. Den Erfassungsbogen senden Sie bitte unterschrieben und mit einem Passbild versehen im Original an das Studierendenbüro zurück. Über die Abholung Ihrer Student Card werden Sie per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse informiert.

Wozu berechtigt mich die Student Card?

Die Student Card gilt gleichzeitig als Studierendenausweis, Bibliotheksausweis, elektronische Geldbörse zum Bezahlen in der Mensa und als Semesterticket für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten zu meinem studentischen Account?

Die Zugangsdaten, um Ihre studentische E-Mail-Adresse zu aktivieren, erhalten Sie per Post von unserer IT-Abteilung.

Wann bin ich offiziell eingeschrieben?

Sobald alle Unterlagen fristgerecht und ordnungsgemäß im Studierdenbüro vorliegen und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule Geisenheim eingegangen ist, sind Sie immatrikuliert.

Wie finde ich eine Wohnung in Geisenheim oder in der Umgebung?

Informieren Sie sich hier: https://www.hs-geisenheim.de/studium/studieninteressierte/leben-in-geisenheim/

Oder hier:

  • Über die Gruppe in Facebook: Asta Geisenheim: WG- & Wohnungsbörse7
  • Über das „Schwarze Brett“ im Campusgebäude
  • Über das Online-Portal vom Studentenwerk Frankfurt
Kann ich BAföG beantragen und wenn ja, wie?

Bei Fragen zum BAföG möchten wir Sie gerne auf die Seite des Studentenwerk Frankfurt verweisen: https://www.studentenwerkfrankfurt.de/bafoeg-finanzierung/bafoeg/


Das International Office

Das Team des International Office unterstützt die internationalen Aktivitäten der Hochschule Geisenheim im Bereich Studium und Lehre.

Es informiert, berät und unterstützt unter anderem

  • internationale Studienbewerber zu Studienmöglichkeiten, Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren,
  • Austauschstudierende von unseren welt- und europaweiten Partnerhochschulen,
  • Studierende, die während ihres Studiums eine Zeit an einer unserer Partnerhochschulen oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten.

FAQ Studium und Praktikum im Ausland

Ich möchte mein Vorpraktikum im Ausland machen, geht das?

Grundsätzlich JA. Bitte sprechen Sie VOR dem Praktikum mit den Beauftragten fürs Vorpraktikum, ob und für wie viele Wochen das Praktikum anerkannt werden kann!

Ich will unbedingt während des Studiums ins Ausland, (wann) geht das?

Wunderbar – eine Zeit im Ausland ergänzt Ihr Studium in Geisenheim. Das kann eine Zeit an einer Partnerhochschule sein. Sie studieren dort und Ihre Leistungen können anerkannt werden. Das ist schon ab dem 3. Semester möglich – empfohlen wird es aber im letzten Jahr Ihres Studiums in Geisenheim.

In den meisten Studiengängen ist eine Praxisphase verpflichtend – für dieses Praktikum können Sie ins Ausland. Ab dem 2. Semester ist auch ein freiwilliges Praktikum möglich. Oder Sie reisen für Abschlussarbeit ins Ausland.

Sie bekommen Unterstützung durch Ihre Dozenten und Praktikumsbeauftragten. Und das International Office berät zum Studienplatz und zu Stipendien (z.B. Erasmus).

Ich will unbedingt nach Neuseeland / USA ….

Egal ob Sie schon bestehende Verbindungen der Hochschule Geisenheim nutzen wollen oder Neuland betreten: die Praktikumsbeauftragen und Studiengangleiter helfen Ihnen und beraten Sie bei Ihrem Vorhaben.

Mit Sprachkursen können Sie sich vorbereiten. Auch das International Office hat viele Tipps für Ihren Weg ins Ausland.

FAQ Internationale Studienbewerberinnen und -bewerber

Wie kann ich mich an der Hochschule Geisenheim bewerben?

Hier geht es zu unserem Erklärvideo.

Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen sich über uni-assist bewerben. Diese Vereinigung prüft, ob Sie mit Ihrem Abschluss eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Universitäten und für die Hochschule Geisenheim haben. Dieser Service ist mit 75 Euro kostenpflichtig. Bitte informieren Sie sich auch hier.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie bei Ihrer Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang über uni-assist digital einreichen und zusätzlich per Post an uni-assist schicken müssen.

Wichtig: Wir empfehlen, niemals Originalunterlagen an uni-assist zu verschicken. Die Originalunterlagen erhalten Sie von uni-assist nicht zurück.

Weitere Informationen zu der Form der Dokumente und Übersetzungen erhalten Sie hier.

Wann ist die Bewerbungsfrist?

Sie können alle Bachelorstudiengänge der Hochschule Geisenheim nur zu einem Wintersemester beginnen. Die Bewerbungsfrist bei uni-assist ist dabei der 15. August 2020 für das folgende Wintersemester 2020/2021.

Wie empfehlen jedoch besonders Studienbewerberinnen und -bewerbern, die aus Nicht-EU Ländern kommen, ihre Bewerbung so früh wie möglich einzureichen.

Welche Sprachnachweise brauche ich?

Um sich für einen deutschsprachigen Bachelorstudiengang bewerben zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung ein Deutschniveau von B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) mit einem der folgenden Zertifikaten nachweisen:

  • Goethe-Zertifikat B2
  • Zeugnis DSH-1
  • TestDaF 3

Nach einem Jahr Ihrer Immatrikulation müssen Sie ein C1 Niveau erreicht haben. Dafür brauchen Sie eines der folgenden Zertifikate:

  • Goethe-Zertifikat C2
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen (DSH). Es ist der Nachweis des Gesamtergebnisses DSH-2 erforderlich!
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – 2. Stufe
  • telc Deutsch C 1 Hochschule (mindestens Note 2 oder besser)
  • TestDaF (mindestens Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen)
  • Interne Deutschprüfung C1

Für den Studiengang International Wine Business müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, sondern nur Englischkenntnisse. Dafür muss eines der folgenden Zertifikate eingereicht werden:

  • TOEFL (mind. 80 Punkte, Internet-Test)
  • IELTS (mind. 5,5)
  • Cambridge First Certificate – FCE – (min. Note B)
Was ist das Vorpraktikum?

Neben der Hochschulzugangsberechtigung und den erforderlichen Sprachkenntnissen ist auch der Nachweis eines Vorpraktikums vor Beginn des Studiums ein Teil der Zulassungsvoraussetzung.

Die Organisation des Vorpraktikums liegt in Ihrer Verantwortung. Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Vorpraktikum und achten Sie darauf, dass die Inhalte und Dauer Ihres Vorpraktikums mit den Anforderungen zum Vorpraktikum des gewünschten Studienganges übereinstimmen.

Was kostet mich das Studium in Geisenheim?

Es fallen keine Studiengebühren an. Es gibt allerdings einen Semesterbeitrag, der etwa 370 Euro pro Semester beträgt. Dieser Beitrag beinhaltet neben Verwaltungskosten auch den Beitrag für den Nahverkehr, den Sie mit dem Semesterticket kostenlos nutzen können. Für das Leben in Deutschland (Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Bücher etc.) benötigt man ca. 900 bis 1000 Euro pro Monat.

Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?

Das International Office unter international(at)hs-gm.de steht Ihnen gerne für Fragen zu Bewerbung und Studium zur Verfügung.


Studieren ohne Abitur

Eine Dozentin erklärt Studierenden ein Gerät zur Bestimmung der Qualität von Tomaten. © Hochschule Geisenheim / pps-studios.com

Das Abitur ist heute keine zwingende Notwendigkeit mehr für die Aufnahme eines Studiums. So können auch Interessierte mit beruflicher Vorbildung eine akademische Ausbildung beginnen. Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf den seit 2016 laufenden Modellversuch des Landes Hessen, der es Personen mit einem mittleren Schulabschluss und einer 3-jährigen Berufsausbildung ermöglicht, auch ohne Berufserfahrung oder Aufstiegsfortbildung jedes modular aufgebaute Studienfach (d.h. ein Bachelorstudium) an einer hessischen Hochschule aufzunehmen, sofern die Ausbildung nach dem 01. Januar 2011 und mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen wurde.

Wenn Sie bereits über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen oder eine Techniker/Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit eines Studiums. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an das Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim.

FAQ „Studieren ohne Abitur“

Können auch Personen mit einer verkürzten Ausbildungsdauer am Modellversuch teilnehmen?

Es zählt die Regelausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz; diese muss mindestens drei Jahre umfassen. Wenn Sie eine solche Ausbildung absolvieren und die Dauer aufgrund entsprechender Voraussetzungen/Leistungen verkürzen können, ist diese verkürzte Ausbildungsdauer kein Hinderungsgrund, am Modellversuch teilzunehmen.

Können Personen mit im Ausland erworbenen Schul- oder Berufsabschlüssen am Modellversuch teilnehmen?

Im Ausland erworbene Schul- oder Ausbildungsabschlüsse müssen zunächst anerkannt werden.

Die Studieninteressierten sind selbst verantwortlich für das Anerkennungsverfahren und tragen auch die anfallenden Kosten (schulische Abschlüsse 125,00 Euro zzgl. eventuell anfallender Auslagen) selbst.

Für Gleichwertigkeitsprüfungen zu Ausbildungsberufen sind vor allem die Kammern zuständig (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern). Für viele reglementierte Berufe sind Behörden in den Ländern zuständig.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/

Welche Note wird zur Anerkennung der Voraussetzungen am Modellversuch herangezogen?

Entscheidend ist die Durchschnittsnote des Berufsabschlusszeugnisses (i.d.R. der Kammern). Die Noten des Berufsschulzeugnisses oder des Realschulabschlusses zählen nicht.

Wird eine Ausbildung grundsätzlich als das vorgeschriebene Praktikum anerkannt oder nur dann, wenn Ausbildung und Studiengang einen Bezug zueinander haben?

Eine Ausbildung wird dann als Praktikum anerkannt, wenn sie einen fachlichen Bezug zum Studium aufweist. Anderenfalls muss das vorgeschriebene Praktikum auch von dieser Studierendengruppe nachgewiesen werden. Im Zweifelsfall kann der Vorpraktikumsbeauftragte des Studiengangs die Anerkennung vornehmen.

Ist eine Anrechnung von Berufserfahrung als Studienleistung möglich?

Nein, bei Fachnähe wird das Vorpraktikum erlassen, darüber hinaus sind aber keine weiteren Anerkennungen möglich.

Kann ich jedes Fach, das an der Hochschule Geisenheim angeboten wird, studieren?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist grundsätzlich der Zugang zu allen Bachelorstudiengängen möglich.

Ist ein Fachwechsel innerhalb des Modellversuches möglich?

Ja. Es wird dann eine neue Studienvereinbarung abgeschlossen.

Wie lange läuft der Modellversuch?

Es gibt kein festgelegtes Ende für den Modellversuch. Dieser wird derzeit evaluiert (Dauer 5 Jahre). Je nach Ergebnis wird die Landesregierung dann über den Fortgang entscheiden. Erste Rückmeldungen lassen auf eine Weiterführung schließen.

Ist ein Hochschulwechsel innerhalb Hessens möglich?

Ja. Es wird dann eine neue Studienvereinbarung abgeschlossen. Auch der Wechsel von Fachhochschule zu Universität und umgekehrt ist möglich; eine Anerkennung von Studienleistungen kann wie bei allen regulären Studierenden vorgenommen werden.

Ist ein Hochschulwechsel in ein Bundesland ohne Modellversuch möglich?

Individuelle Absprache mit der gewünschten Hochschule sowie ein Blick in die Hochschulgesetze des jeweiligen Landes ist notwendig. Ggf. besteht die Möglichkeit zum Weiterstudium eines an einer hessischen Hochschule begonnen Studienfaches.

Wie sieht die Studienvereinbarung aus?

Die Studierenden im Modellversuch verpflichten sich, im ersten Studienjahr 30 Credit Points (ECTS) bzw. im ersten Semester 18 Credit Points zu erwerben.

Muss ich mich in der Studienvereinbarung auf eine Variante (erstes Studienjahr oder erstes Semester) festlegen?

Nein, es handelt es sich um eine Entweder-oder Option; eine Festlegung zu Beginn des Studiums erfolgt nicht.

Was passiert, wenn ich die vereinbarten Credit Points (ECTS) nicht erreiche?

In einem Gespräch werden die Gründe für die Versäumnisse ermittelt und ggf. wird eine neue Studienvereinbarung abgeschlossen.

Wann kann ich exmatrikuliert werden?
  • Nach endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung im dritten Versuch.
  • Wenn die Semestergebühr nach erfolgten Schreiben der Hochschule innerhalb der vorgegebenen Frist nicht gezahlt wird.
Wo kann ich mich bewerben?

Im Studierendenbüro erhalten Sie auf Anfrage einen Immatrikulationsantrag.

Wo kann ich mich vor Aufnahme eines Studiums beraten lassen?

Sie können sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Gibt es Unterstützungsangebote für beruflich Qualifizierte auch während des Studiums?

Ja. Das Projektteam „Studieren ohne Abitur“ unterstützt Sie gerne. Darüber hinaus können Sie auch alle weiteren Angebote wahrnehmen, die von der Hochschule Geisenheim angeboten werden, bspw. studienbegleitende Tutorien in den Naturwissenschaften oder Einführungskurse vor Semesterbeginn.

Welche Voraussetzungen muss ich noch mitbringen?

Sie sollten den Mut haben, sich auf neue Lernformen einzulassen, Interesse am fachlichen Input haben und die Motivation, Ihr berufspraktisches Wissen durch den akademischen Blickwinkel zu unterfüttern. Offen für alles Neue zu sein, ist dabei die beste Voraussetzung.


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z.B. Termin persönliche Beratung, Zusendung Informationsmaterialien, Einladung zu anderen Terminen

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Dein Kontakt über den Studieninfotag hinaus

Um Dich während Deiner Studienwahl bestmöglich zu beraten, stehen Dir die Studiengangsleiterinnen und -leiter für eine Beratung per E-Mail und Telefon gern zur Verfügung. Wir haben außerdem Spezialistinnen und Spezialisten in unseren Bachelor-Studiengängen, die Dir bei allen Fragen rund um das Vorpraktikum fachkundig Auskunft erteilen.

Außerdem sind für Dich da

  • Die allgemeine Studienberatung: Anlaufstelle für Fragen rund um Studienbedingungen, Studienwahl und die Hochschule
  • Das Studierendenbüro: Anlaufstelle für allgemeine Fragen rund um das Thema Einschreibung

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