Die Qualität der Lehre ist ein zentrales Exzellenzkriterium für Spitzenhochschulen. Sie ist zugleich strategisches Ziel des Qualitätsmanagements der Hochschulen. Der Preis soll die herausragende Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des akademischen Nachwuchses in Hessen sichtbar machen und einen karrierewirksamen Anreiz schaffen, sich in der Hochschullehre zu engagieren und sie über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern.
In der Kategorie Lehrpreis werden drei abgestufte Preise in Höhe von max. 60.000 Euro, 30.000 Euro und 15.000 Euro und in der Kategorie Studentische Initiative ein Preis in Höhe von max. 10.000 Euro vergeben. Der Lehrpreis kann entweder für eine herausragende bewährte Lehrveranstaltung, eine herausragende digitale Lehr- und Lernform, zu der auch hybride Lehrformate zählen, oder für eine herausragende Lehrveranstaltung, die eine Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert, vergeben werden.
Studierende, Lehrende und in der Verwaltung Tätige der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen können Vorschläge für eine Auszeichnung mit dem Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre 2026 ausschließlich über die Hochschulleitung einreichen. Die interne Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung und Partizipation unserer Hochschulgremien.
Kooperationsprojekte mehrerer Hochschulen in Hessen müssen von allen beteiligten Hochschulen unterstützt und eingereicht werden.
Anderenfalls können – falls es zu einer Auszeichnung des Projekts kommen sollte – die Mittel nur an die einreichende Hochschule und nicht an die weiteren beteiligten Hochschulen gehen.
Die vollständige Ausschreibung können Sie unten herunterladen. Alle weiteren Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums unter der Rubrik Hessischer Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre (www.hochschullehrpreis.hessen.de ).
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge auf dem Antragsformular des HMWK (Es empfiehlt sich, das Formular unter Windows mit einer aktuellen Version des Adobe Readers auszufüllen, um eine korrekte Funktion und Darstellung des Formulars zu gewährleisten) an die Hochschulleitung (über vizepraesidentin-lehre(at)hs-gm.de) bis Mittwoch, den 14.01.2026 ein. Gefordert sind ein elektronisches Formular mit einer 4-seitigen Vorschlagsbegründung, die das didaktische Konzept für die Jury nachvollziehbar darstellt, und ergänzende Anlagen (beschränkt auf 4 Seiten sowie - wenn möglich - eine aussagefähige, kurze Evaluation von max. 4 Seiten). Wir freuen uns auf viele spannende Einsendungen!
Bei Rückfragen steht Ihnen Monika Waldbauer, Referentin der Vizepräsidentin Lehre, zur Verfügung (Monika.Waldbauer(at)hs-gm.de)
Möchten Sie sich zum Schluss von vormaligen Preisträgerinnen und Preisträgern und ihren Ideen inspirieren lassen? Bitte schön!


