Der Senatsausschuss für Forschung und Entwicklung (FuE Ausschuss) der Hochschule Geisenheim nimmt an Stelle eines Fachbereichsrates Aufgaben wahr, die Forschungsbelange entsprechend §44 des Hessischen Hochschulgesetztes betreffen. Hierzu gehört die Unterbreitung von Vorschlägen zu neuen Forschungsausrichtungen oder größeren Forschungsprojekten, die Erarbeitung von Benutzerordnungen von Forschungseinrichtungen, sowie die Entscheidung über die Vergabe von Investitionsmitteln und Mitteln im Rahmen der Internen Forschungsförderung der Hochschule.
Des Weiteren erarbeitet der FuE Ausschuss u.a. Stellungnahmen zu Zielvereinbarungen der Hochschule sowie zu Vorschlägen von Berufungskommissionen im Rahmen der Besetzung neuer Professuren.
Die Mitglieder des FuE Ausschusses werden im Senat gewählt, er setzt sich derzeit folgendermaßen zusammen:
Die Zentrumssprecherinnen oder -sprecher und die Forschungsreferentin oder der Forschungsreferent gehören, soweit sie nicht unter den gewählten Mitgliedern sind, dem Ausschuss mit beratender Stimme an: