Nachrichten

Drittmittel: Vergabeerleichterungen und Drittmittel

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Viele von Ihnen haben vermutlich am 28.01.2026 eine E-Mail unserer Abteilung Beschaffung erhalten, in welcher von der Vergabeerleichterung im Unterschwellenbereich die Rede ist.

 

Dies ist sicherlich eine angenehme und entgegenkommende Erleichterung bei der Vergabe von Aufträgen für Anschaffungen an der HGU.

Wir bitten Sie aber hier sehr genau zu differenzieren, ob es sich bei diesen Vergaben um Anschaffungen handelt, welche durch Landesmittel finanziert werden oder ob es sich hier um drittmittelbezogene Anschaffungen handelt. 

 

Bei den drittmittelbezogenen Anschaffungen bitten wir dringend, die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Informationen zur Vergabe von Aufträgen genau zu lesen und den Vergabeerleichterung des Landes Hessen gegenüberzustellen. 

Sofern die im Zuwendungsbescheid genannten Richtlinien strikter sind als die Vorgaben vom Land Hessen, sind immer die Vorgaben des Geldgebers einzuhalten. Sofern diese Richtlinien gleich bzw. vereinfachter dargestellt werden, ist immer die Vorgabe des Landes Hessen bindend.

 

Sollten Sie sich hierbei unsicher sein oder es Rückfragen Ihrerseits zu dem Thema geben, stehen wir gerne über die Funktionsadresse drittmittel(at)hs-gm.de zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Drittmittelverwaltung

Kategorien: Interne Mitteilungen, Alle Mitarbeitenden