Gremien gestalten die Rahmenbedingungen der Promotion an der Hochschule Geisenheim und vertreten die Interessen der Promovierenden.
Hier finden Sie Informationen zum Promotionsausschuss, zu seinen Mitgliedern sowie zu den Möglichkeiten für Promovierende, sich einzubringen und ihre Interessen zu vertreten.
Der Promotionsausschuss begleitet und entscheidet über zentrale Schritte im Promotionsverfahren. Seine Mitglieder werden vom Senat der Hochschule Geisenheim gewählt.
Zusammensetzung
In der 4. Wahlperiode (bis 30. September 2026) gehören dem Promotionsausschuss an:
Aufgaben
Der Promotionsausschuss ist insbesondere zuständig für:
Sitzungen und Fristen
Der Promotionsausschuss tagt in der Regel zweimal pro Semester. Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingereicht werden.
Nächster Sitzungstermin: voraussichtlich Oktober 2026












Warum mitmachen?
Gremienarbeit bietet Promovierenden die Möglichkeit, Einblicke in Entscheidungsprozesse zu gewinnen, eigene Perspektiven einzubringen und die Hochschule aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig können Sie sich mit anderen Hochschulangehörigen vernetzen und Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung sammeln.
Möglichkeit der Mitwirkung
Promovierende können sich unter anderem in folgenden Gremien engagieren:
Als gewählte Vertretung bringen Promovierende die Interessen und Perspektiven ihrer Gruppe in die jeweiligen Gremien ein.
Interesse an einer Mitarbeit?
Das Promotionsbüro informiert über Möglichkeiten der Mitwirkung, Wahlverfahren und Kandidatur.