Zielgruppen für das Angebot der Zentralen Fortbildung sind alle Führungskräfte, die mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vorgesetzte führen oder die Projektgruppen oder Teams leiten. Die Fortbildungen richten sich weiterhin an Nachwuchskräfte, die voraussichtlich in absehbarer Zeit Leitungsfunktionen übernehmen werden. Für die Führungskräfte gibt es eine Fortbildungsverpflichtung nach dem Fortbildungskonzept. Für Beschäftigte des Landes Hessen ohne Führungsaufgaben (gehobener oder mittlerer Dienst oder Angestellte in vergleichbaren Funktionen) bietet die Zentrale Fortbildung in Kooperation mit dem Verwaltungsakademie Hessen spezielle Seminare und Workshops an.
Ablauf:
Information:
Für das gesamte HMWK-Ressort (inklusive der nachgeordneten Dienststellen) können pro Seminar nur zwei Plätze vergeben werden. Sofern die/der Beschäftigte keine Benachrichtigung bis ca. 3-5 Wochen vor Kursbeginn von der ZFH erhalten hat, konnte diese/r leider für die Teilnahme an der Wunschfortbildung nicht ausgewählt werden; das Ausbleiben der Einladung kommt einer Absage gleich.
Anmeldearten
Auf der Fortbildungsplattform gibt es drei unterschiedliche Arten wie Sie auf einen Kurs zugreifen können:
1. Zugang mit Gastschlüssel
Für Seminare mit Gastschlüssel ist keine Anmeldung erforderlich. Bitte senden Sie eine E-Mail mit Informationen über den gewünschten Kurs an personalentwicklung(at)hs-gm.de. Die Personalentwicklung sendet Ihnen den Gastschlüssel zu, den Sie online eingeben müssen.
2. Zugang mit vorheriger Anmeldung für Selbstlernprogramme
Für die Nutzung einiger Kurse ist eine vorherige Anmeldung per Meldebogen notwendig. Den Meldebogen für Selbstlernprogramme finden Sie hier als Download (siehe "Download"). Bitte senden Sie den Meldebogen für Selbstlernprogramme an personalentwicklung(at)hs-gm.de (Dienstweg). Sie erhalten dann die benötigten Zugangsdaten per E-Mail.
3. Zugang für Teilnehmende an einem Präsenzseminar oder Lehrgang
Für einige Präsenzseminar und Lehrgänge der Zentralen Fortbildung werden auf der Fortbildungsplattform begleitende Kursräume zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zu diesen Räumen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Seminareinladung oder am Ende des Seminars.
Die am Ende eines jeden Seminars ausgehändigte Teilnahmebescheinigung enthält Informationen zu den Inhalten der Fortbildungsmaßnahme und deren Umfang nach Tagen. Sie ist der formale Nachweis für die erfolgte Weiterqualifizierung der Führungskräfte gemäß dem Fortbildungskonzept 2018 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe Nr. 40/2017, Seiten 951-952) für die hessische Landesverwaltung.
Die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung setzt eine Anwesenheit von mindestens 75% des Seminars voraus.
Fortbildungen anderer interner sowie externer Einrichtungen, die von der Zentralen Fortbildung akkreditiert wurden, werden ebenfalls angerechnet.

Themenbereiche die von Com Training und Services angeboten werden:
Mit einem Portfolio von über 300 Seminarthemen und einem Trainingscenter mit bis zu 6 Seminarräumen direkt am Mainzer Hauptbahnhof gelegen, ist Com Mainz seit über 20 Jahren für Wirtschaft und öffentliche Hand ein kompetenter und flexibler Dienstleister im Bereich IT Trainings und damit verbundener Services.
Neben Standardschulungen realisieren Sie kundenspezifische Seminare, ausgerichtet an den Zielsetzungen des Kunden und den Voraussetzungen der Teilnehmer.
Auch Coachings in kleinen Gruppen sowie Einzelunterricht sind möglich.
Darüber hinaus bieten Sie komplette Zertifizierungslehrgänge an, wie z.B.:
Das Land Hessen hat einen Rahmenvertrag für IT-Standardseminare von Com Training und Services Mainz (kurz "Com Mainz")abgeschlossenen.
Die mit Com Mainz festgelegten Seminarpreise sind exklusiv mit dem Land Hessen vereinbart und gelten ab dem 1.4.2025. Nur diese Preise haben für das Land Hessen - und somit für die Hochschule Geisenheim - Gültigkeit; alle auf der eigenen Webseite genannten Preise von Com Mainz sind somit für das Land Hessen nicht relevant.
Bitte beachten Sie, dass Com Mainz auf der eigenen Website mehr Seminare anbietet als der Rahmenvertrag mit dem Land Hessen abdeckt. Deshalb können nicht alle Seminare über den Rahmenvertrag abgerufen werden. Die Kosten für Seminare außerhalb des Rahmenvertrags entsprechen dem auf der eigenen Webseite angegebenen Preise.
Die Personalentwicklung übernimmt die Seminaranfrage an Com Mainz und teilt Ihnen die für das angefragte Seminar geltenden Konditionen mit. Die Seminarkosten sind von der eigenen Kostenstelle (des Instituts/Abteilung) zu tragen.
Die Personalentwicklung übernimmt die Seminaranfrage an Com Mainz und teilt Ihnen die für das angefragte Seminar geltenden Konditionen mit.
Die Kosten für das Seminar/den Lehrgang sind vom eigenen Institut bzw. der Abteilung zu tragen.
Ihren Seminarwunsch mit folgenden Eckdaten, senden Sie bitte an personalentwicklung(a)hs-gm.de :
Sie erhalten das Angebot mit den Konditionen per E-Mail. Nach der Freigabe des Vorgesetzten, bucht Sie die Personalentwicklung ein und leitet die Teilnahmebestätigung an Sie und Ihren Vorgesetzten weiter.

Die Verwaltungsakademie Hessen bietet ein breites Spektrum an Fortbildungen für den öffentlichen Dienst an, darunter Seminare zu Verwaltungsrecht, Personalwesen, Finanzen, IT/Digitalisierung sowie soziale Kompetenzen und Führungskräftetrainings. Die Angebote umfassen Präsenzseminare an Standorten wie Frankfurt, Kassel, Darmstadt, Gießen und Wiesbaden sowie Live-Online-Seminare.
Hauptthemen und Seminarbereiche:
Die Seminare richten sich an Beschäftigte in Kommunalverwaltungen, Landesbehörden und anderen öffentlichen Einrichtungen in Hessen.
Die Verwaltungsakademie Hessen ist seit ihrer Gründung im Jahr 1946 für die Aus- und Fortbildung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zuständig. Ihre Mitglieder sind das Land Hessen, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, die kreisfreien Städte, die Landkreise, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie weitere freiwillige Mitglieder.
Aus- und Fortbildung im Sinne der demokratischen Staatsauffassung ist die Hauptaufgabe.
Ihre Ziele sind der Auf- und Ausbau der Qualifikationen und Fähigkeiten zur Förderung der Beschäftigten der Mitglieder im stetigen Wandel der beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen.
Die Hochschule Geisenheim hat eine Rahmenvereinbarung mit der Verwaltungsakademie Hessen und erhält dadurch reduzierte Lehrgangsgebühren. Diese sind auf der Webseite der Verwaltungsakademie Hessen, im jeweiligen Seminar angegeben - gekennzeichnet mit Lehrgangsgebühr (Mitglieder). Damit die Mitgliedsgebühr berechnet und die Rechnung korrekt ausgestellt wird, erfolgt die Anmeldung über die Personalentwicklung.
Die Kosten für das Seminar/den Lehrgang sind vom eigenen Institut bzw. der Abteilung zu tragen.
Ihren Seminarwunsch mit folgenden Eckdaten, senden Sie bitte an personalentwicklung(a)hs-gm.de :
Sie erhalten die Anmeldebestätigung per E-Mail.

Seminarthemen des Zentrum für Wissenschaftsmanagement (ZWM):
Weiterbildung im Wissenschaftsmanagement ist die Kernaufgabe des ZWM. Ihr Ziel ist eine starke Wissenschaft mit einem professionellen Wissenschaftsmanagement.
Das Zentrum für Wissenschaftsmanagement (ZWM) ist eine Initiative der deutschen Wissenschaft. Als Zusammenschluss namhafter Hochschulen, außerhochschulischer Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsorganisationen, Unternehmen und Einzelpersonen übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für ein starkes und professionelles Wissenschaftsmanagement.
Praxisbezug: Lernziele reflektieren 1:1 die Handlungserfordernisse in den Einrichtungen. Die Umsetzbarkeit des Erlernten am Arbeitsplatz hat oberste Priorität.
Bedarfsorientierung: Jeder Weiterbildungsmaßnahme geht eine detaillierte Bedarfsabfrage voraus. Wo stehen die Teil-nehmenden? Wie können die Lernziele bestmöglich erreicht werden? Welches ist der effektivste Lernprozess?
Dozierende mit Wissenschafts-Know-how: Unsere Dozierenden stehen für Praxiserfahrung und Wissenschaftsbezug: Sie sind ausgewiesene Expertinnen und Experten aus wissenschaftlichen Einrichtungen, aber auch externe Trainerinnen, Trainer und Coaches mit langjähriger Erfahrung in der Wissenschaft – manchmal beides zugleich.
Fallarbeit und Best-Practice-Beispiele: Reale Fälle und Handlungssituationen („critical incidents“), aber auch Best-Practice-Beispiele aus dem beruflichen Alltag in Wissenschaftseinrichtungen bilden die Grundlage unserer umsetzungsorientierten Didaktik.
Austausch und Vernetzung: Veranstaltungsteilnehmende lernen voneinander und miteinander aus ihren eigenen eingebrachten Fallbeispielen. So entstehen ein lebendiger Austausch und neue Netzwerke, die über die Veranstaltung hinaus tragfähig sind.
Qualitätssicherung: Die fundierte Evaluation am Ende jeder Veranstaltung schließt den Regelkreis einer systematischen Qualitätssicherung unserer Maßnahmen. Die Evaluationsergebnisse fließen ein in die kontinuierliche Weiterentwicklung des ZWM-Weiterbildungsangebots.
Die Hochschule Geisenheim hat eine Rahmenvereinbarung mit dem ZWM Speyer und erhält dadurch reduzierte Veranstaltungsgebühren. Institutionelle Mitglieder des ZWM und ihre Beschäftigten genießen einen Mitgliederrabatt von 20% auf die Veranstaltungsgebühr der offenen Weiterbildungsveranstaltungen.
Die Kosten für das Seminar/den Lehrgang sind vom eigenen Institut bzw. der Abteilung zu tragen.
Die Seminare beim ZWM Speyer sind von dem Beschäftigten selbst zu buchen, da aufgrund des Angebots vom ZWM Speyer ein Kurzprofil mit personen-bezogene Daten und Informationen zum beruflichen Werdegang angegeben werden müssen.
Die Teilnahmebescheinigung bzw. das Zertifikat ist in jedem Fall als digitale Kopie der Personalentwicklung zuzusenden. Diese legen die Unterlagen in die Personalakte, um hier ggf. bei Nachfrage der Abwesenheitsverwaltung Aussagefähig zu sein. Insbesondere bei Lehrgängen zur Nachfolgeplanung und Verifizierung / Zuständigkeit der Kostenübernahme ist dies relevant.
Der Bildungsurlaub regelt einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zur politischen Bildung, zur beruflichen Weiterbildung oder zur Ehrenamtsschulung.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub - kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) – geregelt.
Alle an der HGU Beschäftigten haben einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen.
Pro Jahr besteht ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Wenn Beschäftigte ihren Anspruch auf Bildungsurlaub im laufenden Jahr - aus welchen Gründen auch immer - nicht geltend gemacht haben, können sie gegenüber der HGU bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres in Textform erklären, dass sie ihren Bildungsurlaubsanspruch auf das folgende Jahr übertragen. Diese Erklärung ist formlos an die Personalabteilung zu richten.
Der Anspruch wird erstmals erworben, wenn das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Der Anspruch wird erstmals erworben, wenn das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Die HGU genehmigt Bildungsurlaube für Veranstaltungen, die von einem der 16 Bundesländer als Bildungsurlaub anerkannt wurden. Dem Antrag ist der Anerkennungsbescheid beizulegen.
Innerhalb der anerkannten Veranstaltungen haben die Beschäftigten vollkommen freie Wahl. Auf der Seite https://www.bildungsurlaub.de/seminare befindet sich eine große Auswahl an anerkannten Bildungsurlauben. Die Veranstaltungen können nach Thema, Ort und Zeit gefiltert werden, um eine passende Veranstaltung zu finden. Vorher sollten mit der/dem Vorgesetzten Zeiträume erörtert werden, in denen die Teilnahme eher ungünstig oder unmöglich ist. (z. B. Urlaubs- oder Erntezeiten.)
Das Arbeitsentgelt bzw. die Ausbildungsvergütung werden für die Dauer der Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung von der HGU weitergezahlt.
Die Seminargebühren sowie darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung etc., sind von den Beschäftigten zu tragen.
Die Kosten für externe Seminare sind grundsätzlich vom betreffenden Bereich bzw. von der jeweiligen Abteilung zu tragen. Hierzu geben Sie bitte eine entsprechende Kostenstelle bei der Anmeldung an. Für Seminare der Zentralen Fortbildung Hessen, der AGWW und hausinterne Fortbildungen entstehen keine Seminargebühren.
Bitte informieren Sie das die Personalentwicklung zeitnah, wenn Sie an einem Seminar nicht teilnehmen können.
Bei externen Seminaren ist es erforderlich, dass Sie uns im Krankheitsfall umgehend benachrichtigen, um ggf. Stornogebühren zu vermeiden und einen alternativen Termin anfragen zu können.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten zu Ihrer Person gegenüber der Hochschule Geisenheim etwa zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu Fortbildungsmaßnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der Sachbearbeitung kann es sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Die weitergehenden Angaben (z.B. eigene Fälle aus der Praxis zur Seminarvorbereitung) sind freiwillig.
Die von Ihnen zu Ihrer Person mitgeteilten personenbezogenen Daten speichern wir zur Erfüllung der uns übertragenen Aufgaben (d.h. Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen), vgl. Art. 6. Abs. lit. e DS-GVO i.V.m § 3 Abs. 1 HDSIG.
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art.17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verbreitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO).
Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Hochschule Geisenheim bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.