Sie haben Fragen zum Thema Promotion, zu Finanzierungsmöglichkeiten oder Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Antragstellung als Doktorand:in oder Ihrem Stipendienantrag?
Sie suchen Unterstützung in einer Krisen- oder Konfliktsituation im Rahmen der Promotion?
Graduiertenschule und Promotionsbüro sowie zahlreiche weitere Ansprechpartner:innen informieren und unterstützen Sie gern auf Ihrem Weg!
Das Betreuungsverhältnis
Die gute Zusammenarbeit von Promovierenden und Professor:innen, die auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt beruht, ist eine wichtige Säule einer erfolgreichen Promotion. Denn die Betreuenden sind eben nicht nur Expert:innen für das Themengebiet, sondern fungieren vielmehr auch als Mentor:innen. Von äußerster Wichtigkeit ist daher - vor Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung - dass beide Seiten deutlich machen, welche Erwartungen jeweils in Bezug auf die persönliche Betreuung und Begleitung des Promotionsverlaufs bestehen und z.B. zu klären,
Die Betreuer:innen werden wertvolle Tipps geben können z.B. bzgl. des angestrebten Verfahrens, Doktorgrades, der idealen Publikationsstrategie für das Forschungsvorhaben und vermögen eventuell, eine passende Zweitbetreuung zu empfehlen.
! Es empfiehlt sich, nach jedem Betreuungsgespräch ein kurzes Protokoll zu erstellen und dieses auch an die Betreuungsperson zu senden.
So werden Vereinbarungen dokumentiert und Anknüpfungspunkte für weitere Treffen aufgezeigt.
Fast alle Promovierenden sehen sich an irgendeinem Punkt im Promotionsprozess mit Schwierigkeiten und Frustrationen konfrontiert. Das können z.B. das Ausbleiben sichtbarer Erfolge im Forschungsprozess, fehlende Rückmeldung und Unterstützung, schwierige finanzielle Rahmenbedingungen, Schreibblockaden oder auch Zeitdruck sein.
Suchen Sie sich immer möglichst schnell Unterstützung und Hilfe!
Grundsätzlich sind in Krisen und bei Zweifeln am Promotionsprojekt die Betreuer:innen die erste Anlaufstelle. Falls dieses Verhältnis jedoch selbst Teil des Problems ist und Konflikte im Raum stehen, die trotz des professionellen Umfelds im Kontext hierarchischer Strukturen und damit einhergehender Abhängigkeiten stehen, können Sie sich vertrauensvoll an unsere Counselor wenden.
Diese sind unabhängige Wissenschaftler:innen und/oder Professor:innen, die selbst einmal Prmovierende waren und über umfängliche Erfahrung in Sachen Betreuung verfügen. In einem vertrauensvollem Gespräch können Anliegen dargelegt und ggf. erste Lösungsansätze identifiziert werden.
Die im Senat gewählten Ombudspersonen sind Ansprech- und Vertrauenspersonen bei allen Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten:
Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Geisenheim sind verpflichtet, die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zur Grundlage ihres Arbeitens zu machen sowie in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen und arte legis zu arbeiten.
Beispiele für wissenschaftliches Fehlverhalten sind:
Bereits zu Beginn des Forschungs- und Schreibprozesses soll sich bewusst mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis auseinandergesetzt werden. So wird wissenschaftliches Fehlverhalten im Umgang mit Daten und Quellen vermieden und sichergestellt, dass die Arbeit frei von Plagiaten ist.
Zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ werden regelmäßig Workshops für Doktorand:innen und PostDocs angeboten.
Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden in folgender Zusammensetzung zusammen mit jeweils einer Stellvertretung durch den Senat der Hochschule Geisenheim gewählt:
(4. Wahlperiode bis 30.09.2026)
Aufgaben:
Sitzungsfrequenz: 2x / Semester
Nächster Termin:
55. Promotionsausschuss – Sitzung am Mittwoch, 25.09.2024 - 14:00 -16:00 Uhr
! Abgabefrist für die Einreichung von Anträgen ist 2 Wochen vor Sitzungstermin (10.09.2024)
An vielen Universitäten wird heute Erfahrung in der Gremienmitarbeit für die Tenure-Tracks vorausgesetzt, so dass ein solches Engagement den Doktorand:innen früh erlaubt, Einblicke in die politische Entscheidungsfindung zu gewinnen sowie kollaborative Fähigkeiten zu entwickeln.
Als Doktorand:in können Sie die Entwicklung der Hochschule Geisenheim auf mehreren Ebenen mitbestimmen und -gestalten. Möglichkeiten dazu bieten sich z. B. im Senat, im Promotionsausschuss oder dem Ausschuss in Forschung und Entwicklung (FuE).
Für den Promotionsausschuss wird der/die Vertreter:in aus der Gruppe der zu Promovierenden im Senat zusammen mit einem/einer Stellvertreter:in gewählt. Beide sind Ansprechpartner:innen für die Belange der Doktorand:innen und stehen dem Promotionsausschuss beratend zur Seite.
Bei Interesse zur Mitarbeit bzw. zu den Modalitäten der Kandidatur und Wahl, wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro.