Geisenheimer Prüfsiegel

Geisenheimer Prüfsiegel

Die Qualitätskontrolle hat in den Korkhandelsfirmen einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. Neben Betrieben, die auch heute noch auf Kontrollen verzichten, gibt es Firmen, die in den letzten Jahren eigene Labors aufgebaut haben und bei denen strenge Qualitätskontrollen fester Bestandteil des Produktionsablaufs sind.

Korkanbieter, die regelmäßig nach den im Testmethodenkatalog festgelegten Vorschriften arbeiten, können seit November 1999 das "Geisenheimer Prüfsiegel" beantragen. Dabei werden, unter der Leitung des Instituts für Oenologie, sämtliche Verfahrensschritte bei der Produktion und Qualitätskontrolle von Flaschenverschlüssen aus Naturkork erfasst und dokumentiert. Im Gegensatz zu Zertifizierungen nach DIN oder TÜV, die keine inhaltliche Bewertung der Qualität einschließen, werden beim "Geisenheimer Prüfsiegel" die Untersuchungskriterien durch die "Geisenheimer Testmethoden" vorgegeben. Ein Vorgehen nach beliebigen Kontrollen genügt nicht.

Das Prüfsiegel dokumentiert die ständigen Qualitätskontrollen nach Vorgaben und unter Aufsicht von Geisenheim. Es kann zwar keinesfalls eine hundertprozentige Garantie geben, macht aber die Verwendung von Kork sicher.

Eine genaue Beschreibung der Qualität ist eine wichtige Voraussetzung bei der Auswahl und Verarbeitung aller Materialien. Standardisierte Produktionsverfahren nach DIN ISO 9000 erfordern, dass alle in der Produktion eingesetzten Materialien - auch aus Gründen der Produkthaftung - genau spezifiziert werden.

Es ist daher unumgänglich, auch ein Naturprodukt wie Kork genau zu untersuchen, um seine Eigenschaftenbeschreiben zu können. Dies muss schon bei der Korkproduktion im Erzeugerland geschehen und auch in den Veredlungsbetrieben fortgesetzt werden. Da es sich bei Korkuntersuchungen oft um sogenannte "zerstörende Prüfungen" handelt und die Untersuchungen zu dem auch teilweise sehr aufwendig sind, wird normalerweise nach Stichprobenplänen gemäß ISO vorgegangen.

Der Weg zum Prüfsiegel

Der Weg zum Prüfsiegel ist weit. Mit der Bewerbung wird ein Erhebungsbogen in Geisenheim eingereicht, in dem Fragen zur Zertifizierung, zur Betriebsstruktur und Logistik und zu den Laborkontrollen detailliert beantwortet und belegt werden müssen. Nur bei der Erfüllung der Ausgangsvoraussetzungen kommt es zum zweiten Schritt der Kontrollmaßnahmen, dem sog. Erstaudit.

Beim Erstaudit werden zunächst die Angaben im Erhebungsbogen vor Ort eingehend geprüft. Bei einer Betriebsinspektion werden die Produktionsstätten und der Laborbereich besichtigt und die betriebsinternen Abläufe überprüft. Neben der Einrichtung wird insbesondere auf die Prüfung der Sachkenntnis des Personals und die Dokumentation der Tätigkeiten geachtet.

Die Prüfung beim Erstaudit gliedert sich in zwei Hauptbereiche

  • Verhältnisse und Qualitätskontrollen im Ursprungsland
  • Qualitätskontrollen im Veredlungsbetrieb (Wareneinganskontrollen, -ausgangskontrollen, Produktionskontrollen)

Beim Gespräch mit dem Qualitätsbeauftragten des Unternehmens werden u.a. auch Art und Umfang zurückliegender Reklamationsfälle im Betrieb sowie die entsprechende Abwicklung dieser Vorgänge angesprochen. Nach dem Erstaudit wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, in dem die entsprechenden Änderungs- und Verbesserungsvorschläge formuliert sind. Alle Veränderungen im Betriebsablauf oder bzgl. Lieferanten, auch anstehende Reklamationsfälle, müssen unmittelbar nach Geisenheim gemeldet werden. Nach Änderung bemängelter Punkte beim Erstaudit bzw. Mitteilung noch fehlender Informationen erfolgt das zweite Audit.

Mit bestandenem Audit ist der Betrieb "Anwärter" für das Geisenheimer Prüfsiegel. Weitere reguläre Audits, die mindestens einmal pro Jahr stattfinden , können in unterschiedlicher Form durchgeführt werd

  • Angemeldetes Audit zu einem vorher vereinbarten Termin
  • Unangemeldetes Audit (Betriebsprüfung ohne Voranmeldung)
  • Markttest (Korken werden auf dem freien Markt erworben, geprüft und die Ergebnisse mit den Prüfungen dieser Partie in der Firma verglichen, oder aber auch Rückverfolgung anhand reklamierter Korkpartien).

Werden zwei Audits in Folge erfolgreich bestanden, so kann frühestens ein Jahr nach bestandenem Erstaudit das Prüfsiegel für ein Jahr erteilt werden, das dann jährlich erneut bestätigt werden muss. Treten beim regulären Audit Unregelmäßigkeiten und Beanstandungen auf, so wird in einem weiteren Audit geprüft, ob das Prüfsiegel aberkannt werden muss.

Vor Erteilung des Prüfsiegels wird auch zumindest eine Kontrolle bei den Lieferanten der Korkveredler im Ursprungsland vorgenommen. Betriebe, die Korken im Erzeugerland herstellen, müssen sich am sog. "Quercus Codex" orientieren und danach zertifiziert sein oder eine solche Zertifizierung anstreben. Alle Lieferanten bzw. Veränderungen im Lieferantenverhältnis müssen nach Geisenheim mitgeteilt werden.

Testmethoden

Der Methodenkatalog beinhaltet mechanisch-physikalische Messungen. Methoden zur Beschreibung mikrobiologischer und chemischer Eigenschaften von Korken sind in der aktuellen Auflage nicht aufgeführt.

Wichtige Voraussetzung bei der Auswahl der einzelnen Arbeitsmethoden war neben der Sicherheit der Aussagekraft auch die Praktikabilität. Nur Methoden die möglichst wenig störanfällig sind und auch die Untersuchung von umfangreichen Stichproben zulassen, können in der Praxis Anwendung finden.

Die ausgearbeiteten Untersuchungsmethoden - einschließlich Stichprobenauswahl - wurden in Form von QM-Arbeitsanweisungen geschrieben. Sie enthalten genaue Angaben über Zweck und Meßprinzip der Prüfungen, die zur Prüfung erforderlichen Prüfmittel und die Durchführung der Messungen, sowie Hinweise zur Beurteilung der Meßergebnisse.

Es muß hier betont werden, daß zur Durchführung aller Untersuchungen eine geeignete Laboreinrichtung und geschultes Personal vorhanden sein müssen. Gerade bei sensorischen Tests kann nur von erfahrenen Personen eine richtige Auswertung vorgenommen werden. Der Aufwand an Material und Zeit für die Untersuchungen ist enorm. Da es sich bei Naturkorken um ein sehr heterogenes Material handelt, müssen große Stichproben untersucht werden, um gesicherte Aussagen über die Qualität zu ermöglichen.

Daher ist es sinnvoll die Tests an großen Grundgesamtheiten - also möglichst schon frühzeitig bei der Korkherstellung - durchzuführen.

Eine Untersuchung von kleinen Lieferpartien im beschriebeben Umfang wäre völlig unwirtschaftlich und kaum machbar.

Die in den "Geisenheimer Testmethoden" beschriebenen Verfahren entsprechen dem aktuellen Wissensstand.

Sicherlich müssen sie von Zeit zu Zeit den neuesten Erkenntnissen angepaßt werden, weshalb die Aufnahme neuer Methoden in den jeweils aktuellen Metodenkatalog vorgesehen ist.

In der Methodensammlung wird zwischen den

 unterschieden.

 

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Der Vertrieb der Fachpublikation GEISENHEIMER TESTMETHODEN erfolgt über das Insitut für Oenologie:

Hochschule Geisenheim, Institüt für Oenologie, Blaubachstraße 19, D-65385 Geisenheim

Email: Oenologie@hs-gm.de
Tel. +49 6722 502 171
Fax +49 6722 502 170

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