FAQ zum Vorpraktikum

Alle wichtigen Infos rund ums Vorpaktikum

Für viele unserer Studiengänge ist das Vorpraktikum eine wichtige Voraussetzung, um in Geisenheim studieren zu dürfen. Deine Fragen dazu kannst du in den einzelnen Studiengangsvorstellungen oder im Chat des Studierenden-Service stellen. Außerdem haben wir Dir einige FAQs weiter unten auf der Seite zusammengestellt, damit Du Dich bei Bedarf auch vor und nach dem Chat noch informieren kannst.

Wie lange dauert das Vorpraktikum?

Gartenbau (B.Sc.) 12 Wochen, davon mindestens 8 Wochen bis Vorlesungsbeginn des 1. Semesters
Getränketechnologie (B.Sc.) 12 Wochen
International Wine Business (B.Sc.) 12 Wochen
Internationale Weinwirtschaft (B.Sc.) 12 Wochen
Landschaftsarchitektur (B.Eng.) 12 Wochen
Lebensmittellogistik und -management (B.Sc.) kein Vorpraktikum nötig
Lebensmittelsicherheit (B.Sc.) kein Vorpraktikum nötig
Weinbau und Oenologie (B.Sc.) 26 Wochen

FAQ Allgemeine Fragen zum Vorpraktikum

Wie weise ich mein Vorpraktikum nach?

Alle Studiengänge der Hochschule Geisenheim setzen sowohl für das erste, als auch für die höheren Fachsemester, ein studiengangspezifisches Praktikum voraus. Das Praktikum ist in Form einer Bescheinigung des Praktikumsbetriebes (auf Geschäftspapier), aus der die Praktikumsdauer und die ausgeübten Tätigkeiten hervorgehen, nachzuweisen. Die Bescheinigung muss im Original mit Ihrem Immatrikulationsantrag eingereicht werden.

Was ist, wenn ich mich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Vorpraktikum befinde und noch keine Praktikumsbescheinigung habe?

Sie können Ihrer Bewerbung gerne eine vorläufige Praktikumsbescheinigung beifügen. Hier sollte der geplante Zeitraum und die vorgesehenen Tätigkeiten schriftlich vom Praktikumsbetrieb bestätigt werden. Die endgültige Bescheinigung kann dann nach Beendigung des Vorpraktikums nachgereicht werden.

Kann das Vorpraktikum auch im Ausland absolviert werden?

Grundsätzlich können auch Praktika im Ausland anerkannt werden. Diese bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des Praktikumsbeauftragten. Bitte setzen Sie sich vorab mit dem Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs in Verbindung.

Muss ich Berichte über meine Praktikumstätigkeiten anfertigen?

Nach den Vorgaben der für die Studiengänge geltenden Praktikumsordnungen müssen Praktikumsberichte (Studiengang Landschaftsarchitektur: Erfahrungsberichte) über die Praktikumstätigkeiten angerfertigt werden.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen zu den einzelnen Studiengängen auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim.

Die Anzahl der Praktikumswochen und die entsprechenden Vorpraktikumsbeauftragten der einzelnen Studiengänge finden Sie unter: https://www.hs-geisenheim.de/studium/studieninteressierte/studiengaenge/uebersicht-der-studiengaenge/

FAQ zum Vorpraktikum im Studiengang Getränketechnologie (B.Sc.)

Welche Vorleistungen kann ich mir auf das 26-wöchige Praktikum anrechnen lassen?

Wer bereits eine einschlägige Ausbildung in einem getränkeproduzierenden Betrieb abgeschlossen hat, oder schon einen entsprechenden Meisterbrief hat, muss kein Vorpraktikum machen. Als Nachweis dient der Gesellen- bzw. Meisterbrief.  Es gibt auch fachfremde Berufsausbildungen (Beispielsweise CTA mit bis zu 8 Wochen), die zum Teil auf das Vorpraktikum angerechnet werden können. Das ist aber in jedem Fall mit dem Vorpraktikumsbeauftragten abzuklären.

Welcher Praktikumsbetrieb ist für mich geeignet?

Überlegen Sie sich, welche Interessenschwerpunkte Sie haben! Möchten Sie lieber etwas in einem Handwerksbetrieb oder einem Industriebetrieb lernen? Sind Sie an der Herstellung von Bier- und Biermischgetränken interessiert, dann ist eine Industriebrauerei was für Sie. Begeistern Sie sich eher für alkoholfreie Getränke wie beispielsweise Limonaden, dann sollten Sie lieber zu einem großen Erfrischungsgetränkehersteller oder Mineralbrunnen gehen.

Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?

Die Industrie- und Handwerkskammern haben Listen mit einschlägigen Ausbildungsbetrieben. Hier können Sie sich informieren. Möglicherweise haben Sie Freunde oder Bekannte, die in der Getränkeindustrie tätig sind, dann können Sie ggf. über diesen Personenkreis Informationen erhalten. Haben Sie getränkeherstellende Betriebe in Ihrer Nähe, dann bewerben Sie sich doch einfach dort auf einen Praktikumsplatz.

Was ist bei der Auswahl des Praktikumsbetriebs zu beachten?

Der Betrieb muss zwingend ein anerkannter Ausbildungsbetrieb in der einschlägigen Fachrichtung sein. Das heißt, dass eine Fruchtsaftkelterei, die Sie als möglichen Praktikumsbetrieb ins Auge gefasst haben, auch Fachkräfte für Fruchtsafttechnik ausbildet bzw. ausbilden darf.

Gibt es an der Hochschule Geisenheim eine Datenbank mit Praktikumsplätzen?

Nein, die Hochschule Geisenheim führt keine Datenbank mit Betrieben, die geeignet sind. Sie müssen sich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern (s. auch „Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?“)

Vermittelt die Hochschule Geisenheim Praktikumsplätze?

Nein, die Hochschule Geisenheim vermittelt keine Praktikumsplätze an Studienbewerberinnen und -bewerber.

Muss ich mein Praktikum in einem Betrieb absolvieren oder kann ich die 26 Wochen auch auf mehrere Betriebe aufteilen?

Zeit allerdings auch auf mehrere Betriebe aufteilen. Allerdings sollten mindestens zwei Monate am Stück in einem Betrieb absolviert werden. Beispielsweise ist folgende Aufteilung möglich: zwei Monate in einer Brauerei und vier Monate in einem Mineralbrunnen.

FAQ zum Vorpraktikum im Studiengang Weinbau & Oenologie (B.Sc.)

Welche praktische Vorbildung ist erforderlich?

Klassischerweise beginnt das Studium an der Hochschule Geisenheim, nachdem die Interessierten die Hochschul- oder Fachhochschulreife erlangt und das obligatorische mindestens 26-wöchige Vorpraktikum absolviert haben. Wir empfehlen allen Studieninteressierten vor dem Studienbeginn ein mindestens einjähriges Vorpraktikum oder eine Ausbildung zu absolvieren. So entwickeln sie ein viel besseres Verständnis für die Vegetationsphasen und Arbeitsabläufe, die im Studium und später im Beruf auf sie zukommen. Daneben besteht die Möglichkeit eines dualen Studiums bei dem die Berufsausbildung und das Studium kombiniert werden.

Ersetzt eine abgeschlossene Berufsausbildung das Praktikum?

Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Winzer/in, Küfer/in (Weintechnologe/in) sowie in allen sonstigen einschlägigen Ausbildungsberufen der Getränkewirtschaft ersetzt das Praktikum.

Kann das Praktikum auch in Teilzeit absolviert werden?

Das Praktikum ist ein Vollzeitpraktikum und kann nicht parallel zu einer andersartigen Tätigkeit (Schule oder Beruf) durchgeführt werden.

Welche Arbeitsbereiche soll das Praktikum umfassen?

Das Praktikum sollte die Arbeitsbereiche Rebschnitt oder Laubarbeiten, Bodenpflege- und Rebschutzmaßnahmen, Traubenlese, Verarbeitung und Einlagerung des Mostes sowie Ausbau, Abfüllung und Verpackung des Weines, Qualitätskontrolle, Vermarktung und Betriebsorganisation umfassen.

Welche Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb erfüllen?

Das Praktikum kann nur in Ausbildungsbetrieben der für den Studiengang zugelassenen Ausbildungsberufe absolviert werden. Das Praktikum wird anerkannt, wenn durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wird, dass der Betrieb nach Größe, Ausstattung und Vermarktung dem Praktikumsziel gerecht wird.

Um welche Art Ausbildungsbetriebe handelt es sich?

Zugelassene Ausbildungsbetriebe für den Studiengang Weinbau und Oenologie sind entsprechend geeignete Weingüter, Winzergenossenschaften sowie Wein- und Sektkellereien.

Ein Praktikum in einem Spezialbetrieb wird bis zu 2 Monaten angerechnet. Als Spezialbetriebe gelten zum Beispiel: Rebveredlungsbetriebe, Weinlaboratorien und Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft, Weinhandelsbetriebe (Groß- und Einzelhandel), Süßmostbetriebe, Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkehersteller, Mineralwasserbetriebe sowie Brauereien und Brennereien und fachbezogene Verbände und Institutionen.

Kann das Praktikum auch in zwei verschiedenen Betrieben durchgeführt werden?

Der Ausbildungsbetrieb kann während des Praktikums gewechselt werden, wenn dies für eine intensive Ausbildung erforderlich ist.

Kann das Praktikum im familieneigenen Betrieb durchgeführt werden?

Elterliche Betriebe und Betriebe naher Verwandter sind nur zugelassen, wenn die Betriebe anerkannte Ausbildungsbetriebe sind.

Kann das Praktikum auch im Ausland durchgeführt werden?

Ein Praktikum außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich möglich, bedarf bei einem Zeitraum von mehr als 3 Monaten aber unserer vorherigen Zustimmung. Durch geeignete Unterlagen muss nachgewiesen werden, dass der Betrieb nach Größe, Ausstattung und Vermarktung dem Praktikumsziel gerecht wird.

Wie findet man geeignete Ausbildungsbetriebe?

Neben der eigenen (Internet-) Recherche erteilen folgende Institutionen Auskunft:

  • für Sekt- und Weinkellereien die örtlichen Industrie- und Handelskammern der verschiedenen Regionen.
  • für Weinbaubetriebe
  • in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe oder Stuttgart
  • in Bayern die Regierung von Unterfranken in Würzburg
  • in Hessen das Weinbauamt Eltville
  • in Rheinland-Pfalz die Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach
  • im Saarland die Landwirtschaftskammer in Saarbrücken
  • in Sachsen die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft, Fachbereich Gartenbau und Landespflege In Dresden
  • für das Weinbaugebiet Saale-Unstrut das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung in Weißenfels

Daneben empfehlen sich z.B. die Mitgliedsbetriebe des Verbandes deutscher Prädikatsweingüter (VDP).

Wer muss die Durchführung des Praktiums bestätigen?

Die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter stellt am Ende des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung aus. Aus der Bescheinigung muss die Dauer des Praktikums hervorgehen.

Müssen Praktikumsberichte angefertigt werden?

Der Inhalt des Praktikums muss durch mindestens 8 Erfahrungsberichte im Umfang von jeweils mindestens 2 Seiten (DIN A 4) zu den einzelnen Arbeitsvorgängen dokumentiert werden. Erfahrungsberichte sind individuell angefertigte schriftliche Aufzeichnungen, die den Arbeitsablauf, das Arbeitsziel, den zeitlichen Umfang, die benötigten Geräte, die betrieblichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten einzelner Arbeitsvorgänge wie z. B. Rebschnitt, Laubarbeit, Teilentfruchtung, Weinlese, Pressen, Filtration, Kommissionierung, Preislistengestaltung, Präsentation u. a. m. beschreiben. Eine Auflistung der täglich anfallenden Arbeiten sind keine Erfahrungsberichte.

Müssen die Praktikumsberichte von der Ausbildungsleiterin/dem Ausbildungsleiter kontrolliert werden?

Die Erfahrungsberichte müssen der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter zur Einsicht vorgelegt und von diesen abgezeichnet werden.


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z.B. Termin persönliche Beratung, Zusendung Informationsmaterialien, Einladung zu anderen Terminen

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