Organisation & Tipps – Informationen für internationale Studieninteressierte und Studierende

Herzlich willkommen!

Unsere "Organisation & Tipps" Seite bietet Ihnen kompakte, nützliche Informationen zu den Studien- und Lebensbedingungen in Geisenheim. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über alles Wichtige, das Sie wissen sollten, bevor Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Auch wenn Sie sich schon für ein Studium in Geisenheim entschieden haben, können Sie hier nützliche Alltagstipps finden. 

Alle Informationen rund um Ihre Bewerbung für einen Studiengang an der Hochschule Geisenheim erhalten Sie hier.


Bei allen weiteren Fragen berät Sie das Team des International Office gern weiter! 

Angebote der Hochschule Geisenheim University (HGU)

Wo kann ich mich über die Angebote informieren?

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung wird von den Leiter/innen der verschiedenen Studiengänge vorgenommen. Bei ihnen erfahren Sie mehr über die einzelnen Lehrveranstaltungen, Praxisphasen und Berufsaussichten im gewünschten Studiengang.

Informationsveranstaltungen

Im Frühjahr und Herbst finden „Studieninfotage“ statt, bei denen Studieninteressierte die Möglichkeit haben, sich über das Studienangebot und die Studienvoraussetzungen zu informieren.

Messen

Die HGU ist jedes Jahr auf verschiedenen Fachmessen Fach- und Bildungsmessen innerhalb Deutschlands und im Ausland vertreten. 

Was kann ich studieren?

Studieninteressierte haben die Möglichkeit aus einem vielseitigen Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen zu wählen.

Nutzen Sie unseren Studiengangswähler, um herauszufinden, welcher Studiengang am besten zu Ihren Interessen passt!

Zum Studiengangswähler

Bitte beachten Sie die Bewerbungsinformationen für Bewerber mit ausländischen Zeugnissen.

Studiengang Abschluss Studienform Studienbeginn Unterrichtssprache
Gartenbau Bachelor Vollzeit Wintersemester Deutsch
Getränketechnologie Bachelor Vollzeit Wintersemester Deutsch
Getränketechnologie dual Bachelor Dual Wintersemester Deutsch
Getränketechnologie Master Vollzeit Wintersemester (empfohlen) oder Sommersemester Deutsch
Internationale Weinwirtschaft Bachelor Vollzeit Wintersemester Deutsch
International Wine Business Bachelor Vollzeit Wintersemester Englisch
Landschaftsarchitektur Bachelor Vollzeit Wintersemester Deutsch
Landschaftsarchitektur dual Bachelor Dual Wintersemester Deutsch
Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung Master Vollzeit, berufsbegleitend möglich Sommer- und Wintersemester Deutsch
Lebensmittellogistik und -management Bachelor Vollzeit Wintersemester Deutsch
Lebensmittelsicherheit Bachelor Vollzeit Wintersemester Deutsch
Lebensmittelsicherheit dual Bachelor Dual Wintersemester Deutsch
Lebensmittelsicherheit Master Vollzeit Sommer- und Wintersemester Deutsch
Management in der Weinwirtschaft MBA Fernstudium, berufsbegleitend Sommer- und Wintersemester Deutsch
Oenologie Master Vollzeit Wintersemester (empfohlen) oder Sommersemester Deutsch
Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften Master Vollzeit Sommer- und Wintersemester Deutsch
Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen Master Vollzeit Sommer- und Wintersemester Deutsch
Vinifera EuroMaster Master Vollzeit Wintersemester Englisch
VITIS-VINUM Master Vollzeit Wintersemester Englisch, Italienisch
Weinbau und Oenologie Bachelor Vollzeit Wintersemester Deutsch
Weinbau und Oenologie dual Bachelor Dual Wintersemester Deutsch
Weinbau, Önologie und Weinwirtschaft Master Vollzeit Sommer- und Wintersemester Deutsch
Weinwirtschaft Master Vollzeit Wintersemester (empfohlen) oder Sommersemester Deutsch

Kosten und Finanzierung

Was kostet das Leben und Studieren in Deutschland?

Was kostet das Leben und Studieren in Deutschland?

Vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland sollten Sie sich Gedanken über die Finanzierung ihres Studiums und des Lebens machen. Studienbewerber:innen, die nicht aus EU- oder EWR-Ländern oder der Schweiz stammen, benötigen schon für die Beantragung eines Visums ein Financial Statement, mit dem Sie nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist (z.B. als Sperrkonto).

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium und sind zusätzlich noch auf weitere finanzielle Unterstützung, z.B. durch die Eltern oder ein Stipendium, angewiesen.

Stipendien

Stipendien sind begehrt und oftmals nicht leicht zu bekommen, aber ein Blick in die DAAD-Stipendiendatenbank kann sich lohnen. Als Studierender der HGU können Sie sich z.B. auf das Deutschlandstipendium bewerben. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Einreise z.B. beim Informationszentrum des DAAD (Deutschen Akademischen Austauschdienst) in Ihrem Herkunftsland über Möglichkeiten der Finanzierung zu informieren.

Kostenbeispiele für das Leben und Studieren in Deutschland

  • Semesterbeitrag an der HGU

In Deutschland und auch an der HGU gibt es keine Studiengebühren für normale Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge. Es muss nur für jedes Semester ein Semesterbeitrag gezahlt werden, die Höhe des Beitrags für jedes Semester finden Sie hier. Sie erhalten anschließend Ihre Student Card, die gleichzeitig auch das Semesterticket ist und mit dem Sie kostenfrei die öffentlichen Verkehrsmittel in einem großen Bereich in Hessen und Teilen von Rheinland-Pfalz nutzen können. Weiterhin sind in dem Beitrag die Sozialbeiträge des Studierendenwerks Frankfurt (Finanzierung von Mensa, Studentenwohnheimen, Sportanlagen etc.) und Verwaltungsgebühren enthalten.

Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten betragen in Geisenheim und der Region Rheingau ca. 600-850 Euro pro Monat und setzen sich in etwa aus folgenden Ausgaben zusammen:

    Miete

Dabei nimmt die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung mit ca. 300 – 400 Euro pro Monat einen großen Teil ein. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (bedeutet, dass Sie ein eigenes Schlafzimmer haben, jedoch Küche und Bad mit anderen Mitbewohner:innen teilen) oder in einem Studentenwohnheim kann günstiger sein.

    Mobiltelefon/WLAN

Es empfiehlt sich, nach der Ankunft in Deutschland eine deutsche SIM-Karte für Ihr Mobiltelefon zu kaufen. Dabei gibt es neben Anbietern wie den großen Telefongesellschaften auch die Möglichkeit, SIM-Karten mit günstigen Tarifen und unterschiedlichen Flatrates je nach Bedarf in Supermärkten und Discountern zu kaufen.

Denken Sie auch daran, dass eine kostenlose Alternative zur Nutzung des lokalen WLAN in Ihrer Wohnung oder mit Ihrem Mobiltelefon auch das kostenlose WLAN der Hochschule Geisenheim auf dem Campus ist, das alle immatrikulierten Studierenden mit Ihrem aktiven HGU-Account nutzen dürfen. Eine Anleitung dafür finden Sie hier.

    Strom/Heizkosten

In den meisten Fällen sind Stromkosten nicht in den Mietkosten für eine Wohnung enthalten und man sucht sich selbst einen Stromanbieter. Man schließt einen Vertrag mit dem gewählten Anbieter ab. Die Kosten für einen einzelnen Mieter in einer 1-Zimmer-Wohnung können ca. 25-45 Euro (je nach Nutzerverhalten) betragen. Einmal im Jahr erhalten Sie eine Abrechnung Ihres Stromanbieters, bei der Sie entweder Geld zurück erhalten oder nachzahlen müssen, je nachdem wie viel Strom Sie genutzt haben. Mit den Heizkosten verhält es sich ähnlich.

In vielen Mietangeboten ist eine Pauschale für die Heizkosten enthalten und Ihr Vermieter steht mit einem Gas- oder Ölunternehmen in Verbindung. Hier erhalten Sie im Normalfall einmal pro Jahr eine Heizkostenabrechnung (meist mit der Nebenkostenabrechnung), bei der Sie entweder Geld zurückerhalten oder nachzahlen müssen. 

Es gibt auch den Fall, dass Studierende monatlich eine Pauschalmiete inklusive Stromkosten und Heizkosten an den Vermieter überweisen, sich nicht selbst einen Stromanbieter suchen müssen und im Normalfall auch keine abweichenden Kosten zu erwarten haben. 

    Krankenversicherung

Alle Studierende der Hochschule Geisenheim sind spätestens bei Ihrer Immatrikulation dazu verpflichtet, eine Mitgliedschaft in einer von der HGU akzeptierten Krankenkasse für die Dauer ihres Studiums nachzuweisen. Es werden keine Reiseversicherungen akzeptiert! Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie aber trotzdem, dass Studierende aus Nicht-EU-Staaten auch eine Krankenversicherung für Ihre Anreise nach Deutschland benötigen, wenn Ihre gewählte Krankenversicherung für das Studium diesen Zeitraum oder dies Leistung nicht beinhaltet!

    Rundfunkbeitrag (GEZ)

Alle Haushalte in Deutschland zahlen einen Rundfunkbeitrag. Pro Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, auch wenn Sie keinen Fernseher oder kein Radio haben! Das Einwohnermeldeamt übermittelt Ihre Daten automatisch. Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag (Studis-online)

 

Weitere Informationen zum Thema Lebensunterhaltungskosten (study-in.de)

 

Was muss ich beachten, wenn ich während des Studiums arbeiten oder ein Praktikum machen möchte?

Es gibt bestimmte Vorgaben, wie viel internationale Studierende arbeiten dürfen und wie viel verdient werden darf. Bitte beachten Sie also unbedingt die arbeitsrechtlichen Regelungen für internationale Studierende. Wer dagegen verstößt, kann im schlimmsten Fall aus Deutschland ausgewiesen werden!

Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit finden Sie hier (Publikation des DAAD, Januar 2017).

 

Grundlegende Informationen (ohne Anspruch auf Gewähr und Vollständigkeit):

Studierende aus EU und EWR

haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind deutschen Studierenden gleichgestellt.

Studierende, die nicht aus Ländern der EU oder des EWR stammen

dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Wer mehr arbeiten möchte, benötigt eine Zustimmung der Agentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde.

Arbeiten als wissenschaftliche Hilfskraft

Wer als wissenschaftliche Hilfskraft arbeiten möchte, darf diese Arbeit zeitlich unbegrenzt ausüben. Trotzdem muss die Ausländerbehörde darüber informiert werden.

Selbstständigkeit und freiberufliches Arbeiten

bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an den oder die zuständige:n Sachbearbeiter:in Ihrer Ausländerbehörde.

Wer zurzeit einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder ein Studienkolleg besucht

darf meist nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde arbeiten – und das nur beschränkt auf die Semesterferien!

 

Praktikum

Wer ein Praktikum absolviert und nicht aus EU oder EWR stammt,

muss wissen, dass das Praktikum als reguläre Arbeit zählt, auch wenn Sie während des Praktikums keinen Lohn erhalten. Jeder Tag des Praktikums wird von den erlaubten 120 Tagen abgezogen. Wenn Sie bereits 120 Arbeitstage gearbeitet haben, benötigen Sie für ein Praktikum die Zustimmung der Arbeitsagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde!!

Eine Ausnahme bilden Praktika, die in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel die berufsbezogene Praxiszeit an der HGU.

 

Wie finde ich einen Nebenjob?

Aktuelle Jobangebote finden Sie im Jobportal der HGU, am Schwarzen Brett im Mensagebäude und in den Instituten oder in der Auslage im Erdgeschoss des Studienzentrums. Vereinzelte Jobangebote finden Sie außerdem auch in StudIP. Im Internet gibt es zahlreiche Suchbörsen, wie das des Studentenwerk Frankfurts, die Sie nutzen können. Dort finden Sie sowohl studentische Nebentätigkeiten als auch Arbeitsstellen nach dem Studium.

Studienvorbereitung

Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?

Wenn Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, sollten Sie sich fristgerecht und mit vollständigen Bewerbungsunterlagen bewerben. Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen bewerben Sich für ein Bachelor- oder Master-Studium über das Online-Portal von Uni-Assist für den gewünschten Studiengang.

Wichtig: Bitte lesen Sie vorher die Bewerbungshinweise!

Warum muss ich ein Vorpraktikum machen?

Das Vorpraktikum ist eine Voraussetzung, um an der HGU studieren zu können und muss vor Beginn des Studiums absolviert werden.

Sie können entscheiden, ob Sie das Vorpraktikum in Deutschland oder in Ihrem Heimatland durchführen möchten. Auch eineim Heimatland erworbene Ausbildung in einem ähnlichen Tätigkeitsbereich kann ganz oder teilweise als Vorpraktikum anerkannt werden.

Für jeden Studiengang gibt es Ansprechpersonen, die Vorpraktikumsbeauftragten, die darüber entscheiden, ob Ihre Ausbildung ein Vorpraktikum ersetzen kann. Außerdem entscheiden sie, ob Ihr gewünschter Praktikumsbetrieb für ein Vorpraktikum geeignet ist. Daher empfehlen wir Ihnen, sich schon vor Beginn Ihres Vorpraktikums mit dem Vorpraktikumsbeauftragten in Verbindung zu setzen.

Das Vorpraktikum dauert je nach gewünschtem Studiengang zwischen 8 und 26 Wochen. Welche Anforderungen das Vorpraktikum erfüllen muss, können Sie in der jeweiligen Praktikumsordnung nachlesen. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Ende des Vorpraktikums einen ausführlichen Bericht schreiben und ihn bei den Vorpraktikumsbeauftragten einreichen müssen. Diese entscheiden, ob Ihr Vorpraktikum erfolgreich war und Sie diese Studienvoraussetzung erfüllt haben. 

Hier finden Sie Ihre Ansprechperson zum Vorpraktikum.

Wussten Sie schon?

In Deutschland greift der gesetzliche Mindestlohn. Im Rahmen eines in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Pflichtpraktikums, wie dem Vorpraktikum, sind Betriebe nicht verpflichtet, einen Lohn zu zahlen. Doch viele Betriebe sind bereit, die Praktikant/innen für Ihre Arbeit zu entlohnen. Es handelt sich hierbei allerdings um eine freiwillige Leistung.

Welche Sprachkenntnisse benötige ich, um an der HGU studieren zu können?

Alle Informationen zu den Sprachanforderungen, die Sie für ein Studium benötigen, finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anforderungen für deutschsprachige Bachelor- oder Masterstudiengänge, für den englischsprachigen Bachelorstudiengang International Wine Business und für das Studienkolleg!

Das Sprachenzentrum der HGU bietet Sprachkurse auf verschiedenen Niveaus an, an denen Sie während Ihres Studiums teilnehmen können. Informationen zu den Sprachkursangeboten finden Sie hier.

 

Was muss ich über die Einreise wissen? Was muss ich tun, um ein Visum zu erhalten?

Hier finden Sie aktuelle Informationen:
Wichtige Informationen des DAAD zum Thema Visum

Bürgerinnen und Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz benötigen zum Studium in Deutschland kein Visum. Es reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Sie müssen lediglich Ihren Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. 

Studierende aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, den USA sowie dem Vereinigten Königreich können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise nach Deutschland beantragen. Dies gilt auch für Studierende aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern sie nicht beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten.
Informieren Sie sich bitte trotzdem immer zuvor beim Auswärtigen Amt, ob Sie vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen!

 

Infos für visumpflichtige Studienbewerber und -bewerberinnen:

Wer einen Studienaufenthalt in Deutschland plant, muss bei der Deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland in den meisten Fällen ein Visum für Studienzwecke beantragen, das nach der Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird.

Ein Visum zu Studienzwecken erhalten Sie, wenn Ihnen schon die Zulassung zum Studium vorliegt.

Wer noch auf den Zulassungsbescheid wartet oder eine Aufnahmeprüfung machen muss, beantragt ein Studienbewerbervisum.

Sie sollten sich immer bei der für Sie zuständigen Deutschen Botschaft oder Konsulat informieren!

Wichtig: Es kann bis zu 8 Wochen und länger dauern, bis Ihnen ein Visum ausgestellt wird. Bitte planen Sie genügend Zeit für Ihre Vorbereitungen ein!

 

Bitte beachten Sie:

Wer nur mit einem Touristen- oder Besuchervisum oder mit einem Sprachkursvisum einreist, muss erneut in sein Herkunftsland zurückkehren und das benötigte Visum von dort aus beantragen! Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie mit einem Studienbewerbervisum nicht arbeiten und kein Praktikum absolvieren dürfen!

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie in der Regel:

  1. einen gültigen Reisepass (mind. 6 Monate)
  2. die Mitteilung, dass die Hochschule die Bewerbungsunterlagen von uni-assist im Bewerberportal bereitgestellt bekommen hat (für die Bewerbung um ein Studienbewerbervisum) oder den Zulassungsbescheid der Hochschule (für die Bewerbung um ein Visum zu Studienzwecken)
  3. ein Finanzierungsnachweis, der bestätigt, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland während des Studiums sorgen können, z.B. in Form von 1) Sperrkonto, 2) Stipendium, 3) Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person, die sich für Sie verpflichtet, 4) Erklärung über die Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern, 5) Förderung nach dem deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Sie müssen nachweisen, dass Ihnen pro Monat der geforderte Mindestbeitrag zur Verfügung steht und das erste Studienjahr vollständig finanziert ist.
  4. einen Mietvertrag oder Housing Letter (ausgestellt von der jeweiligen Hochschule)
  5. einen Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz (lesen Sie alles zum Thema Krankenversicherung hier)

Die Gültigkeitsdauer des Visums ist zweckgebunden und wird für die Dauer von 3 Monaten bis zu 1 Jahr ausgestellt. Innerhalb des vorgegebenen Zeitraums muss der Zweck erfüllt - z.B. studienvorbereitende Maßnahmen innerhalb von 2 Jahren- abgeschlossen sein.

Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium ist beschränkt auf den gewählten Studiengang und Hochschule, kann jedoch bei nachvollziehbaren Gründen geändert werden.

 

In Deutschland angekommen:

Einige Tage nach der Registrierung Ihres Wohnsitzes (im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) melden Sie sich bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde an und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis, die ähnlich wie das Visum, zweckgebunden und befristet ist.

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken benötigen Sie in der Regel:

  1. Reisepass, eventuell mit Visum
  2. Mietvertrag
  3. Meldebescheinigung
  4. Anmeldeformular/ Application form (meistens auf den Webseiten der jeweiligen Ausländerbehörde zu finden)
  5. Passfoto (biometrisch)
  6. Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule (oder vorbehaltlicher Zulassungsbescheid, wenn Sie Studienbewerber:in sind)
  7. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis)
  8. Nachweis über einen gültigen Krankenversicherungsschutz

Die Bearbeitungskosten betragen ungefähr 100 Euro.

Grundsätzlich gilt, dass die Aufenthaltserlaubnis für maximal 2 Jahre (je nach Gültigkeit des Finanzierungsnachweises und der oben aufgelisteten Dokumente) ausgestellt wird und rechtzeitig vor Ablauf der Frist auf maximal 2 Jahre verlängert werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde überprüfen kann, ob Sie Ihr Studium ernst nehmen und in einer angemessenen Zeit abschließen können.

Wichtig:

Ihre Aufenthaltserlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie Deutschland länger als 6 Monate verlassen oder ohne Abstimmung mit der Ausländerbehörde die Hochschule oder den Studiengang wechseln!

 

Was ist der "Elektronische Aufenthaltstitel"? 

Den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erhalten Sie in Form einer Plastikkarte und Sie weisen damit Ihr Aufenthaltsrecht innerhalb Deutschlands und der EU nach. Der eAT ersetzt seit 01.09.2011 den Aufkleber im Nationalpass.

Bitte wenden Sie sich mindestens 1 Monat vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde, da die Produktion des neuen eAT mehrere Wochen beträgt.

Die Bestimmungen zur Erwerbsfähigkeit, Beschäftigung und weiteren Punkten werden sowohl auf ein Zusatzblatt gedruckt als auch im Speicher- und Verarbeitungsmedium des eAT gespeichert.

Informationen zum eAT (BAMF)

 

Zuständige Ausländerbehörden:

  • bei Wohnsitz im Rheingau:
    Ausländerbehörde Bad Schwallbach
    Heimbacher Str. 7
    65307 Bad Schwalbach
    Telefon: +49(0)6124/5100
    auslaenderbehoerde(at)rheingau-taunus.de
     
  • bei Wohnsitz in Wiesbaden:
    Ausländerbehörde Wiesbaden
    Alcide-de-Gasperi-Str. 3
    65197 Wiesbaden
    Telefon: +49(0)611/31-7474
    auslaenderbehoerde(at)wiesbaden.de

         Terminvereinbarung nötig!

 

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte erkundigen Sie sich immer bei der zuständigen Deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland und der Ausländerbehörde in Deutschland!

Allgemeine Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zu Einreise und Aufenthalt (DAAD Publikation, Januar 2017) 

Das International Office berät Sie gern zu Einreise und Aufenthalt, damit einem guten Start nichts mehr im Wege steht. 

Informationen des Landes Hessen

Organisation der Einreise nach Deutschland

Wohnungssuche früh vorbereiten!

Vor Ihrer Einreise nach Deutschland sollten Sie sich frühzeitig (mindestens 8-12 Wochen vor Ihrer Einreise) nach einer Wohnung oder einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft umsehen. Auch die umliegenden Orte des Rheingaus oder die Städte Wiesbaden oder Mainz sollten Sie bei der Suche in Betracht ziehen. Mit Ihrem Semesterticket können Sie auf weiten Strecken Hessens und Teilen von Rheinland-Pfalz kostenlos fahren. Außerdem erreichen Sie auch Ingelheim und Bingen kostenlos mit den Autofähren.

Private Studierendenwohnheime in Geisenheim erwarten meist eine Vertragsdauer von mindestens einem Jahr. Besonders zu Semesterbeginn im Winter kommt es zu Engpässen - bewerben Sie sich so früh wie möglich! 

 

Welche Arten des Wohnens gibt es?

Eine Wohnung in Geisenheim kostet ungefähr 300 - 500 Euro pro Monat. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) oder in einer WG kann günstiger sein. Wohngemeinschaften haben neben dem günstigeren Preis außerdem den Vorteil, dass Sie dort gleich Kontakte zu anderen Studierenden knüpfen und Ihre Deutschkenntnisse praktizieren können. Gerade für Studierende, die noch nie in allein in einer eigenen Wohnung gelebt haben, kann eine Wohngemeinschaft den Einstieg in das Leben in einem fremden Land erleichtern.

Die eigene Wohnung ist meist teurer als ein Zimmer im Studentenwohnheim oder in der WG, aber oft die erste Wahl v.a. für Studierende mit Kindern und/oder Partner.

Eine weitere kostengünstige Möglichkeit wäre, nach einem „Zimmer zur Untermiete“ zu suchen. Bei dieser Wohnform leben Sie in einem Haus oder einer Wohnung innerhalb einer Familie oder bei Senioren, denen der eigene Wohnraum zu groß geworden ist. Sie haben ein eigenes Zimmer, teilen sich oft Küche und Bad mit den Vermietern. 

Häufig suchen auch Studierende neue Mieter zur „Zwischenmiete“, etwa während sie ein Auslandspraktikum oder Auslandssemester absolvieren. Wohnungsangebote für Zwischenmiete sind auf oft auf einen kurzen Zeitraum befristet und stellen nur eine Übergangslösung dar.

Studentenwohnheime bieten kleine separate Wohneinheiten für Studierende und ihre begrenzten Plätze sind sehr begehrt. 

 

Wie miete ich eine Wohnung?

Wie miete ich eine Wohnung?

In Deutschland sind Mietverträge auf unbestimmte Zeit am üblichsten. Es gibt jedoch auch Mietverträge, die Sie für eine bestimmte Dauer an eine Wohnung binden, wie z.B. bei Verträgen mit privaten Studentenwohnheimen. Das Problem an befristeten Verträgen ist, dass man nicht ohne Zustimmung des Vermieters vorzeitig ausziehen und den Vertrag beenden kann. Der Vermieter kann verlangen, dass Sie die Miete für die Vertragsdauer weiterzahlen und er muss auch keinen Nachmieter, den Sie ihm vorschlagen, akzeptieren.

Bei unbefristeten Verträgen gibt es immer eine Kündigungsfrist, die zu beachten ist. Außerdem ist zum Einzug auch eine Kaution fällig, die der Vermieter als Sicherheit behält und Ihnen bei Ihrem Auszug wieder zurückzahlt, sofern Sie die Wohnung ohne Schäden hinterlassen haben.

Tipps zur Wohnungssuche erhalten Sie beim International Office. Auf Wunsch begleitet Sie ein Buddy zu einem Wohnungsbesichtigungstermin, wenn Sie sich allein zu unsicher fühlen.

Weitere Informationen bietet auch das Wohnheimwörterbuch des Deutschen Studentenwerks Weitere Sprachen

 

Typische Abkürzungen

Auf der Suche nach einer Wohnung begegnen Ihnen bei Angeboten meistens folgende in Deutschland übliche Abkürzungen:

 

1 ZKB

1 Zimmer mit Küche und Bad

1 ZKBB

1 Zimmer mit Küche, Bad und Balkon

1 ZKBT

1 Zimmer mit Küche, Bad und Terrasse

1 ZKDB

1 Zimmer mit Küche, Diele und Bad

1 ZKDD

1 Zimmer mit Küche, Diele, Dusche

DG

Dachgeschoss

EG

Erdgeschoss

EFH

Einfamilienhaus

DHH

Doppelhaushälfte

EBK

Einbauküche

WG

Wohngemeinschaft (eigenes Schlafzimmer und mit anderen Mitbewohner/innen gemeinschaftlich genutztes Badezimmer und Küche)

KM oder kalt

Kaltmiete (Grundmiete für die Nutzung der Räumlichkeiten, ohne Nebenkosten)

WM oder warm

Warmmiete (inklusive Nebenkosten, d.h. Müllabfuhrgebühr, Wasserverbrauch, Hausmeister, meist auch Heizkosten). Manchmal sind die Heizkosten nicht in der Warmmiete enthalten!

zzgl.

zuzüglich (z.B. zzgl. Strom)

möbliert / teilmöbliert

Die Wohnung/das Zimmer ist voll oder zum Teil ausgestattet mit Möbeln

Kaution

Eine Sicherheit für den Vermieter, die meist bei Einzug zu entrichten ist. Die Kaution wird Ihnen i.d.R. wieder voll oder teilweise ausgezahlt, wenn Sie die Wohnung in einwandfreiem Zustand bei Auszug übergeben. Bei Schäden innerhalb der Wohnung kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, um damit die Wohnung zu renovieren.

Mietvertrag

Bitte lesen Sie den Mietvertrag genau durch und gehen ggf. mit einer weiteren Person zu einer Wohnungsbesichtigung und lassen sich den Mietvertrag genau erklären. In einigen Fällen muss der Vormieter die Wohnung beim Auszug renovieren (Wände frisch streichen, Schäden beseitigen) oder  aber der neue Mieter muss dies schon beim Einzug in die Wohnung erledigen, dafür dann aber nicht beim Auszug.

WE

Wohneinheit

Zwischenmiete

Manche Studierende verlassen Geisenheim, um ein Auslandspraktikum oder –semester zu verbringen und vermieten ihre Wohnung oder ihr Zimmer für einen befristeten Zeitraum zur Zwischenmiete.

Kündigungsfrist

Es gelten für die Kündigung von Wohnungen, Zimmern und Studentenwohnheimen bestimmte Kündigungsfristen. Zeitlich befristete Verträge sind meist nicht kündbar. Die Kündigungsfristen sind im Mietvertrag geregelt.

Wie finde ich eine Wohnung?

Wohnen in Geisenheim und dem Rheingau

Die Hochschule Geisenheim bietet mehrere Möglichkeiten, Mieter und Vermieter zusammenzubringen.

  • Das Online-Portal „Wohnraum gesucht“ des Studentenwerks Frankfurt: Schnell und kostenfrei für Vermieter und Mieter können auf www.wohnraum-gesucht.de möblierte oder unmöblierte Zimmer und Wohnungen angeboten werden.
  • Die Facebook-Gruppe "AStA Geisenheim: WG- und Wohnungsbörse": Freien Wohnraum kostenfrei suchen und anbieten funktioniert auch über facebook. Die Facebook-Gruppe "AStA Geisenheim: WG- & Wohnungsbörse" wird vom AStA der Hochschule Geisenheim betreut.
  • Das Schwarze Brett: Das schwarze Brett mit Wohnungsangeboten und -gesuchen befindet sich im Campus-Gebäude der Hochschule Geisenheim.

Hinweise für Vermieter: Gesucht werden sowohl möblierte als auch unmöblierte Wohnungen und Zimmer, längerfristig oder auch zur Zwischenmiete. Bieten Sie alles an, gerne auch die im Winter nicht vermietete Ferienwohnung! Nutzen Sie bitte vorzugsweise die Online-Plattformen. Damit erleichtern Sie nicht nur unseren ausländischen Studierenden die Suche. Falls Sie Unterstützung beim Einstellen Ihres Angebots benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den AStA (asta(at)hs-gm.de) oder rufen Sie uns an unter 06722 502 786 (ggf. Anrufbeantworter). Gerne bestücken wir auch unser Schwarzes Brett mit Ihrem Wohnungsangebot.

 

Studierendenwohnheime

Studierendenwohnheim Geisenheim
Studentenwerk Frankfurt
Eibinger Weg 1b
63566 Geisenheim
Bewerbungsformular

Rhenanenhaus
G.V. Rhenania zu Geisenheim
Rüdesheimer Straße 16
65366 Geisenheim
haus.ahv(at)rhenania-geisenheim.de

Alte Sektkellerei
Gebäude alte Sektkellerei Grundbesitz- und Verwaltungs-GmbH
Rheinstraße 5
65366 Geisenheim
info(at)alte-sektkellerei.de

Studierendenwohnheim „CUBE“ Oesrich-Winkel
KAFEMA Verwaltungs- und Baubetreuungs GmbH
Rohrbergstraße 23
65343 Eltville
info(at)kafema-verwaltungs-gmbh.de

Studierendenwohnheim Oestrich-Winkel
VEGIS® Immobilien
Rheingaustraße 1a
65375 Oestrich-Winkel
rheingau(at)vegis-immobilien.de

Studierendenwohnheim „Friedrich-Naumann-Str. 1“
LINHARD Verwaltungen GmbH
Friedrich-Naumann-Straße 1
65197 Wiesbaden
Tel. +49 6101 870 721
Andreas.Nagy@LINHARDverwaltungen.de

Max Kade Haus / Studierendenwohnheim Adolfsallee
Studentenwerk Frankfurt
Adolfsallee 49-53
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 69 798 230 22
wohnen(at)studentenwerkfrankfurt.de
Weitere Informationen

Studentenwohnheim "Junges Wohnen"
Wohnen für Studies (WfS)
Langeooger Straße
65199 Wiesbaden
Tel.: +49 611 724 58 05
stenzel(at)wfswiesbaden.de
Bewerbungsformular

Studentenwohnheim "Camp Pieri"
Wohnen für Studies (WfS)
Sonnenblumenweg 6-12
65201 Wiesbaden
Bewerbungsformular

Brauche ich eine Krankenversicherung?

Alle Informationen zum Thema Krankenversicherung für das Studium finden Sie hier.

Informationen zur medizinischen Versorgung in Deutschland

Die deutsche Gesundheitsversorgung gehört zu den besten weltweit. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige wichtige Informationen zur medizinischen Versorgung vor. Die Informationen sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.  

Was tun im Notfall?

Wenn Sie starke Schmerzen haben und sich in einer lebensbedrohlichen Notsituation befinden, erreichen Sie den Rettungsdienst kostenlos unter Tel.: 112.

Der Notarzt und die Rettungssanitäter suchen  Sie zu Hause auf und führen vor Ort Erste-Hilfe-Maßnahmen durch und bringen Sie anschließend im Krankenwagen in die Notaufnahme eines Krankenhauses (meist das nächstgelegene Krankenhaus).

Bitte kontaktieren Sie den Rettungsdienst nur, wenn Sie sich in einer schweren lebensbedrohlichen Notsituation befinden. Ansonsten kann es passieren, dass Sie ein Strafgeld bzw. den Noteinsatz zahlen müssen!

Wenn es Ihnen sehr schlecht geht, Sie sich aber noch in der Lage fühlen zu laufen, können Sie die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses auch ohne Unterstützung durch den Rettungsdienst aufsuchen. In der Notaufnahme werden Sie bei schwerwiegenden Symptomen schnell untersucht.

Bei weniger schwerwiegenden, aber akuten Fällen wäre der ärztliche Bereitschaftsdienst im Krankenhaus vielleicht der bessere Ansprechpartner. Beim  ärztlichen Bereitschaftsdienst treffen Sie rund um die Uhr einen Arzt an. An Feiertagen, Abenden und Wochenenden, wenn die Praxen der Hausärzte und Fachärzte geschlossen sind, suchen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst auf.

Es wird unterschieden zwischen einem ärztlichen Bereitschaftsdienst, der von Hausärzten der Region organisiert wird und einem ärztlichen Bereitschaftsdienst im Krankenhaus. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter Tel.: 116 117 und auf der Homepage des Bereitschaftsdienstes. Hier erfahren Sie, welcher Arzt in Ihrer Umgebung Bereitschaft hat und suchen ihn nach telefonischer Anmeldung in seiner Praxis auf.

Notfall-Nummern

In Notfällen erreichen Sie die zuständigen Stellen kostenlos unter folgenden Telefonnummern:

Polizei

110

Feuerwehr Rettungsdienst

112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

116 117

Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V.

0800 00 04 88 1

Telefonseelsorge

0800 1 11 01 11 
0800 1 11 02 22

Hilfetelefon Schwangere in Not - anonym und sicher

0800 40 40 020

Kinder- und Jugendtelefon

0800 1 11 03 33

Sperrnotruf

116 116

Behördenruf

115

Elterntelefon

0800 1 11 05 50

Giftnotruf

Hessen, Rheinland-Pfalz

06131 19240

Weitere Notfallnummern finden Sie im Telefonbuch 

Bei unklaren Krankheitsbildern ist es häufig nötig, nach einem ersten Besuch im Krankenhaus oder des Hausarztes noch weitere Fachärzte, die sich auf bestimmte Gebiete spezialisiert haben (wie z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Chirurg, Radiologe, Hautarzt usw.) aufzusuchen. Der Hausarzt wird Sie beraten und anweisen einen Spezialisten aufzusuchen.

 

Es handelt sich bei meinem Problem nicht um einen Notfall - was tun?

Der Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner bei Beschwerden, die keiner Notfallbehandlung bedürfen. Den Hausarzt wählen Sie selbst nach Ihrer Einreise nach Deutschland aus. Bei Ihrem ersten Besuch füllen Sie einen Anmeldebogen aus und legen Ihre EHIC-Karte (falls vorhanden) vor. Wenn Sie bei Ihrer heimischen Krankenkasse geblieben sind, müssen Sie ggf. für die medizinische Leistung in Vorlage treten und das Geld später bei Ihrer heimischen Krankenkasse zurückfordern.In vielen kleineren und größeren Städten gibt es eine Auswahl an Hausärzten. Der Hausarzt entscheidet, ob er Sie bei Ihrem Krankheitsbild selbst heilen und unterstützen kann oder ob ein Besuch bei einem spezialisierten Facharzt notwendig ist.

Für gesetzlich Versicherte gilt: Der Hausarzt stellt einen „Überweisungsschein“ aus, auf dem die Diagnose und die benötigte Fachrichtung vermerkt ist. Mit diesem Überweisungsschein vereinbaren Sie einen Termin bei einem von Ihnen ausgewählten Facharzt. Der Hausarzt kennt die Fachärzte der Region und kann Ihnen einen Tipp geben, an wen Sie sich wenden sollten. Beim Facharzt legen Sie dann Ihre Überweisung und Ihre EHIC-Karte vor.

Für jedes neue Quartal benötigen Sie einen neuen Überweisungsschein und alte, nicht eingesetzte Scheine verlieren ihre Gültigkeit.

Als Privatversicherter erhalten Sie keinen Überweisungsschein und können Ihren Facharzt ohne Überweisungsschein aufsuchen.

Bitte bedenken Sie, dass man in Deutschland oftmals lange (Wochen bis Monate) auf einen Facharzttermin warten muss – wenn es sich nicht um einen absoluten Notfall handelt.

Bitte beachten Sie, dass viele Hausarzt-Praxen nur vormittags geöffnet sind, je nach Größe der Praxis aber auch an einigen oder allen Abenden. Viele Praxen haben mittwochs nur vormittags geöffnet. Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt.

Für den Besuch bei einem Zahnarzt, den Sie sich ebenfalls selbst in Ihrer neuen Wohnumgebung aussuchen können, benötigen Sie keinen Überweisungsschein vom Hausarzt, sondern nur Ihre EHIC-Karte. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Zahnbehandlungen in Deutschland von der Krankenkasse übernommen werden.

Auch für schwere, akute Zahnschmerzen gibt es einen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst, den Sie an Feiertagen, Abenden und Wochenenden erreichen können.

Wussten Sie?

Viele deutsche gesetzliche Krankenkassen bieten einen „Terminservice“ an und helfen Ihnen dabei, einen früheren Facharzttermin zu bekommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fachärzte

Für alle körperlichen und psychischen Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind gibt es spezialisierte Fachärzte, die Ihnen weiterhelfen können. Bitte erkundigen Sie sich schon bei der Terminvereinbarung, ob zum Termin ein Überweisungsschein vorgelegt werden muss.

Eine Übersicht über die Fachärzte der Region bietet der Gesundheitswegweiser des Rheingau-Taunus-Kreises (pdf)

Gesundheitswörterbuch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Studierendenwerks

In Deutschland angekommen

Was ist nach meiner Ankunft zu tun?

Einige große Schritte haben Sie schon geschafft – Sie haben eine Unterkunft gefunden und Ihr Studium steht kurz bevor.

Wohnsitz anmelden

Jeder, der nach Deutschland zieht, muss i.d.R. innerhalb von 1 Woche bei dem für den eigenen Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro den neuen Wohnsitz anmelden.

Zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und als Nicht-EU-Bürger eventuell ein Visum
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Kopie der „Meldebescheinigung“, die Sie z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos brauchen.

Auch wenn Sie wieder umziehen sollten, müssen Sie sich am neuen Wohnort erneut anmelden. Die Abmeldung des bisherigen Wohnortes erfolgt i.d.R. automatisch, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie unbedingt aufheben müssen.

Wichtig: Sollten Sie nach Ihrem Studium wieder aus Deutschland ausreisen, bitte unbedingt den Wohnsitz eigenständig abmelden, da es sonst zu Problemen hinsichtlich der Rundfunkgebühren kommen kann.

Zuständige Einwohnermeldeämter:

Bürgerbüro Geisenheim

Beinstrasse 9
Zimmer 401
65366 Geisenheim

Bürgerbüro Wiesbaden

Dotzheimer Straße 8
65185 Wiesbaden

 

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Falls Sie Nicht-EU-Bürger/in sind, müssen Sie im nächsten Schritt zu der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn Sie bei der Wohnsitzanmeldung, der Kontoeröffnung oder beim Besuch der Ausländerbehörde Hilfe benötigen, unterstützen die Buddys Sie gern!

Zu Beginn jedes Semesters bietet das International Office Bustransfers zur Ausländerbehörde Bad Schwalbach an. Informieren Sie sich kurz nach Ihrer Ankunft nach einem Termin im International Office. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich von einem Buddy zu den Behördenterminen begleiten zu lassen. Bei Interesse fragen Sie beim International Office.

 Das International Office hilft Ihnen bei Fragen gern weiter. 

Internet und Telefon

Es gibt in Deutschland zahlreiche Anbieter für kombinierte Internet- und Festnetztelefon-Tarife oder Smartphone-Tarife. Es gibt Tarife, die an Verträge mit einer Laufzeit von mind. 1 Jahr gebunden sind und Tarife, wie Prepaid (man lädt eine gewünschte Summe auf die Sim-Karte und kann diese nicht überziehen) oder Postpaid (man bezahlt auf Rechnung – diese Tarife gibt es mit oder ohne Vertragslaufzeit). Falls Sie einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland planen und kein Kostenrisiko eingehen wollen, sollten Sie einen Internet- oder Telefon- oder Smartphone-Tarif ohne Vertragslaufzeit wählen. Für Smartphones gibt es außerdem Tarife mit Flatrates für die Nutzung von Internet und/oder Telefonaten, welche das mobile Surfen ermöglichen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie für Ihre Wohnung einen Internet- und/oder Telefonanschluss beantragen, kann sich die Umsetzung über Wochen bis Monate hinziehen. Eine kostenlose Alternative stellt die Nutzung des lokalen HSGM-WLANs am Campus dar. 

Informationen zur Einrichtung des HSGM-WLANs erhalten Sie beim IT-Service.

Was ist der Rundfunkbeitrag (GEZ)?

Mit dem Rundfunkbeitrag (GEZ) werden alle Bürger/innen an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender beteiligt. Den Beitrag müssen Sie auch zahlen, wenn Sie kein Empfangsgerät (wie TV, Radio, Computer) besitzen. Das Einwohnermeldeamt übermittelt Ihre Daten an die Landesrundfunkanstalt. Pro Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro/Monat erhoben.

Informationen zum Rundfunkbeitrag

Wie bezahlt man in Deutschland?

Für die Bezahlung Ihrer Miete ist es erforderlich, dass Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen. Größere Banken bieten kostenlose Girokonten für Studierende an. Wenn Sie Hilfe bei der Eröffnung eines Kontos brauchen, melden Sie sich beim International Office. In größeren Einkaufsmärkten und in vielen Geschäften, Tankstellen, Bars und Restaurants ist es möglich mit EC-Karte (Maestro) oder Kreditkarte (meist nicht gebührenfrei) zu bezahlen. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Einkauf/der Bestellung. In kleineren Läden und Restaurants kann meist nur bar gezahlt werden. Bargeld können Sie an den Schaltern oder Automaten in Ihrer gewählten Bank gebührenfrei abheben (z.B. Sparkasse: in allen Sparkassen-Filialen bundesweit). Sie können auch Geld an Automaten einer anderen Bank abheben, allerdings ist dafür meist eine Gebühr (ab 5 Euro) fällig.

Studienbeginn

Wie läuft die Immatrikulation ab?

Wenn Sie das uni-assist Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen haben und alle Zulassungskriterien zum Studium (Sprachkenntnisse, Vorpraktikum) erfüllen, erhalten Sie vom Studierendenbüro eine persönliche Einladung zur Immatrikulation. Aus dem Einladungsschreiben entnehmen Sie den Termin Ihrer Immatrikulation und welche Unterlagen Sie bei der Immatrikulation vorzeigen müssen.

Dies sind in der Regel:

  • Zulassungsbescheid der HGU
  • Originalzeugnis der Hochschulreife
  • Originalbescheinigung des abgeleisteten Vorpraktikums
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 2 Passfotos
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Originalzeugnis der DSH-Sprachprüfung (mind. DSH-2) oder vergleichbarer Sprachprüfung
  • Originalzeugnisse aus dem Heimatland sowie ggf. Originalzeugnis der Feststellungsprüfung oder Bewertung des Heimatzeugnisses

Die Mitarbeiter/innen helfen Ihnen anschließend beim Ausfüllen des Immatrikulationsbogens. Sie erhalten einen Überweisungsträger für die Überweisung des ersten Semesterbetrags, den Sie innerhalb von 3 Tagen begleichen müssen. Nach der Überweisung dauert es ca. 2 Wochen bis Sie Ihre Student Card im Studierendenbüro abholen können. Anschließend erhalten Sie per Post Ihre Zugangsdaten für Ihren persönlichen HSGM-Account.

Ihre Immatrikulationsbescheinigungen werden Sie für viele Gelegenheiten brauchen, so z.B. bei Terminen mit der Ausländerbehörde oder wenn Sie einen Nebenjob aufnehmen. Über Ihren QIS-Account können Sie sich Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie Ihre Studienbescheinigungen selbst ausdrucken oder als PDF versenden. Bitte denken Sie daran, den Semesterbeitrag für jedes Semester innerhalb des vorgegebenen Rückmeldezeitraums zu bezahlen! Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie dem Study Guide, den Sie beim Studierendenbüro erhalten.

Benötigen Sie Hilfe bei der Immatrikulation und bei der Aktivierung Ihrer Accounts? Gerne helfen Ihnen neben dem Studierendenbüro und dem International Office auch ein Buddy weiter. 

Meine ersten Ansprechpersonen an der HGU

Bevor Sie mit Motivation in Ihr Studium starten können, gibt es noch einige wichtige Erledigungen an der HGU zu machen. Das Studienzentrum im Müller-Thurgau-Haus ist Ihre erste Anlaufstelle für die Organisation des Studiums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gern bei Fragen und Problemen zur Verfügung

Die Abteilungen und Ansprechpersonen des Studienzentrums finden Sie hier

Ihre Ansprechpersonen für die Studienbewerbung, Fach- und Vorpraktikumsberatung finden Sie hier

Was muss ich beachten, um gut durch das Studium zu kommen?

Die Vorlesungen haben begonnen und Sie nehmen entsprechend Ihres Curriculums an Lehrveranstaltungen teil.

Einem reibungslosen Studienverlauf steht nichts mehr im Wege, wenn Sie sich für jedes Semester Ihr Modulhandbuch bzw. das Curriculum anschauen und sich bei Unklarheiten zeitnah an die Studiengang- und Prüfungsverwaltung oder Ihre Dozent/innen wenden. Dies bedeutet auch, geschickt zu planen, falls Sie Ihren Lebensunterhalt durch einen Nebenjob finanzieren.

Jedes Semester schließt mit einer Prüfungsphase, zu der sich alle Studierenden in einem vorgegebenen Anmeldezeitraum über das QIS-Portal anmelden.

Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Prüfung direkt im Anschluss an ein besuchtes Modul ablegen möchten oder zu einem späteren Zeitpunkt des Studiums.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen sollten, wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können. Bei Nichtbestehen haben Sie noch 2 Versuche, um die Prüfung erfolgreich nachzuholen.

Über kurzfristige Ausfälle von Lehrveranstaltungen, Verschiebungen oder Raumänderungen werden Sie über Ihren Stud.IP-Account bzw. per E-Mail informiert. Bitte checken Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.

Bitte informieren Sie bei Lehrveranstaltungen mit Präsenzpflicht Ihre/n Dozent/in, wenn Sie einmal nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können, beispielsweise weil Sie krank sind. Bitte bringen Sie auch in Erfahrung, wie oft Sie fehlen dürfen. Fehlen Sie zu oft, müssen Sie die Lehrveranstaltung wiederholen.

Ein wichtiger Bestandteil der praxisbezogenen Ausbildung an der HGU ist das berufspraktische Semester, das i.d.R. zwischen dem 4./5. Semester stattfindet und 3 Monate dauert.

Ein Tipp: Wenn Sie während des Studiums merken, dass Sie den Unterrichtsstoff nicht verstehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Dozent/innen und sprechen Sie mit anderen Studierenden. Nach Möglichkeit kann ein Nachhilfeunterricht oder ein Tutorium eingerichtet werden.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen für die Studiengangsorganisation und Prüfungsangelegenheiten sowie Ihr Curriculum. 

Hier finden Sie Informationen zum Stundenplan.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

In Deutschland wird im Alltag viel Wert auf Pünktlichkeit gelegt. Dies gilt im Besonderen auch für Studium und Beruf. Lehrveranstaltungen und Termine beginnen zu den vorgegebenen Zeiten. Daher ist es wichtig, sich an diese Zeiten zu halten, um nicht die Abfahrt zu einer Exkursion zu verpassen oder zu spät zu Kursen oder gar Prüfungen zu kommen. Daher halten Sie sich gut an Ihren Stundenplan und erfragen Sie Termine bei Kommiliton/innen oder Dozent/innen, wenn Sie sich einmal nicht sicher sind. Die meisten Informationen zum Studium liegen in schriftlicher Form vor, z.B. in QIS oder StudIP.

Auch Zuverlässigkeit wird von Ihnen während Ihres Studiums und im Berufsleben erwartet – Bei vielen Lehrveranstaltungen besteht Präsenzpflicht.

Der Studienalltag ist nicht immer einfach, doch soll Ihnen das Studium Freude machen.

Belohnen Sie sich nach dem Lernen und nutzen dafür z.B. die Freizeitangebote der HGU, des AStA Geisenheim oder der Region.

Was erwartet mich in den ersten Vorlesungswochen?

Jetzt startet die spannende Studienphase! In der ersten Woche werden Sie in die Lehrveranstaltungen eingeführt, erhalten eine Einweisung in die Nutzung Ihres HS-GM-Accounts und weitere elementare Informationen und knüpfen Kontakte zu Studierenden.

Einführungstage & "Welcome"-Veranstaltungen

Alle neuen Studierenden der HGU nehmen in den ersten Vorlesungstagen des Wintersemesters an Einführungsveranstaltungen des AStA und der Studiengangsleiter/innen teil. Sie erhalten erste wichtige Informationen zum Studienablauf, werden Lehrveranstaltungen zugeteilt und lernen den Campus und die Stadt Geisenheim kennen. Speziell für internationale Studierende gibt es zu Studienbeginn eine englischsprachige Stadtführung durch Geisenheim sowie Ausflüge und Veranstaltungen des International Office, die es ermöglichen, mit der neuen Umgebung vertraut zu werden und schnell andere Studierende kennenzulernen.

Studienfachberatung

Um sich optimal auf das Studium vorzubereiten, lohnt es sich frühzeitig Kontakt zu der für Ihren Studiengang zuständigen Ansprechperson aufzunehmen. Hier können Sie Fragen zum Curriculum oder den Modulhandbüchern stellen, die Ihnen einen Überblick über die Lehrveranstaltungen des Semesters bieten. Pro Semester müssen Sie eine bestimmte Anzahl an SWS (Semesterwochenstunden, 1 SWS = 45 min.) ableisten, um die einzelnen Module zu bestehen. Die Module bestehen aus Vorlesungen, Übungen, Studienleistungen, Praktika und Seminaren.

Student Card: ÖPNV-Ticket und mehr!

Etwa 2 Wochen nach Bezahlung des ersten Semesterbeitrags können Sie Ihre Student Card im Studierendenbüro, nach Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses, abholen. Die Student Card ist Ihr Studierendenausweis. Die Student Card dient als Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet des RMV und RNN sowie in Übergangsgebieten und für die Fähre zwischen Ingelheim und Oestrich-Winkel. Alle im RMV einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden, außer IC-, EC-, IR- sowie ICE-Züge.

Gleichzeitig dient Ihnen diese Chipkarte  als Bibliotheksausweis und , als Semesterticket und als elektronische Geldbörse zum Bezahlen in der Mensa der HGU.

Mit der Student Card können Sie weite Bereiche des RMV und RNN kostenlos nutzen. Um Ihre Reisen zu planen, gibt es im Internet zahlreiche Portale, die Ihnen die Verbindungen des ÖPNV anzeigen sowie diverse Apps für das Smartphone. Eine Alternative für kostengünstiges Reisen stellen Mitfahrzentralen dar. Auf verschiedenen Seiten können Sie sich informieren, wer zur gleichen Zeit an den gleichen Ort reisen möchte und mit ihm eine Fahrgemeinschaft mit dem privaten PKW bilden. Eine weitere sehr kostengünstige Alternative ist die Nutzung von Fernbussen für weite Strecken. Sie sind oftmals günstiger als Reisen mit Bahn oder Flugzeug. 

Ausführliche Informationen zur Geisenheimer Student Card finden Sie hier.

RMV

RNN

Mitfahrzentrale

IT-Zugang auf dem Campus

Das Rechenzentrum der HGU ist der zentrale Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik. Es betreibt die Kommunikationsinfrastruktur, Online-Dienst und die weiteren zentralen IT-Dienste der HGU. Die Mitarbeiter bieten Hilfestellung bei Fragen und Problemen mit den Diensten.

HSGM Account (IhrName@mail.hs-gm.de)

Nach Ihrer Immatrikulation erhalten Sie per Post die Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen HSGM-Account, mit dem Sie per E-Mail mit Dozent/innen, Hochschulmitarbeiter/innen und Studierenden kommunizieren. Auch Veranstaltungseinladungen werden auf diesem Wege verschickt. Rufen Sie Ihre E-Mails regelmäßig ab oder richten Sie sich eine Weiterleitung an Ihre private E-Mailadresse ein, um keine wichtigen Informationen zu verpassen! Wenn Sie Hilfe bei der Aktivierung Ihres Accounts benötigen, helfen die Buddys oder der IT-Service gerne weiter.

Mit Ihren Zugangsdaten haben Sie auf dem Campus-Gelände Zugriff auf das HSGM-WLAN.

QIS-System

Das QIS bietet Studierenden die Möglichkeit, sich komfortabel und sicher über das Internet mit dem Prüfungsverwaltungssystem der HGU zu verbinden. Hier können Sie sich u.a. sichverbindlich zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen anmelden oder Ihre Klausurergebnisse einsehen.

Stud.IP

Stud.IP ist das Lernmanagementsystem der HGU. Es bietet Studierenden, Lehrenden und Hochschulmitarbeiter/innen eine Kommunikationsplattform (Schwarzes Brett mit Stellenangeboten, Veranstaltungseinladungen, u.a.) und es werden Unterrichtsmaterialien bereitgestellt.

Studieren mit Familie

Kinderbetreuung

Während Ihres Studiums haben Sie ein Recht auf Leistungen zur Betreuung Ihres Kindes durch eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagesmutter.

Die HGU hat sich durch das Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ verpflichtet, sich für ein familienfreundliches Studieren und Arbeiten einzusetzen und berät Studierende zum Thema Kinderbetreuung.

Während der Sommerferien bietet die HGU eine zweiwöchige Kinderbetreuung für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren an. Außerdem gibt es in der Bibliothek der HGU eine Spielecke für Kinder. In der Bibliothek und in der Mensa gibt es Wickeltische in der Behindertentoilette im Untergeschoss.

Für die ganzjährige Kinderbetreuung stehen in Geisenheim mehrere Kindertagesstätten mit unterschiedlichen Konzepten zur Auswahl.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Familien-Servicebüro.

Nehmen Sie auch Kontakt zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf. 

Welche Mentoren-Programme gibt es?

Damit Sie Unterstützung auf,vor und während des Studiums in Geisenheim erhalten, wurden Mentorenprogramme eingerichtet. Geisenheimer Studierende helfen Ihnen gerne dabei, den studentischen und privaten Alltag zu organisieren.

Buddy-Programm

Im Rahmen des Pre-Study-Projektes wird ein Buddy-Programm zur Unterstützung von internationalen Studieninteressiertenangeboten. Die Buddys beraten Sie schon vor der Einreise nach Deutschland, helfen Ihnen bei Bedarf bei der Wohnungssuche und betreuen Sie nach Ihrer Einreise individuell bis zum Einstieg in das 1. Semester. Die Buddys begleiten Sie u.a. zu Behördengängen, zur Eröffnung eines Bankkontos, helfen beim Kennenlernen von Geisenheim, bei der Aktivierung des HS-GM-Accounts und organisieren Ausflüge. 

Mentorenprogramm des AStA

Während der Einführungstage werden die Erstsemester Mentorinnen und Mentoren aus demselben Studiengang zugewiesen, die bereits einige Semester an Erfahrungen gesammelt haben und Tipps zum Studium geben und beim Kennenlernen anderer Studierender helfen. Anmeldung Mentorenprogramm.

Berufsvorbereitung

Die wesentliche Aufgabe des Career Service ist die fachübergreifende Vorbereitung der Studierenden auf den Berufseinstieg durch gezieltes Coaching, Beratungsgespräche, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Unternehmen, Vermittlung von Hilfsangeboten und Angebot von berufsvorbereitenden Workshops zum Erwerb von Soft Skills und Veranstaltungen wie z.B. Ausflüge und Betriebsbesichtigungen.

Beratungsthemen

Einstieg in eine berufliche Tätigkeit (nach dem Studium oder als studentische Nebentätigkeit), Reflexion der eigenen Stärken und Schwächen, Bewerbungstraining oder Suche nach Perspektiven bei drohendem Studienabbruch.

Zum Career Service

Weitere Angebote der HGU

Hochschulsport und AStA

Der Hochschulsport der HGU bietet allen Studierenden und Pre-Study-Teilnehmenden die Möglichkeit, aus einem vielseitigen Angebot die passende Sportart auszuwählen. Die angebotenen Kurse ermöglichen Ihnen einen angenehmen Ausgleich zum Lernalltag. In vielen Fällen ist die Teilnahme für Studierende kostenlos.

Service des AStA

Im Büro des AStA befindet sich das „Lädchen“, in dem sich Studierende mit einer Vielzahl von Schreibwarenartikeln zu günstigen Preisen versorgen können.

Außerdem bietet der AStA einen Ausleihservice an, bei dem Sie sich im Falle eines Umzugs oder einer benötigten Reparatur mit Werkzeug ausstatten können.

Zum AStA Geisenheim 

Wie und wo kann ich Leute kennenlernen?

Die Buddys und die Mentorinnen und die Mentorinnen und Mentoren können Ihnen dabei helfen, sich am Anfang zu orientieren und erste Kontakte zu knüpfen. Des Weiteren organisiert der AStA regelmäßig Veranstaltungen wie z.B. gesellige Abende am „Alten Weinfass“, die Semester-Opening-Partys oder Filmabende.

Die Termine des AStA finden Sie hier und auf Facebook

Auch Sport ist eine gute Möglichkeit, um neue Leute kennenzulernen. Als Studierende/r können Sie die Angebote des Hochschulsports überwiegend kostenfrei nutzen.

Oder werden Sie in folgenden Facebook-Gruppen aktiv, in denen Sie aktuelle Termine und Informationen zum Geschehen auf dem Campus finden oder Fragen stellen können:

Facebook "Campus Geisenheim"

Facebook "Internationals in Geisenheim"

Veranstaltungshinweise der HGU:

Facebook "Hochschule Geisenheim University"

Facebook "International Office"  

Termine und Veranstaltungen der HGU

Aktuelle News an der HGU

Geisenheim und die Umgebung kennenlernen

Damit Sie sich schnell in Geisenheim einleben, wird zu Beginn jedes Semesters eine Stadtführung angeboten, bei der Sie neben historischen Informationen auch nützliche Alltagstipps von Studierenden erhalten.

Die von Studierenden (z.B. AStA oder Buddys) organisierten Angebote wie die Campus-Rallye, Ausflüge, Filmabende, Grillabende oder Partys sind eine gute Möglichkeit, um einen authentischen Einblick in den studentischen Alltag zu bekommen.

Das Rhein-Main-Gebiet hat für Menschen aller Altersgruppen viel zu bieten. Durch die gute Verkehrsanbindung können Sie die umliegenden Städte Wiesbaden, Mainz oder Frankfurt leichterreichen. In 2-3 Stunden sind Sie mit dem Zug sogar schon in Köln. Für jeden Geschmack finden sich kulturelle Angebote. Auch der Rheingau verfügt über eine Vielzahl an kulturellen und kulinarischen Highlights. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Umgebung kennenzulernen, neue Eindrücke zu sammeln und Einheimische kennenzulernen.

Außerdem empfehlen wir allen englischsprachigen Studierenden, sich einen Grundwortschatz in Deutsch anzueignen, um sich im Alltag zu verständigen. Sie werden vielerorts merken, vor allem beim Kontakt mit älteren Menschen, dass deutsche Sprachkenntnisse von Vorteil sind. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie planen, in Deutschland ein Praktikum zu absolvieren oder eine Arbeit aufzunehmen.

Machen Sie sich selbst ein Bild!

Weitere Informationen

Hilfestellung bei Problemen

Es gibt verschiedene Beratungsangebote für Studierende, mit denen wir Ihren Alltag erleichtern und Sie in schwierigen Lebenslagen unterstützen möchten.

Psychologische Beratungsstelle der HGU

Offene Sprechstunde, mittwochs 16:00 – 17:00 Uhr
Zentrales Labor- und Institutsgebäude (ZIG), Raum 00.56

Tel: +49 6722 502 610
(nur während der offenen Sprechstunde)

Die offene Sprechstunde findet während der vorlesungsfreien Zeit nicht statt. Bitte vereinbaren Sie in dieser Zeit per E-Mail einen Beratungstermin mit Frau Helena Hecht, E-Mail

Beratungsangebote des Studentenwerks Frankfurt

Das Studentenwerk Frankfurt am Main bietet im eigenen Beratungszentrum verschiedene Beratungsleistungen für Studierende mit unterschiedlichen Problemen an. Zu den Themen gehören:

  • Finanzierung des Studiums
  • Rechtsberatung
  • Psychosoziale Beratung
  • Wohnen
  • Jobsuche
  • Studieren mit Kind
  • Soziale Fragen
  • Semesterticket-Härtefonds
  • BAföG (in Bockenheim)

Beratungszentrum des Studentenwerks Frankfurt

Wenden Sie sich auch an das International Office, wenn Sie ein Problem haben, bei dem Ihnen die genannten Stellen nicht weiterhelfen können. 

Weitere Service- und Beratungsangebote an der HGU

Integrationsbeauftragter
Moustafa Selim
Dr. Moustafa Selim
Gebäude 5903
Raum 04
Tel. +49 6722 502 419
Moustafa.Selim(at)hs-gm.de Details

Kontakt

Zusätzliche Kontaktmöglichkeiten

Sie erreichen das International Office über WhatsApp unter +49 170 9902851