Evaluationen im Bereich Studium und Lehre werden an der HGU basierend auf § 14 HessHG vorrangig mit der Zielsetzung der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Lehre und des Studienangebots durchgeführt.
Die HGU ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Evaluation und fühlt sich deren Standards für Evaluation verpflichtet.
Dazu werden im Laufe des "Student Life Cycle (SLC)" verschiedene standardisierte Befragungen der Studentinnen und Studenten vorgenommen. Je nach Evaluationsanliegen kommen ergänzend unterschiedliche Methoden zum Einsatz.
Eines ist allen Evaluationsmaßnahmen gemeinsam: sie leben von aktiver Beteiligung. Daher: Machen Sie mit!
Der Begriff Evaluation umfasst sämtliche Verfahren des systematischen Sammelns, Analysierens und Auswertens von Daten, die im Hinblick auf die Lehre und das Studienangebot an der HGU erhoben werden, um zu einer Bewertung der Aufgabenerfüllung in der Lehre zu gelangen. Sie legt eine Basis, um konkrete Handlungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung der Lehre und des Studienangebots einleiten zu können. Um das gewährleisten zu können, wird zunächst der Evaluationsbedarf festgestellt und ein darauf abgestimmtes Erhebungsinstrument entwickelt, bevor die Erhebung, zumeist in Form einer Befragung, durchgeführt wird. Die gewonnenen Informationen und Daten werden aufbereitet, ausgewertet und schließlich in einem Bericht zusammengefasst und interpretiert:
Mit jeder durchgeführten Evaluation lernen wir dazu. Wir nutzen die Angaben der Teilnehmenden, um die Lehre und das Studienangebot einschließlich der Rahmenbedingungen zu reflektieren und stetig zu verbessern. Um ein evaluationsfreundliches Klima an der HGU zu fördern und zur Moderation von Evaluationsprozessen zwischen allen Beteiligten beizutragen, benennt der Senat eine Evaluationsbeauftragte oder einen Evaluationsbeauftragten. Derzeit nimmt Herr Prof. Dr. Robert Göbel diese Beauftragung wahr. Er kann ebenso wie das Fachteam in allen Fragen rund um die Evaluation angesprochen werden.
An der HGU werden regelmäßig folgende Befragungen durchgeführt: Lehrveranstaltungsevaluationen, Erstsemesterbefragungen, Zufriedenheitsbefragungen sowie die landesweiten Befragungen der Absolventinnen- und Absolventen und Ehemaligen.
Sie möchten eine Lehrveranstaltung zur Evaluation anmelden oder haben eine Frage zum Thema Evaluation?
Dann schreiben Sie eine Mail an: evaluation(at)hs-gm.de
Lehrveranstaltungsevaluationen bieten Studierenden die Möglichkeit, ihren Dozentinnen und Dozenten ein Feedback zuder besuchten Lehrveranstaltung mittels eines standartisierten Fragebogens zu geben.
Sie setzen Impulse zum Dialog über gute Lehre zwischen Studierenden und Dozierenden und tragen so zur Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen bei. Die Lehrveranstaltungsevaluation thematisiert kommunikative, didaktische sowie inhaltliche Aspekte der Veranstaltungen.
Das Konzept sieht vor, ausgewählte Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Zusätzlich können Studierende von ihnen besuchte Lehrveranstaltungen und Dozierende jederzeit zur Evaluation vorschlagen, wenn sie dazu einen Bedarf sehen. Die Hochschule Geisenheim führt Lehrveranstaltungsevaluationen jeweils zum Ende eines Semesters online über Stud.IP durch.
Dozentinnen und Dozenten sind aufgefordert, die Ergebnisse mit den Studierenden zu besprechen, um die Qualität ihrer Lehrveranstaltung zu sichern bzw. zu verbessern.
Die Erstsemesterbefragungen werden in der ersten Hälfte des Wintersemesters durchgeführt und verfolgen den Zweck, Antworten auf zentrale individuelle und institutionelle Einflussfaktoren zu erhalten, die in Verbindung mit der Studieneingangsphase bzw. der Studierfähigkeit der Studienanfängerinnen und -anfänger stehen: Vorbildung, Studienerwartung, Studienwahl und Studieneinstieg. Eine gelungene Studieneingangsphase verringert den Abbruch des Studiums und trägt aktiv zum Studienerfolg bei. Dieser Zusammenhang zwischen Studieneingang und Studienerfolg buchstabiert sich exemplarisch mit Blick auf die Vorbildung wie folgt aus: Je besser die Vor- bzw. Ausbildung der Studienanfängerinnen und -anfänger, desto leichter fällt ihnen die Bewältigung des Arbeitspensums während ihres weiteren Studienverlaufs; bei der Studienwahl: Eine wohlüberlegte, informatorisch unterstützte Studienwahl trägt eher dazu bei, sich in einen Studiengang einzuschreiben, der den studentischen Erwartungen und Wünschen entspricht. Studienfachwechsel oder gar -abbruch werden unwahrscheinlicher und ein kontinuierlicher Wissensaufbau wird von Beginn an möglich.
Die Zufriedenheitsbefragungen werden ebenfalls in der ersten Hälfte des Wintersemesters durchgeführt und verfolgen den Zweck, Antworten auf zentrale Studiengang-übergreifende und Studiengang-spezifische Einflussfaktoren zu geben, die in Verbindung mit studentischer Zufriedenheit unter Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte des Studiums stehen: Studiengangwahl, Rahmenbedingungen des Studiums und der Lehre sowie Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Befragt werden hierzu alle zwei Jahre die Studierenden im dritten und fünften Fachsemester.
Absolventinnen/Absolventen-Befragungen sind ein wertvolles Bindeglied zwischen Studien- und Berufs- bzw. Arbeitswelt und liefern eine wichtige Informationsbasis zu folgenden thematischen Feldern:
Die Hochschule Geisenheim nimmt jährlich an dem bundesweiten Kooperationsprojekt Absolventenstudie (KOAB) teil, welches durch das Institut für angewandte Statistik (ISTAT) koordiniert und ausgewertet wird.
Etwa 1,5 Jahre nach Ihrem Abschluss werden alle Absolventinnen und Absolventen eines Jahres (WiSe + SoSe) kontaktiert und gebeten an der Umfrage teilzunehmen. Die Ergebnisse dienen der Studiengangsentwicklung.
Mit dem Wintersemester 2024/25 startet das Land Hessen eine "Ehemaligenbefragung". Ehemalige sind in diesem Fall alle Personen, die an der HGU ein Studium begonnen und dann die Hochschule ohne Abschluss verlassen haben.
Weitere Informationen zur Ehemaligenstudie erhalten sie in Kürze hier.
Das Hessische Hochschulgesetz (HessHG) verlangt von den Hochschulen, dass sie regelmäßig verschiedene Aspekte evaluieren:
§ 14 – Qualitätssicherung, Berichtswesen
(1) Die Hochschulen evaluieren regelmäßig die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere in Studium und Lehre, Forschung, Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Internationalisierung und interkultureller Integration, Gleichstellung, Wissens- und Technologietransfer, Weiterbildung und Verwaltung unter Berücksichtigung der Entwicklungen in Wissenschaft, Kunst, Gesellschaft und Berufswelt; sie untersuchen die Gründe, die bei Studierenden zum Abbruch des Studiums führen. Bei der Evaluation sind in regelmäßigen Abständen externe Sachverständige hinzuzuziehen. Im Rahmen der Akkreditierungsverfahren entwickelt die Hochschule ein Qualitätsmanagement-System, bei dem die Expertise von Externen, Lehrenden und Studierenden zur Verbesserung der Qualität in der Lehre genutzt wird und der Dialog zwischen den Beteiligten gestärkt wird. An der Evaluation von Studium und Lehre sind die Studierenden durch Bewertung der Lehrveranstaltungen und durch Beratung der Ergebnisse in den Gremien zu beteiligen. Die Ergebnisse sind den Beteiligten der Evaluation und den Studierenden des Studiengangs in geeigneter Weise bekanntzumachen und fließen in die Weiterentwicklung von Studium und Lehre ein. Das Nähere, insbesondere das Verfahren, die Beteiligung der Mitglieder sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten, regelt die Hochschule durch Satzung. Die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation sind zu veröffentlichen.
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(7) Die Hochschulen dürfen personenbezogene Daten ihrer ehemaligen Mitglieder und Angehörigen nutzen und bei den staatlichen Prüfungsämtern erheben, soweit dies zum Zwecke der Befragung im Rahmen der Qualitätssicherung, des Berichtswesens und von Evaluationen oder zur Pflege der Verbindung mit diesen Personen erforderlich ist und diese nicht widersprechen. Die Befragten sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und die Möglichkeit zum Widerspruch der Nutzung hinzuweisen. Näheres kann die Hochschule durch Satzung regeln.
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Hinsichtlich der Konzeption, Implementierung und Umsetzung der Evaluationsverfahren werden an der HGU die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) berücksichtigt. Diese sind: Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness, Genauigkeit.