Unter Evaluation wird allgemein ein Verfahren verstanden, das in systematischer Weise Daten erhebt, analysiert und in Bezug auf zuvor festgelegte Zielsetzungen bewertet, um darauf aufbauend konkrete Handlungsmaßnahmen zur besseren Zielerreichung anregen zu können. Durch verschiedene Evaluationsverfahren gewonnene Daten und Informationen dienen der kontinuierlichen Feststellung des Qualitätsstandes von Lehre und Studium. Sie geben Aufschluss darüber, inwieweit Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
Evaluationen dienen der Transparenz und Bewusstseinsförderung im Hinblick auf die Qualität von Lehre und Studium, dem individuellen Feedback auf Ebene der Lehrenden, der studiengangsorientierten Rückmeldung und dem Erkennen von Problemfeldern mit anschließender gemeinsamer Entwicklung von Lösungsstrategien. Sie dienen ebenso zur Rechenschaftslegung der Hochschule gegenüber der Öffentlichkeit. Evaluationsverfahren tragen zur Erleichterung von (Re-) Akkreditierungen bei. Die Evaluationsergebnisse finden Eingang in die Studiengangs- und Entwicklungsplanung der Hochschule Geisenheim.
Die Abteilung Weiterentwicklung Lehre und Studium führt Evaluationen in unterschiedlichen Formen durch: Erhebung und Auswertung statistischer Daten, quantitative Befragungen und qualitative Interviews, Diskussionen unter den beteiligten Akteuren sowie Einbeziehung von externen und internen Sichtweisen und Rahmenbedingungen.
Die Hochschule Geisenheim hat mit dem Studiengang Landschaftsarchitektur Dual bisher nur einen akkreditierten dualen Studiengang. Bei den anderen Studiengängen ist ein dualer Einstieg möglich. Dieser ist individuell mit der jeweiligen Studiengangsleitung zu besprechen.
Das Projekt ProDual verfolgt das Ziel, die notwendigen Strukturen und Prozesse aufzubauen und zu etablieren, um das Studienangebot um Duale Studiengänge zu erweitern.
In Hessen hat sich die Landesregierung 2015 dazu entschlossen, im Rahmen eines zunächst zwar grundsätzlich zeitlich unbefristeten, aber über die Dauer von 5 Jahren zu evaluierenden Modellversuches auch Personen ohne Berufserfahrung oder Aufstiegsfortbildung einen Hochschulzugang zu ermöglichen. Die „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ vom 16.12.2015 regelt, dass im Rahmen des Modellversuches diejenigen eine (eingeschränkte) Hochschulzugangsberechtigung erhalten, die einen mittleren Schulabschluss erworben und eine mindestens dreijährige Berufsausbildung mit einer Mindestdurchschnittsnote von 2,5 erfolgreich abgeschlossen haben. Sie sind hierdurch anderen Studieninteressierten mit beruflicher oder schulisch erworbener Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt.
Die Projektgruppe befasst sich mit der Gruppe der beruflich Qualifizierten an der Hochschule Geisenheim und beschäftigt sich mit der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung im Hinblick auf diese Zielgruppe und Unterstützungsangeboten für eben diese.
Mehr Informationen zu dem postgradualen Studiengang Management in der Weinwirtschaft (MBA) finden Sie hier.
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