Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte finden Sie hier die Neue Dienstanweisung zum Umgang mit dem Corona-Virus im Geschäftsbereich des Hessisches Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Streichung der betrieblichen 3G-Regelung im Sinne des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) (ist aus der Anweisung nicht so klar ersichtlich, wird aber so kommuniziert)
- Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im Sinne der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Meldepflicht etc. bleiben bestehen
- Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden bleibt bestehen (wenn Abstand nicht gewährleistet ist)
- Anpassung der Regelungen für die öffentlichen Veranstaltungen – hier fällt die 2G plus Regel und Veranstaltungen können nach eigenen Maßgaben durch geführt werden
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Hans Reiner Schultz
Präsident