Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden in folgender Zusammensetzung zusammen mit jeweils einer Stellvertretung durch den Senat der HGU gewählt:
Aufgaben:
Sitzungsfrequenz: 2x / Semester
Nächste Termine: 19. Oktober 2020/ 19. Januar 2021
Abgabefrist für die Einreichung von Anträgen ist der 1. Oktober 2020 / 21. Dezember 2020
Unsere Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner können bei Konfliktsituationen im Betreuungsverhältnis als Anlaufstelle fungieren und bei der Lösung von Schwierigkeiten beratend zur Seite stehen.
Bei diesen Konflikten handelt es sich nicht (immer) um Mobbing (dafür gibt es unseren Mobbingbeauftragten) oder wissenschaftliches Fehlverhalten (dafür gibt es unsere Ombudspersonen), sondern z.T. um persönliche Dinge im besonderen Verhältnis zwischen zu Promoviernder/Promovierenden und Betreuerin/Betreuer.
Die Vertreterin oder der Vertreter aus der Gruppe der zu Promovierenden wird im Senat zusammen mit einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter gewählt.
Sie sind Ansprechpartner/innen für die Belange der Doktorandinnen und Doktoranden und stehen dem Promotionsausschuss beratend zur Seite.
Als Vertrauensperson und erste Ansprechpartnerin/erster Ansprechpartner in Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten werden die Ombudpersonen im Senat gewählt.
Was fällt unter wissenschaftliches Fehlverhalten?
• Falschangaben (erfinden oder verfälschen von Daten / Ergebnissen)
• Verletzung geistigen Eigentums (Plagiate, Ideen- u. Erkenntnisdiebstahl, unbefugte Veröffentlichungen)
• Unbefugte Inanspruchnahme einer (Mit-) Autorenschaft
• Sabotage von Forschungstätigkeiten
• Beseitigung von Primärdaten
• Mitverantwortung für Fehlverhalten (Beteiligung am Fehlverhalten, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht)
• Fehlverhalten von Gutachtern / Gutachterinnen oder Gremienmitgliedern