Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,
die neue Dienstanweisung des Landes Hessen, die ab dem 2.4.2022 gilt, gebe ich hiermit zur Kenntnis.
In Anlehnung an diese Dienstanweisung und die Belange des Infektionsschutzes hat der Krisenstab für die Hochschule Geisenheim ab dem 2.4.2022 folgende Regelungen beschlossen:
- Streichung der betrieblichen 3G-Regelung im Sinne des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es erfolgte keine Überprüfung mehr bei Studierenden und Mitarbeitenden. Die bisher geführten Aufzeichnungen (bei Mitarbeitenden) sind zu löschen.
- Die Maskenpflicht in den Gebäuden der Hochschule bleibt bis auf Weiteres bestehen (die Regelung nimmt Bezug auf den Arbeitsschutz und die derzeitige Gefährdungsbeurteilung). Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher.
- Auf SARS-CoV-2 positiv getestete Personen müssen dem Campus fern bleiben. Hier gelten die Regeln zur Freitestungsdauer.
- Angehörige oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner von positiv getesteten Personen, die aber selbst negativ getestet sind, können je nach Arbeitssituation (z.B. Einzelbüro) ihren Verpflichtungen auf dem Campus nachgehen. Bei Unsicherheiten hierzu bitte die Arbeitssicherheit, Dr. Karsten Rose Karsten.Rose(at)hs-gm.de oder Hannah Schmidt-Weis Hannah.Schmidt-Weis(at)hs-gm.de kontaktieren.
- Die Dokumentation des Zutritts von Räumen (QR-Code) wird beendet.
- Anspruch auf einen kostenfreien PCR besteht nach wie vor (nicht in finanzielle Vorlage treten):
- Wenn der vorherige Bürgertest (zertifizierte Antigentest) positiv ausgefallen ist.
- Wenn der von Ihnen ordnungsgemäß durchgeführte Selbsttest positiv ausgefallen ist.
- Wenn typische Symptome für eine Infektion auftreten (z. B. Fieber, Husten, Halsschmerzen).
Bitte bleiben Sie gesund!
Prof. Dr. Hans R. Schultz
Präsident