Corona-Informationen für Studierende

Herzlich willkommen an der Hochschule Geisenheim

Hygienemaßnahmen und Regelungen für Lehrveranstaltungen

Für Lehrveranstaltungen im gelten die folgenden Regelungen und Maßnahmen:

  • Die Sitzpläne sichern keine Distanz mehr von mind. 1,5 m zum Sitznachbarn oder der Sitznachbarin.
  • Die Hygieneregeln des RKI sind einzuhalten (Niesetikette, Handhygiene).
  • Die Räume sind, wenn keine technische Lüftung vorhanden, mehrmals täglich oder nach jeder Studierendengruppe für ca. 3 Minuten stoßzulüften.
  • Bei auf SARS CoV positiv getesteten Personen gelten die aktuellen Corona-Basisschutzmaßnahmen.

Umgang mit Corona-Verdachtsfällen und Infektionen, Einreise/Rückkehr aus Risikogebieten

Ein­rei­se aus dem Aus­land - internationale Studierende und Gäs­te

Eine Zusammenfassung der geltenden Einreise und Reisebestimmungen finden Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-und-reisen/reisen/

Dort gibt es Informationen insbesondere zu:

  • Testpflicht bei Einreise
  • Bestimmungen zu Risikogebieten/Hochrisikogebieten
  • Digitale Einreiseanmeldung
  • Test- und Quarantäne-Ausnahmen für Geimpfte

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und regelmäßig vor Ihrer Einreise unter auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI), nach der aktuellen Einstufung des Gebietes, aus dem Sie einreisen.

Bitte beachten Sie, dass ein Impfnachweis nur gültig ist, wenn Sie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden. Auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sind die offiziell zugelassenen Impfstoffe gelistet.

Es wird erwartet, dass keine Dienst-Reisen in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, wenn diese als Hochrisikogebiete eingeordnet sind, es sei denn bei Dienstreisen ist der Grund dringend und unaufschiebbar.

Bei Fragen wenden Sie sich an International(at)hs-gm.de.

Informationen zu bundeseinheitlichen Regelungen zur Testpflicht für Einreisende:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032

Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen des RKI für Einreisende nach Deutschland:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Studium und Lehre

Hygienemaßnahmen und Regelungen für Lehrveranstaltungen

Für Lehrveranstaltungen im gelten die folgenden Regelungen und Maßnahmen:

  • Die Sitzpläne sichern keine Distanz mehr von mind. 1,5 m zum Sitznachbarn oder der Sitznachbarin.
  • Die Hygieneregeln des RKI sind einzuhalten (Niesetikette, Handhygiene).
  • Die Räume sind, wenn keine technische Lüftung vorhanden, mehrmals täglich oder nach jeder Studierendengruppe für ca. 3 Minuten stoßzulüften.
  • Bei auf SARS CoV positiv getesteten Personen gelten die aktuellen Corona-Basisschutzmaßnahmen.
Beratungsangebote

Gerne können Sie uns ansprechen, wenn Sie Fragen zu Ihrem Studium haben oder sich Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Studium auftun. Wir versuchen gerne, Ihnen weiterzuhelfen! Bitte haben Sie Verständnis, dass Beratungen derzeit nur in Ausnahmefällen vor Ort unter der Beachtung der Hygienerichtlinie stattfinden (zur Hygiene-Richtline des MTH). Ansonsten stehen wir gerne online oder telefonisch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei dem/der jeweiligen Ansprechpartner*in.

Hochschule Geisenheim

AStA

Übergreifende Beratungsangebote

Vorlesungszeiten

Alle Termine wie Vorlesungszeiten, Terminpläne der Studiengänge und Prüfungstermine finden Sie hier.

Prak­ti­ka und Ex­kur­sio­nen

Veranstaltungen wie Laborpraktika, Exkursionen u.ä., bei denen eine Anwesenheit z.B. wegen der Nutzung von Geräten vor Ort zwingende Voraussetzung für das Erreichen der Lernziele ist, können unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte durchgeführt werden.

Bei Exkursionen ist zudem weiterhin das übliche Genehmigungsverfahren einzuhalten (Ihre Dozierenden informieren Sie).

Die Prüfungsausschüsse können ggf. alternative Formen für entsprechende Studienbestandteile festlegen.

Prüfungen

Die Prüfungspläne und weitere Informationen finden Sie  auf der Seite „Prüfungsangelegenheiten und Studienorganisation“ unter den „Spezifischen Informationen“ Ihres Studiengangs. Bitte beachten Sie, dass es bei den Terminen auch nach Veröffentlichung noch zu Änderungen kommen kann. Die auf der Website des Sachgebiets Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) veröffentlichen Pläne sind für Sie maßgeblich. Informieren Sie sich daher regelmäßig.

Wichtiger Hinweis zu Letztversuchen – keine Freischussverordnung mehr:

Ab dem Sommersemester 2022 entfällt die „Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich“. Das bedeutet, wenn Sie sich in einem Letztversuch befinden und diesen nicht bestehen sollten, muss dieser Versuch gezählt werden und wird als „nicht bestanden“ (Note 5,0) ins QIS eingetragen.

Krankmeldungen zu Prüfungen:

Regularien für Krankmeldungen – Info s. Website: https://www.hs-geisenheim.de/studium/studierende/pruefungsangelegenheiten-und-studienorganisation/ -> Allgemeine Informationen -> Prüfungen: Anmeldungen, Krankmeldungen….

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ihre Studiengangbetreuerin.

Münd­li­che Prü­fun­gen / Vi­deo­kon­fe­ren­zen

  • Mündliche Prüfungen sind – unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte – grundsätzlich möglich. 
  • Der Prüfungsausschuss kann im SoSe 2022 besondere Prüfungsformen zulassen, beispielsweise Videokonferenzen. Bei Videokonferenzen muss u.a. sichergestellt sein, dass alle Beteiligten mit dieser Prüfungsform einverstanden sind, die Identität des Prüflings durch einen Ausweis festgestellt werden kann, dass er sich alleine im Raum befindet und keine unzulässigen Hilfsmittel verwendet.
  • Wenn Prüfer oder Studierende einer Risikogruppe angehören oder wegen Betreuungsaufgaben nicht anwesend sein können oder andere wichtige Gründe vorliegen, besteht die Möglichkeit, (sofern vom zuständigen Prüfungsausschuss gebilligt) die mündliche Prüfung als Videokonferenz durchzuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit dieser Prüfungsform einverstanden, dass die Videokonferenz seitens des/der Prüfenden verwaltet und mittels eines sicheren Dienstes durchgeführt wird, dass die Identität des Prüflings durch Videobild und Zeigen des amtlichen Ausweisdokuments festgestellt werden kann, dass er sich allein im Raum befindet und keine nicht zugelassenen Hilfsmittel verwendet werden und dass ein Prüfungsprotokoll in üblicher Weise erstellt wird. Die Erläuterung der Prüfungsbewertung gegenüber dem Prüfling erfolgt mündlich im Rahmen der Videokonferenz. Bei Nichtbestehen bestätigt der Prüfling mündlich, dass ihm die Bewertung erläutert wurde. Für den Fall, dass die Prüfung aus technischen Gründen abgebrochen werden muss, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Dies stellt der/die Prüfende bzw. der/die Vorsitzende der Prüfungskommission fest. Falls dieses Verfahren nicht gewünscht wird, muss gegebenenfalls die Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
BPS

Für sämtliche Fragen stehen die BPS-Beauftragten zur Verfügung.

Bitte sprechen Sie diese an, wenn Sie Unterstützung benötigen, das BPS verlegt oder gesplittet werden muss. Wir wissen, dass die betreuenden Firmen derzeit nur unter erschwerten Bedingungen Praktika bzw. Praxissemester anbieten. Bitte bleiben Sie mit uns im Gespräch, damit wir individuelle Lösungen finden.

 

Auslandsaufenthalte
  • Auslandssaufenthalte sind grundsätzlich möglich. Die Lage ist angesichts der Pandemie sehr dynamisch und kann zu kurzfristigen Änderungen führen. Es wird deshalb dringend geraten, sich vor dem Antritt von Auslandsaufenthalten laufend über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen des jeweiligen Gastlandes sowie über die Anforderungen und Rahmenbedingungen der aufnehmenden Institution zu informieren.
  • Mitarbeitende sollten sich zusätzlich über die Vorgaben der Hochschule zu Dienstreisen informieren.
  • Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig auf den Seiten des Auswärtigen Amts und der aufnehmenden Institution zu informieren.
  • Studierende, die verpflichtende Auslandsaufenthalte absolvieren müssen, wenden sich bitte an den jeweiligen Prüfungsausschuss.
  • Eine Verschiebung des Aufenthalts ist in den meisten Fällen möglich. Ob ein bewilligtes Stipendium bei frühzeitigem Abbruch oder Nichtantritt zurückbezahlt werden muss, ist im Einzelfall zu prüfen bzw. abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Stipendiengeber.
  • Sofern Sie sich erfolgreich für einen Austauschplatz beworben haben, können Sie die Online-Angebote der Gastuniversität nutzen. Auch eine Verknüpfung von Präsenz- und Online-Lehre ist in vielen Fällen möglich und kann finanziell unterstützt werden.
  • Bei Fragen steht Ihnen das Team des International Office gerne zur Verfügung.

 

 

Bibliothek

Die aktuellen Öffnungszeiten und geltenden Zugangsbeschränkungen finden Sie immer auf der Hauptseite der Bibliothek.

Be­son­de­re Hy­gie­ne- und Schutz­maß­nah­men

Kontakt untereinander

Beim Aufenthalt in den Gebäuden und auch dem Gelände ist zu beachten, dass Personen möglichst wenig direkten Kontakt miteinander haben bzw. ihr Kontakt auf ein Minimum reduziert wird. Das Miteinander in Räumen der Hochschule, in Pausen oder bei sonstigen Aktivitäten ist zu entzerren. Auf körperlichen Kontakt z. B. bei Begrüßung und Verabschiedung (etwa Händeschütteln) ist zu verzichten.

Mund-Nasen-Bedeckungen

Das Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen Bereichen für die Dienstgebäude des Landes wird empfohlen. Diese Empfehlung gilt nicht für eine Tätigkeit am Platz in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen eingehalten werden kann. Für Gäste gilt diese Empfehlung ebenfalls; sie sind entsprechend darauf hinzuweisen.

Dozierende können die Mund-Nasen-Bedeckung am Dozierenden-Platz abnehmen.

Es wird empfohlen, wenn möglich, nach spätestens 3-stündigem Tragen einer MNB oder OP-Maske (bei FFP2-Masken nach 75 min) eine Tragepause (Optimal: mind. 30 Min) einzurichten.

Lüftung

Im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Freies Lüften

Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Eine Fensterlüftung muss vor bzw. zum Beginn der Veranstaltung und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. Es ist eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster anzuwenden. Es wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen. Noch effektiver (falls möglich) ist die Querlüftung über gegenüberliegende Fenster. 

Der zeitliche Abstand zum Lüften hängt von der Raumgröße, der Anzahl an Personen, den Tätigkeiten (normales Sprechen oder z.B. Chorsingen) sowie der zur Verfügung stehenden Fensterfläche ab. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS empfiehlt für Büroräume eine Lüftung nach 60 Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)

Hörsäle und Seminarräume der Hochschule Geisenheim, die über eine Raumlufttechnische Anlage verfügen, sollen im Wintersemester mit einem sehr hohen Außenluftvolumenstrom betrieben werden. 

Das Sachgebiet Innenraumklima der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führt in seiner Stellungnahme dazu aus: „Bei der technischen Lüftung wird über zentrale oder dezentrale raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume geleitet. (…) Im Gegensatz zur freien Lüftung gewährleisten RLT-Anlagen bei korrekter Einstellung durchgehend einen ausreichenden Luftaustausch unabhängig von den äußeren Witterungsbedingungen. Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über sachgerecht instandgehaltene RLT-Anlagen ist als gering einzustufen. Daher sollten RLT-Anlagen nicht abgeschaltet werden, sondern im Gegenteil die Außenluftzufuhr über die RLT-Anlage erhöht und ein Umluftbetrieb vermieden oder soweit wie möglich reduziert werden. Nur eine ausreichende Außenluftzufuhr trägt zu einer Verringerung einer virenbelasteten Aerosolkonzentration bei.“

Mobile Umluftgeräte/Luftreiniger

Laut Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Umweltbundesamt ist eine möglichst hohe Frischluftzufuhr die wirksamste Methode, virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Durch mobile Luftfiltergeräte auf Umluftbasis kommt keine frische Luft in die Räume. Der Einsatz solcher Luftreiniger mit integrierten HEPA-Filtern in Räumen reicht nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Nutzungsdauer Schwebepartikel (z. B. Viren) durch Filtern der Raumluft zu entfernen. Der Einsatz solcher Geräte kann das Lüften nicht ersetzen.

Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beschreibt auch, welche Anforderungen für den Betrieb solcher Geräte vorab zu prüfen sind: „Dazu wäre eine exakte Erfassung der Luftführung und -strömung im Raum ebenso erforderlich, wie eine gezielte Platzierung der mobilen Geräte. Auch die Höhe des Luftdurchsatzes müsste exakt an die örtlichen Gegebenheiten und Raumbelegung angepasst sein. Der Einsatz solcher Geräte kann Lüftungsmaßnahmen somit nicht ersetzen und sollte allenfalls dazu flankierend (…) erfolgen, (…). Eine Behandlung der Luftinhaltsstoffe mittels Ozon oder UV-Licht wird aus gesundheitlichen ebenso wie aus Sicherheitsgründen von der IRK abgelehnt.“

Die vorgenannten Unterlagen sind über folgende Links abrufbar: 

Kontakt

Bitte melden Sie sich umgehend beim Gesundheitsmanagement, wenn bei Ihnen eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde.

Wenn Sie einen Infektionsfall in Ihrem Haushalt haben oder Sie eine enge Kontaktperson zu einem Infektionsfall sind: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir klären dann das weitere Vorgehen. Kommen Sie bitte nicht vor der Klärung an die Hochschule.

Corona(at)hs-gm.de / +49 6722 502 285
(Arbeitssicherheit/Gesundheitsmanagement)

Hannah Schmidt-Weis
Hannah Schmidt-Weis
Karsten Rose
Dr. Karsten Rose
Gebäude 5902
Raum 3
Tel. +49 6722 502 283
Karsten.Rose(at)hs-gm.de Details