Liebe Studierende,
die Semesterferien sind vorbei und ich hoffe, dass Sie sich ein wenig erholen konnten. Die Pandemie beschäftigt uns weiter, doch besteht die vorsichtige Hoffnung, dass wir hoffentlich das Schlimmste überstanden haben. Kürzlich erst begonnen jedoch haben der Krieg und das Leid in der Ukraine. Auch wenn die meisten von uns nicht direkt selbst davon betroffen sind, so erschüttern uns doch die Gedanken an die unmenschlichen Ereignisse und Zustände dort. Insbesondere den Menschen mit familiären Bindungen in die Ukraine sowie den Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen unserer Partnerhochschulen in der Ukraine gilt daher unsere volle Solidarität
Das entscheidende Stichwort für das kommende Sommersemester lautet jedoch „Präsenz“. Analog zu anderen gesellschaftlichen Bereichen wollen wir weitere Schritte hin zu einer Normalisierung des Studiums gehen. Die HGU wird daher, ebenso wie alle anderen hessischen Hochschulen, in ein Präsenzsommersemester 2022 starten.
Was erwartet Sie in diesem Sommersemester 2022?
Alle Veranstaltungen werden planmäßig wieder in Präsenz angeboten; größere Veranstaltungen darüber hinaus auch als Hybridformat. Die bekannten Hygienemaßnahmen bleiben wichtig und vorerst auch bestehen. Alle Maßnahmen sind natürlich abhängig von der Infektionslage und landesrechtlicher Regelungen und können ggf. angepasst werden. Doch der Blick auf den beginnenden Frühling macht uns optimistisch, dass das kommende Semester wieder einen Eindruck vom Campusleben an unserer Hochschule vermitteln kann. Das ist insbesondere für Sie als Studierende besonders wichtig, denn Studium bedeutet mehr als nur lernen, und der Campus sollte nicht nur ein Lehr- und Lernort, sondern auch ein Platz der sozialen Begegnung und des Austausches sein.
Wo erhalten Sie Informationen?
Bitte sprechen Sie Ihre Dozentinnen und Dozenten, Ihre Studiengangsleitungen, die Prüfungsausschüsse und die Mitarbeiterinnen der Studiengangs- und Prüfungsverwaltung bei Fragen gerne an. Darüber hinaus stehen u.a. folgende Unterstützungsangebote zu Ihrer Verfügung:
Zudem haben wir mit Ihrer Unterstützung damit begonnen, unsere Webseite informativer und intuitiver zu gestalten. Dieser Prozess wird allerdings noch Zeit in Anspruch nehmen. Unser Ziel ist aber eine bessere Informationsvermittlung, orientiert am Student-Life-Cycle. Seien Sie gespannt auf die Ergebnisse, die eine Arbeitsgruppe aus MitarbeiterInnen und Studierenden der HGU zur Zeit entwickelt.
Wir alle mussten während der Pandemie auf vieles Liebgewonnene verzichten. Ich möchte Ihnen daher bei dieser Gelegenheit auch herzlich für Ihr Durchhaltevermögen und Ihr Engagement danken.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Semester und viel Erfolg im Studium.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Prof. Dr. Alexander von Birgelen
Vizepräsident Lehre
Eine Zusammenfassung der geltenden Einreise und Reisebestimmungen finden Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-und-reisen/reisen/
Dort gibt es Informationen insbesondere zu:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und regelmäßig vor Ihrer Einreise unter auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI), nach der aktuellen Einstufung des Gebietes, aus dem Sie einreisen.
Bitte beachten Sie, dass ein Impfnachweis nur gültig ist, wenn Sie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden. Auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sind die offiziell zugelassenen Impfstoffe gelistet.
Es wird erwartet, dass keine Dienst-Reisen in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, wenn diese als Hochrisikogebiete eingeordnet sind, es sei denn bei Dienstreisen ist der Grund dringend und unaufschiebbar.
Bei Fragen wenden Sie sich an International(at)hs-gm.de.
Informationen zu bundeseinheitlichen Regelungen zur Testpflicht für Einreisende:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032
Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen des RKI für Einreisende nach Deutschland:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Für Lehrveranstaltungen im SS 2022 gelten die folgenden Regelungen und Maßnahmen:
Gerne können Sie uns ansprechen, wenn Sie Fragen zu Ihrem Studium haben oder sich Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Studium auftun. Wir versuchen gerne, Ihnen weiterzuhelfen! Bitte haben Sie Verständnis, dass Beratungen derzeit nur in Ausnahmefällen vor Ort unter der Beachtung der Hygienerichtlinie stattfinden (zur Hygiene-Richtline des MTH). Ansonsten stehen wir gerne online oder telefonisch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei dem/der jeweiligen Ansprechpartner*in.
Hochschule Geisenheim
AStA
Übergreifende Beratungsangebote
Veranstaltungen wie Laborpraktika, Exkursionen u.ä., bei denen eine Anwesenheit z.B. wegen der Nutzung von Geräten vor Ort zwingende Voraussetzung für das Erreichen der Lernziele ist, können unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte durchgeführt werden.
Bei Exkursionen ist zudem weiterhin das übliche Genehmigungsverfahren einzuhalten (Ihre Dozierenden informieren Sie).
Die Prüfungsausschüsse können ggf. alternative Formen für entsprechende Studienbestandteile festlegen.
Die Prüfungspläne finden Sie wie immer auf dieser Seite unter den „Spezifischen Informationen“ Ihres Studiengangs. Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich immer zu Änderungen kommen kann. Die auf der Website der Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) veröffentlichen Pläne sind für Sie maßgeblich. Informieren Sie sich daher regelmäßig.
In Bezug auf den Umgang mit der Corona-Pandemie gelten für Prüfungen die Hygienemaßnahmen und Regelungen für Lehrveranstaltungen des SeSe 2022 unverändert (siehe: https://www.hs-geisenheim.de/index.php?id=2386).
Die Maskenpflicht in Gebäuden bleibt gemäß Corona-Mitteilung des Präsidenten (LIX) vorerst bestehen, die 3-G Regel entfällt bei allen Veranstaltungen.
Wichtiger Hinweis zu Letztversuchen – keine Freischussverordnung mehr:
Ab dem Sommersemester 2022 entfällt die „Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich“.
Wenn Sie sich in dieser 1. Prüfungsperiode des SoSe 2022 in einem Letztversuch befinden und diesen nicht bestehen sollten, muss dieser Versuch gezählt werden
und wird als „nicht bestanden“ (Note 5,0) ins QIS eingetragen.
Krankmeldungen zu Prüfungen:
Die Regularien für Krankmeldungen sind ab dem SoSe 2022 wieder in der alten Form gültig – Info s. Website:
https://www.hs-geisenheim.de/studium/studierende/pruefungsangelegenheiten-und-studienorganisation/ -> Allgemeine Informationen -> Prüfungen: Anmeldungen, Krankmeldungen….
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ihre Studiengangbetreuerin.
Klausuren und mündliche Prüfungen:
Prüfungsperiode 1 SoSe 2022 (Wiederholungstermin WiSe 2021/22):
Prüfungsperiode 2 SoSe 2022 (Haupttermin ):
Kolloquien – Verteidigung Thesen:
Verabschiedung – Akademische Feier:
Für sämtliche Fragen stehen die BPS-Beauftragten zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie diese an, wenn Sie Unterstützung benötigen, das BPS verlegt oder gesplittet werden muss. Wir wissen, dass die betreuenden Firmen derzeit nur unter erschwerten Bedingungen Praktika bzw. Praxissemester anbieten. Bitte bleiben Sie mit uns im Gespräch, damit wir individuelle Lösungen finden.
Die aktuellen Öffnungszeiten und geltenden Zugangsbeschränkungen finden Sie immer auf der Hauptseite der Bibliothek.
Beim Aufenthalt in den Gebäuden und auch dem Gelände ist zu beachten, dass Personen möglichst wenig direkten Kontakt miteinander haben bzw. ihr Kontakt auf ein Minimum reduziert wird. Das Miteinander in Räumen der Hochschule, in Pausen oder bei sonstigen Aktivitäten ist zu entzerren. Auf körperlichen Kontakt z. B. bei Begrüßung und Verabschiedung (etwa Händeschütteln) ist zu verzichten.
In den Gebäuden (auch auf den Verkehrsflächen und auf den Plätzen in den Hörsälen) der Hochschule Geisenheim ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verpflichtend zu tragen. Dies kann eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske sein. Verkehrsflächen in Gebäuden sind Bereiche, welche die Erschließung von Räumen oder Gebäuden ermöglichen, wie z. B. Flure, Eingangsbereiche, Treppen und Aufzüge. Ausnahmen von der Tragepflicht bilden die Alleinarbeit im Büro. Diese Artikel sind grundsätzlich Einwegartikel, können aber nach Trocknung auch mehrmals genutzt werden. Dies Vorgabe gilt für alle Bereiche und Tätigkeiten an der Hochschule, in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Die Verwendung von Gesichtsschutzvisieren ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden der Hochschule Geisenheim ist nicht zugelassen.
Dozierende können die Mund-Nasen-Bedeckung am Dozierenden-Platz abnehmen.
Es wird empfohlen, wenn möglich, nach spätestens 3-stündigem Tragen einer MNB oder OP-Maske (bei FFP2-Masken nach 75 min) eine Tragepause (Optimal: mind. 30 Min) einzurichten.
Im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.
Freies Lüften
Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Eine Fensterlüftung muss vor bzw. zum Beginn der Veranstaltung und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. Es ist eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster anzuwenden. Es wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen. Noch effektiver (falls möglich) ist die Querlüftung über gegenüberliegende Fenster.
Der zeitliche Abstand zum Lüften hängt von der Raumgröße, der Anzahl an Personen, den Tätigkeiten (normales Sprechen oder z.B. Chorsingen) sowie der zur Verfügung stehenden Fensterfläche ab. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS empfiehlt für Büroräume eine Lüftung nach 60 Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
Hörsäle und Seminarräume der Hochschule Geisenheim, die über eine Raumlufttechnische Anlage verfügen, sollen im Wintersemester mit einem sehr hohen Außenluftvolumenstrom betrieben werden.
Das Sachgebiet Innenraumklima der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führt in seiner Stellungnahme dazu aus: „Bei der technischen Lüftung wird über zentrale oder dezentrale raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume geleitet. (…) Im Gegensatz zur freien Lüftung gewährleisten RLT-Anlagen bei korrekter Einstellung durchgehend einen ausreichenden Luftaustausch unabhängig von den äußeren Witterungsbedingungen. Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über sachgerecht instandgehaltene RLT-Anlagen ist als gering einzustufen. Daher sollten RLT-Anlagen nicht abgeschaltet werden, sondern im Gegenteil die Außenluftzufuhr über die RLT-Anlage erhöht und ein Umluftbetrieb vermieden oder soweit wie möglich reduziert werden. Nur eine ausreichende Außenluftzufuhr trägt zu einer Verringerung einer virenbelasteten Aerosolkonzentration bei.“
Mobile Umluftgeräte/Luftreiniger
Laut Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Umweltbundesamt ist eine möglichst hohe Frischluftzufuhr die wirksamste Methode, virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Durch mobile Luftfiltergeräte auf Umluftbasis kommt keine frische Luft in die Räume. Der Einsatz solcher Luftreiniger mit integrierten HEPA-Filtern in Räumen reicht nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Nutzungsdauer Schwebepartikel (z. B. Viren) durch Filtern der Raumluft zu entfernen. Der Einsatz solcher Geräte kann das Lüften nicht ersetzen.
Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beschreibt auch, welche Anforderungen für den Betrieb solcher Geräte vorab zu prüfen sind: „Dazu wäre eine exakte Erfassung der Luftführung und -strömung im Raum ebenso erforderlich, wie eine gezielte Platzierung der mobilen Geräte. Auch die Höhe des Luftdurchsatzes müsste exakt an die örtlichen Gegebenheiten und Raumbelegung angepasst sein. Der Einsatz solcher Geräte kann Lüftungsmaßnahmen somit nicht ersetzen und sollte allenfalls dazu flankierend (…) erfolgen, (…). Eine Behandlung der Luftinhaltsstoffe mittels Ozon oder UV-Licht wird aus gesundheitlichen ebenso wie aus Sicherheitsgründen von der IRK abgelehnt.“
Die vorgenannten Unterlagen sind über folgende Links abrufbar:
Bitte melden Sie sich umgehend beim Gesundheitsmanagement, wenn bei Ihnen eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde.
Wenn Sie einen Infektionsfall in Ihrem Haushalt haben oder Sie eine enge Kontaktperson zu einem Infektionsfall sind: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir klären dann das weitere Vorgehen. Kommen Sie bitte nicht vor der Klärung an die Hochschule.
Corona(at)hs-gm.de / +49 6722 502 285
(Arbeitssicherheit/Gesundheitsmanagement)