Corona-Informationen für Dozierende

Lehre in Zeiten des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Kontakt

Bitte melden Sie sich umgehend beim Gesundheitsmanagement, wenn bei Ihnen eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde.

Wenn Sie einen Infektionsfall in Ihrem Haushalt haben oder Sie eine enge Kontaktperson zu einem Infektionsfall sind: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir klären dann das weitere Vorgehen. Kommen Sie bitte nicht vor der Klärung an die Hochschule.

Corona(at)hs-gm.de / +49 6722 502 285
(Arbeitssicherheit/Gesundheitsmanagement)

Be­son­de­re Hy­gie­ne- und Schutz­maß­nah­men

Kontakt untereinander

Beim Aufenthalt in den Gebäuden und auch dem Gelände ist zu beachten, dass Personen möglichst wenig direkten Kontakt miteinander haben bzw. ihr Kontakt auf ein Minimum reduziert wird. Das Miteinander in Räumen der Hochschule, in Pausen oder bei sonstigen Aktivitäten ist zu entzerren. Auf körperlichen Kontakt z. B. bei Begrüßung und Verabschiedung (etwa Händeschütteln) ist zu verzichten.

Mund-Nasen-Bedeckungen

Das Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen Bereichen für die Dienstgebäude des Landes wird empfohlen. Diese Empfehlung gilt nicht für eine Tätigkeit am Platz in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen eingehalten werden kann. Für Gäste gilt diese Empfehlung ebenfalls; sie sind entsprechend darauf hinzuweisen.

Dozierende können die Mund-Nasen-Bedeckung am Dozierenden-Platz abnehmen.

Es wird empfohlen, wenn möglich, nach spätestens 3-stündigem Tragen einer MNB oder OP-Maske (bei FFP2-Masken nach 75 min) eine Tragepause (Optimal: mind. 30 Min) einzurichten.

Lüftung

Im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Freies Lüften

Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Eine Fensterlüftung muss vor bzw. zum Beginn der Veranstaltung und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. Es ist eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster anzuwenden. Es wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen. Noch effektiver (falls möglich) ist die Querlüftung über gegenüberliegende Fenster. 

Der zeitliche Abstand zum Lüften hängt von der Raumgröße, der Anzahl an Personen, den Tätigkeiten (normales Sprechen oder z.B. Chorsingen) sowie der zur Verfügung stehenden Fensterfläche ab. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS empfiehlt für Büroräume eine Lüftung nach 60 Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)

Hörsäle und Seminarräume der Hochschule Geisenheim, die über eine Raumlufttechnische Anlage verfügen, sollen im Wintersemester mit einem sehr hohen Außenluftvolumenstrom betrieben werden. 

Das Sachgebiet Innenraumklima der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führt in seiner Stellungnahme dazu aus: „Bei der technischen Lüftung wird über zentrale oder dezentrale raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume geleitet. (…) Im Gegensatz zur freien Lüftung gewährleisten RLT-Anlagen bei korrekter Einstellung durchgehend einen ausreichenden Luftaustausch unabhängig von den äußeren Witterungsbedingungen. Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über sachgerecht instandgehaltene RLT-Anlagen ist als gering einzustufen. Daher sollten RLT-Anlagen nicht abgeschaltet werden, sondern im Gegenteil die Außenluftzufuhr über die RLT-Anlage erhöht und ein Umluftbetrieb vermieden oder soweit wie möglich reduziert werden. Nur eine ausreichende Außenluftzufuhr trägt zu einer Verringerung einer virenbelasteten Aerosolkonzentration bei.“

Mobile Umluftgeräte/Luftreiniger

Laut Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Umweltbundesamt ist eine möglichst hohe Frischluftzufuhr die wirksamste Methode, virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Durch mobile Luftfiltergeräte auf Umluftbasis kommt keine frische Luft in die Räume. Der Einsatz solcher Luftreiniger mit integrierten HEPA-Filtern in Räumen reicht nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Nutzungsdauer Schwebepartikel (z. B. Viren) durch Filtern der Raumluft zu entfernen. Der Einsatz solcher Geräte kann das Lüften nicht ersetzen.

Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beschreibt auch, welche Anforderungen für den Betrieb solcher Geräte vorab zu prüfen sind: „Dazu wäre eine exakte Erfassung der Luftführung und -strömung im Raum ebenso erforderlich, wie eine gezielte Platzierung der mobilen Geräte. Auch die Höhe des Luftdurchsatzes müsste exakt an die örtlichen Gegebenheiten und Raumbelegung angepasst sein. Der Einsatz solcher Geräte kann Lüftungsmaßnahmen somit nicht ersetzen und sollte allenfalls dazu flankierend (…) erfolgen, (…). Eine Behandlung der Luftinhaltsstoffe mittels Ozon oder UV-Licht wird aus gesundheitlichen ebenso wie aus Sicherheitsgründen von der IRK abgelehnt.“

Die vorgenannten Unterlagen sind über folgende Links abrufbar: 

Umgang mit Corona-Verdachtsfällen und Infektionen, Einreise/Rückkehr aus Risikogebieten

Ein­rei­se aus dem Aus­land - internationale Studierende und Gäs­te

Eine Zusammenfassung der geltenden Einreise und Reisebestimmungen finden Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-und-reisen/reisen/

Dort gibt es Informationen insbesondere zu:

  • Testpflicht bei Einreise
  • Bestimmungen zu Risikogebieten/Hochrisikogebieten
  • Digitale Einreiseanmeldung
  • Test- und Quarantäne-Ausnahmen für Geimpfte

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und regelmäßig vor Ihrer Einreise unter auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI), nach der aktuellen Einstufung des Gebietes, aus dem Sie einreisen.

Bitte beachten Sie, dass ein Impfnachweis nur gültig ist, wenn Sie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden. Auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sind die offiziell zugelassenen Impfstoffe gelistet.

Es wird erwartet, dass keine Dienst-Reisen in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, wenn diese als Hochrisikogebiete eingeordnet sind, es sei denn bei Dienstreisen ist der Grund dringend und unaufschiebbar.

Bei Fragen wenden Sie sich an International(at)hs-gm.de.

Informationen zu bundeseinheitlichen Regelungen zur Testpflicht für Einreisende:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032

Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen des RKI für Einreisende nach Deutschland:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html